- Eignung. Kleine Kinder zu betreuen, ist anspruchsvoll und fordernd. Überlegen Sie, ob Sie sich diese Arbeit für mehrere Stunden am Tag vorstellen können.
- Praktikum. Absolvieren Sie ein Praktikum in einer Krippe oder bei Tageseltern, um sich ein Bild von der Tätigkeit zu machen.
- Familie. Beziehen Sie Ihre Familie in Ihre Entscheidung mit ein, vor allem wenn Sie fremde Kinder in Ihrem Haushalt betreuen wollen. Das ist für alle Mitglieder eine Belastung. Überlegen Sie auch, welches Zeitfenster Sie für die Betreuung anbieten können.
- Jugendamt. Kontaktieren Sie das für Sie zuständige Jugendamt. Das ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Kindertagespflege. Lassen Sie sich von den Mitarbeitern beraten. Sie wissen, wie groß der Bedarf an Tagesmüttern und Tagesvätern in Ihrer Region ist.
- Verdienst. Als Tagesmutter oder Tagesvater sind Sie in der Regel selbstständig tätig. Nach der Beratung beim Jugendamt sollten Sie überschlagen, wie viel Sie in etwa verdienen können. Überlegen Sie, ob die Entlohnung Ihren Vorstellungen entspricht.
- Bewerbung. Wenn Sie sicher sind, dass Sie als Tagesmutter oder -vater arbeiten möchten, bewerben Sie sich schriftlich bei Ihrem Jugendamt.
- Eignungsprüfung. Sobald dem Jugendamt Ihre Bewerbung vorliegt, rollt die Eignungsprüfung an. Die Mitarbeiter führen dann in der Regel zunächst Gespräche mit Ihnen und schauen sich die Räume an, in denen Sie die Kinder später betreuen wollen.
- Qualifizierung. Verlaufen Gespräche und Besichtigung positiv, wird Sie das Jugendamt im nächsten Schritt bitten, die vorgeschriebene Grundqualifizierung für Tagespflegeeltern von mindestens 160 Stunden zu absolvieren. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach Kursanbietern in Ihrer Region.
- Dokumente. Das Jugendamt benötigt weitere Dokumente von Ihnen, und zwar ein ärztliches Attest über Ihre gesundheitliche Eignung, einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder und ein polizeiliches Führungszeugnis. Wenn Sie die Kinder bei sich zuhause betreuen wollen, müssen übrigens auch alle anderen Personen, die älter als 18 Jahre sind und in Ihrem Haushalt leben, Führungszeugnisse und ärztliche Atteste vorlegen.
- Pflegeerlaubnis. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und alle Dokumente vorliegen, erteilt das Jugendamt Ihnen die Pflegeerlaubnis. Damit dürfen Sie bis zu fünf fremde Kinder in Ihrem Haushalt betreuen. Die Pflegeerlaubnis ist befristet gültig, und zwar für fünf Jahre.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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- Wer im eigenen Haushalt einen Babysitter beschäftigt, wird zum Arbeitgeber. Mit einer Anmeldung bei der Minijob-Zentrale sind beide Parteien abgesichert – zum Beispiel,...
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- Gut, wenn das Kind gut versorgt ist in der Kita oder bei einer Tagesmutter. Wir geben Antworten rund um Antrag, Förderung und Platzanspruch und bieten einen Musterbrief.
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Hallo,
als ich mich ca. vor 2 Jahren danach erkundigt habe, war es egal für meine erste Bewertung durch das Jugendamt, ob ich mit 50 schon 2 oder 20 Kinder groß gezogen habe. Ich wurde gleich bewertet in der Richtung als wenn ich mit 50 keine Kinder hatte. Auch ist es egal gewesen, ob ich schon mit Kindern gearbeitet habe oder nicht. War halt zu diesem Zeitpunkt fast auf HARTZ4 und habe etwas gesucht um Geld zu verdienen, egal wie viel.
Habe die Bewertung dann nicht machen lassen, weil ein 50 jähriger Single hätte eh überhaupt keine Chance gehabt, überhaupt erst mal in eine mögliche Erwägung gezogen zu werden. Wollte auch nicht erst mal Geld ausgeben um nachher dann zu erfahren, überhaupt keine Chance. Würde sich bei unserer Politik wundern, wenn sich da was generell geändert hat.
Gruß
Christian