
Weil sich Hunderte von Flugbegleitern krankgemeldet haben, stellt TUIfly den Flugbetrieb am heutigen Freitag vollständig ein. Betroffen sind insgesamt 108 Verbindungen. Ob und wie Entschädigungen gezahlt werden, ist noch unklar. test.de informiert über die aktuelle Lage und sagt, welche Rechte Fluggäste in solchen Fällen haben.
Krankmeldungen legen Fluglinie lahm
Am Mittwoch war offiziell bekannt geworden, dass TUIfly mit Teilen der Fluggesellschaft Air Berlin zusammengelegt werden soll. Die Sorge der Mitarbeiter um ihre Jobs könnte ein möglicher Grund für die zahlreichen Krankmeldungen bei TUIfly sein. Große Teile des Kabinenpersonals der zum TUI-Konzern gehörenden Fluglinie sind in den vergangenen Tagen nicht zur Arbeit erschienen und haben ihren Arbeitgeber so dazu gezwungen, fast alle 108 Flugverbindungen für den heutigen Freitag zu streichen. Einige wenige Flüge werden von anderen Airlines übernommen.
Das unternimmt TUIfly
Über die aktuelle Lage und den Status der Flüge können sich betroffene Passagiere auf der Website von TUIfly oder unter der kostenfreien Servicehotline 0800 / 900 60 90 informieren. Um Reisende zurück nach Deutschland zu holen, organisiert TUIfly Ersatzflüge über andere Airlines. Urlaubern, die ihre Reise heute erst antreten, will der Reiseanbieter lediglich den Flugpreis erstatten. Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche weist TUIfly zurück, da es sich bei den Krankmeldungen um höhere Gewalt handele.
War die kurzfristige Annullierung vermeidbar?
Stefanie Winiarz, Vice President beim Fluggasthelfer EUclaim Deutschland, sieht das anders: „Eine erkrankte Crew ist laut Urteil vom 6. April 2011 am Landgericht Darmstadt (Az. 7 S 122/10) kein außergewöhnlicher Umstand, sondern ein gewöhnliches Unternehmerrisiko. Airlines müssen Krankheitswellen einkalkulieren.“ Was eine Krankheitswelle ist, definierte das Gericht aber nicht. Unternehmen müssen auf Krankmeldungen im normalen Umfang vorbereitet sein und diese abfangen können. Massive Personalausfälle wie im Fall von TUIfly könnten diesen Rahmen aber übersteigen. Die kurzfristige Annullierung der Flüge könnte somit unvermeidbar gewesen sein.
Was betroffene Reisende jetzt tun können
Um dennoch eventuelle Ansprüche zu sichern, sollten Sie sich umgehend mit der Fluglinie in Verbindung setzen – oder einer der Schlichtungsstellen. An wen Sie sich wenden können und wie Sie Ansprüche geltend machen, erklärt unser Special Fluggastrechte: Der Weg zur Entschädigung. Grundsätzlich gilt: Verspätet sich ein Flug um drei Stunden oder mehr oder wird er gänzlich gestrichen, steht Betroffenen eine finanzielle Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu. Die genaue Höhe des Schadenersatzanspruches richtet sich nach der Länge der Flugstrecke.
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