Tages­mutter werden

Die Schritte bis zur Pfle­geerlaubnis

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  • Eignung. Kleine Kinder zu betreuen, ist anspruchs­voll und fordernd. Über­legen Sie, ob Sie sich diese Arbeit für mehrere Stunden am Tag vorstellen können.
  • Praktikum. Absol­vieren Sie ein Praktikum in einer Krippe oder bei Tages­eltern, um sich ein Bild von der Tätig­keit zu machen.
  • Familie. Beziehen Sie Ihre Familie in Ihre Entscheidung mit ein, vor allem wenn Sie fremde Kinder in Ihrem Haushalt betreuen wollen. Das ist für alle Mitglieder eine Belastung. Über­legen Sie auch, welches Zeit­fenster Sie für die Betreuung anbieten können.
  • Jugend­amt. Kontaktieren Sie das für Sie zuständige Jugend­amt. Das ist Ihr Ansprech­partner in allen Fragen der Kinder­tages­pflege. Lassen Sie sich von den Mitarbeitern beraten. Sie wissen, wie groß der Bedarf an Tages­müttern und Tages­vätern in Ihrer Region ist.
  • Verdienst. Als Tages­mutter oder Tages­vater sind Sie in der Regel selbst­ständig tätig. Nach der Beratung beim Jugend­amt sollten Sie über­schlagen, wie viel Sie in etwa verdienen können. Über­legen Sie, ob die Entlohnung Ihren Vorstel­lungen entspricht.
  • Bewerbung. Wenn Sie sicher sind, dass Sie als Tages­mutter oder -vater arbeiten möchten, bewerben Sie sich schriftlich bei Ihrem Jugend­amt.
  • Eignungs­prüfung. Sobald dem Jugend­amt Ihre Bewerbung vorliegt, rollt die Eignungs­prüfung an. Die Mitarbeiter führen dann in der Regel zunächst Gespräche mit Ihnen und schauen sich die Räume an, in denen Sie die Kinder später betreuen wollen.
  • Qualifizierung. Verlaufen Gespräche und Besichtigung positiv, wird Sie das Jugend­amt im nächsten Schritt bitten, die vorgeschriebene Grund­qualifizierung für Tages­pfle­geeltern von mindestens 160 Stunden zu absol­vieren. Fragen Sie bei Ihrem Jugend­amt nach Kurs­anbietern in Ihrer Region.
  • Dokumente. Das Jugend­amt benötigt weitere Dokumente von Ihnen, und zwar ein ärzt­liches Attest über Ihre gesundheitliche Eignung, einen Nach­weis über die Teil­nahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Klein­kinder und ein polizei­liches Führungs­zeugnis. Wenn Sie die Kinder bei sich zuhause betreuen wollen, müssen übrigens auch alle anderen Personen, die älter als 18 Jahre sind und in Ihrem Haushalt leben, Führungs­zeug­nisse und ärzt­liche Atteste vorlegen.
  • Pfle­geerlaubnis. Wenn Sie alle Voraus­setzungen erfüllen und alle Dokumente vorliegen, erteilt das Jugend­amt Ihnen die Pfle­geerlaubnis. Damit dürfen Sie bis zu fünf fremde Kinder in Ihrem Haushalt betreuen. Die Pfle­geerlaubnis ist befristet gültig, und zwar für fünf Jahre.
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ch62718ris am 15.06.2013 um 08:50 Uhr
Finde folgendes nicht so gut

Hallo,
als ich mich ca. vor 2 Jahren danach erkundigt habe, war es egal für meine erste Bewertung durch das Jugendamt, ob ich mit 50 schon 2 oder 20 Kinder groß gezogen habe. Ich wurde gleich bewertet in der Richtung als wenn ich mit 50 keine Kinder hatte. Auch ist es egal gewesen, ob ich schon mit Kindern gearbeitet habe oder nicht. War halt zu diesem Zeitpunkt fast auf HARTZ4 und habe etwas gesucht um Geld zu verdienen, egal wie viel.
Habe die Bewertung dann nicht machen lassen, weil ein 50 jähriger Single hätte eh überhaupt keine Chance gehabt, überhaupt erst mal in eine mögliche Erwägung gezogen zu werden. Wollte auch nicht erst mal Geld ausgeben um nachher dann zu erfahren, überhaupt keine Chance. Würde sich bei unserer Politik wundern, wenn sich da was generell geändert hat.
Gruß
Christian