So haben wir getestet
Finanztest hat 22 Angebote für Tagesgeldkonten untersucht. Pro Bank haben jeweils drei geschulte Tester ein Tagesgeldkonto eröffnet. Der Test fand zwischen Januar und April 2014 statt. Wir haben die Banken ausgewählt, die Anfang des Jahres in unseren „Top 20 Tagesgeldkonten“ standen oder die für Neukunden zeitlich befristet überdurchschnittliche Zinsen boten zum Produktfinder Tagesgeld Das Konto müssen die Kunden über das Internet führen können. Wir haben nur Tagesgeldkonten ohne zusätzliche Kosten aufgenommen. Der Zins muss für einen Anlagebetrag von mindestens 20 000 Euro gelten.
Abwertung: Bei mangelhafter Haftung kann das Finanztest-Qualitätsurteil nicht besser als ausreichend sein.
Kontoeröffnung (25 %)
Wir haben geprüft, ob der Kunde sich für die Kontoeröffnung so legitimieren muss, wie es der deutsche Gesetzgeber fordert. Wir haben bewertet, wie lange es nach dem Antrag dauert, bis ein Kunde über das Konto verfügen kann. Die Bank sollte vom Kunden nicht verlangen, dass er eine Schufa-Klausel unterschreibt. Wir haben von der Bank erwartet, dass der Kunde die Daten nur in einem gesicherten Bereich auf der Internetseite eingeben kann, die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nimmt, sein Widerrufsrecht kennt und bei der ersten Anmeldung seine Zugangsdaten ändert.
Kontoführung (35 %)
Der Kunde sollte jederzeit seinen Kontostand abfragen und reibungslos Überweisungen ausführen können. Auf Anfragen per E-Mail müsste er zügig eine Antwort bekommen. Die Bank sollte durchsetzen, dass der Kunde ein sicheres Passwort wählt.
Wenn er sein Konto sperren lassen will, muss sie das sofort tun und die neuen Zugangsdaten für das Konto zügig verschicken. Wir haben ermittelt, ob Onlinebanking mit den gängigen Betriebssystemen und Browsern für PC und Handy möglich ist. Wir haben geprüft, ob auch Minderjährige ein Konto eröffnen können, ob Gemeinschaftskonten und Vollmachten möglich sind.
Haftung (15 %)
Die Änderung der Zahlungsdiensteregeln 2009 hat die Haftungsgrundlagen für den Verbraucher verbessert.
Für den Kunden sollte deutsches Recht gelten und die Vertragsbedingungen müsste er in deutscher Sprache bekommen. Wir haben geprüft, ob die Bank den Kunden nur zumutbare Sorgfaltspflichten auferlegt, zum Beispiel, dass er seine Zugangsdaten geheim hält und der Bank sofort meldet, wenn er einen Missbrauch vermutet. Die Bank darf ihn verpflichten, nicht auf E-Mails zu reagieren, die ihn auffordern, seine Zugangsdaten einzugeben. Unzumutbar ist es dagegen zum Beispiel zu verlangen, dass der Kunde seinen Computer über eine Firewall schützt. Die Bank sollte sich verpflichten, den Kunden vor Vertragsschluss zu informieren, wo er einen Missbrauch melden und sein Konto sperren lassen kann. Sie müsste dafür sorgen, dass die Zugangsdaten sicher zum Kunden gelangen, müsste sichere Onlinebanking-Verfahren bereitstellen und vereinbarte Höchstgrenzen für Überweisungen einhalten. Positiv bewertet haben wir es, wenn die Bank im Schadensfall auf einen Selbstbehalt des Kunden verzichtet und wenn es eine Einlagensicherung gibt, die über die gesetzliche Grenze von 100 000 Euro hinausgeht.
Sicherheit (25 %)
Bei Tagesgeldkonten ist es nicht nur wichtig, mit welchen Onlinebanking-Verfahren der Kunde seine Bankgeschäfte erledigen kann. Gleichzeitig haben wir geprüft, ob eine Überweisung nur auf ein vorher festgelegtes Referenzkonto möglich ist. Wir haben erwartet, dass das Referenzkonto denselben Kontoinhaber hat und es auch nachweislich nur vom Kontoinhaber geändert werden darf. Wir haben verlangt, dass die Bank ihre Kunden über mögliche Gefahren beim Onlinebanking umfassend und aktuell informiert. Nachdem der Kunde sich eingeloggt hat, sollte die Internetseite der Bank SSL-verschlüsselt und die Verschlüsselung in der Adressleiste sichtbar sein. Wichtig ist, dass der Server sich automatisch abmeldet, wenn der Kunde beim Onlinebanking längere Zeit nicht aktiv ist.