Die gesetzlichen Regelungen zur THG-Prämie nennen keine konkreten Fahrzeugklassen. Deswegen haben auch zulassungsfreie Elektrofahrzeuge – zum Beispiel Kleinkrafträder wie E-Roller oder S-Pedelecs – eine Chance auf eine THG-Prämie. Das Problem: Sie haben lediglich ein kleines Versicherungskennzeichen und keinen Fahrzeugschein. Dieser ist aber Voraussetzung für die Zertifizierung. Eine freiwillige Zulassung ist aber möglich. Benötigt werden hierfür:
- Personalausweis
- EVB-Nummer (diesen erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
- Betriebserlaubnis, ggf. Kaufvertrag
Interessierte sollten die Details mit ihrem Dienstleister und ihrer örtlichen Zulassungsstelle klären. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass sich die Rechtsgrundlage für das kommende Jahr ändern kann.
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- Der Kauf und Betrieb eines E-Autos wird gefördert. Ab September gilt das auch für die Installation einer Ladestation in Kombination mit Solaranlage und Stromspeicher.
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- Die eigene Wallbox soll E-Auto-Nutzer unabhängiger machen. Was die Ladestationen für die Garage taugen und wie Sie Ihr E-Auto zu Hause laden, verrät unser Wallboxen-Test.
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- Für E-Autos gibt es eigene Stromtarife. 57 dieser Autostrom-Tarife zeigt unser Vergleich. Interessant: Regionale Anbieter sind oft deutlich günstiger als überregionale.
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@Jolin0508: Wir haben die Liste entfernt, da die ersten der Firmen bereits insolvent sind.
Hallo, wieso ist die Liste der empfehlenswerten THG-Händlern verschwunden? Könnten sie diese bitte wieder Online stellen. Würde mir bei meiner Auswahl eines seriösen THG-Dienstleister sicher weiterhelfen. Vielen Dank!
Martin Sonneborn macht es vor:
https://invidious.weblibre.org/watch?v=6TbJLlsMD9U
@carlosandres: Wir informieren unsere Leser und Leserinnen vor dem Kauf über die Anbieter, die im Test vertreten sind. Deren Namen sind unter Testergebnisse bereits vor dem Bezahlen zu sehen. Wer Testergebnisse zu einem Anbieter sucht und diesen hier nicht findet, weiß, dass er zu diesem keine Detailergebnisse über den Kauf bekommt.
Wir haben uns dazu entschieden, nur die Bedingungen vertieft zu testen, die unsere Mindestkriterien an ein verbraucherfreundliches Angebot erfüllen. Es gibt 14 Anbieter, die unsere Mindestkriterien erfüllen. Damit ist es Verbrauchern möglich, mit dem Kauf des Tests einen empfehlenswerten Anbieter zu finden.
Es ist fraglich, welchen Nutzwert eine Veröffentlichung von Detailergebnissen zu Anbietern hat, deren Tarife wir nicht empfehlen.
Die Erfüllung von Mindestkriterien für die Aufnahme in einen Test ist unseren Lesern und Leserinnen auch aus anderen Untersuchungen bekannt, z.B. aus Tests zu Versicherungen.
Anstelle eines gut recherchierten Artikels mit weitergehenden Informationen zu den Anbietern habe ich für 4,90 € ein paar Seiten mit Informationen gezahlt, die ich bisher schon ohne Bezahlung und ohne Mühen im Netz gefunden habe. In dem Artikel werden fast 2/3 der „untersuchten“ Anbieter mit einem pauschalen Hinweise auf Mängel in den Geschäftsbedingungen von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Sie verwehren mir damit die Möglichkeit einer eigenen und fundierten Entscheidung. Damit verstoßen sie gegen den in ihrer Satzung formulierten Stiftungszweck. Ich fühle mich von Ihnen im Kleinen betrogen. Sie haben mir das redaktionelle Äquivalent eines mit Gold angemalten Ziegelsteins verkauft. Damit unterscheiden Sie sich in meinen Augen kaum noch von den vielen anderen sogenannten Testportalen im Netz, bei denen man sich schnell denken kann, von welcher Interessengruppe sie betrieben werden.
Sehr schade.