THG-Quote

Check­liste für die Anbieter­auswahl

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Vor Vertrags­abschluss sollten Halter von E- Autos einen Blick in die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) ihres Dienst­leisters werfen und auf folgende Vertrags­bedingungen achten:

  • Vertrags­lauf­zeit. Sie sollte nicht länger sein als der Zeitraum, für den die Registrierung beim Umwelt­bundes­amt gilt, also ein Jahr.
  • Vertrags­verlängerung. Eine auto­matische Verlängerung sollte ausgeschlossen sein. Besser ist, wenn der Anbieter aktiv auf Sie zukommen muss und Sie das neue Angebot und damit auch die neue Prämienhöhe bestätigen müssten.
  • Risiko­begrenzung. Der Anbieter darf nicht die Risiken des Geschäfts auf Sie abwälzen, indem er sich in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) vorbehält, keine Prämie auszuzahlen, wenn er keinen Abnehmer/Käufer für das THG-Zertifikat findet.
  • Prämienhöhe. Es gibt eine Fixprämie, bei der der Dienst­leister dem E-Mobilisten eine THG-Prämie in bestimmter Höhe garan­tiert und eine Flex­prämie. Hier beteiligt der Anbieter Sie prozentual am Verkauf der Prämie (flexible Prämie). Entscheiden Sie sich nur für eine Flex­prämie, wenn ein Mindest­auszahlungs­betrag garan­tiert wird.
  • Auszahlungs­zeit­punkt. Der Anbieter sollte in seinen AGB einen eindeutig definierten Auszahlungs­zeit­punkt oder Prämien­anspruch nennen. Ungenaue Formulierungen, wie „nach Verkauf des THG-Zertifikats“, sollten Sie nicht akzeptieren.
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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • jetbiber am 27.10.2023 um 14:09 Uhr
    Re:Bitte keine Unterstützung für Umweltschädigung!

    Bitte folgen Sie dem Gedankengang des Kommentators nicht. Danke.

  • Cayman am 23.10.2023 um 14:21 Uhr
    @kurtgeisel: Einsatz der THG Prämie

    Hallo, ich kann Ihre Kritik verstehen. Auch mir fiel es schwer, mich mit dem Thema anzufreunden. Der Artikel selbst gibt Kritik an diesem Anreizsystem ebenfalls mehreren Absätzen Raum.
    An dieser Stelle lassen sich sicherlich keine Gesetze oder Verordnungen gestalten. Ich selbst war jedoch froh für den Hinweis, dass die von den Haltern nicht beantragten THG Quoten an den Staat (am Ende an uns, die Gesellschaft) fallen und von ihm an Dienstleister verkauft werden sollen/könnten) ("Durchführungsverordnung fehlt"). In diesem Fall entgehen den E-Auto Haltern jedoch Möglichkeiten der Steuerung der Mittelverwendung: Was tun mit der Prämie? Für soziale Zwecke/an Umweltorganisationen spenden? Weiter in eigenes nachhaltiges Agieren investieren (Balkon-PV, Effizienzpumpen, Kauf regionaler Produkte...)? Konsum? Ich für meinen Teil danke test.de für den Bericht. Auch, wenn ich mir einen Marktspiegel seriöser Anbieter gewünscht hätte (dazu s. jedoch StWt Antwort an Jolin0508). MfG

  • Cayman am 23.10.2023 um 10:45 Uhr
    HuK bietet akt. noch 280€

    Guten Morgen liebes Test -Team, soeben prüfte ich online den Status meines THG-Antrages. Bei Logout wurde mir angezeigt "Jetzt 280€ für Ihr E-Auto sichern" und weiter "CO2 Bonus für Alle! Auch ohne HuK-Vetrag". Dies zur Info für Sie und die Leserinnen und Leser. Beste Grüße

  • kurtgeisel am 21.10.2023 um 08:14 Uhr
    Bitte keine Unterstützung für Umweltschädigung!

    Sehr geehrte Redaktion
    Die Inanspruchnahme der THG-Quote für Elektroautos widerspricht der Idee, der Umweltzerstörung Einhalt zu Gebieten. Sie ermöglicht es, an anderer Stelle übermäßige Schäden anrichten zu dürfen - mit rein monetären Ausgleichszahlungen.
    Da die Batterieproduktion für Elektroautos sehr umweltschädlich ist, ist der Nutzen von Elektroautos für die Umwelt eh schon sehr begrenzt. Wenn dann trotzdem noch fossile Brennstoffe verfeuert werden - indirekt über THG-Quote - dann ist es schädlicher als ein klassischer Verbrenner!
    Ich finde es der Stiftung Warentest unwürdig, zu dieser Frevelei auch noch zu beraten. Bitte stellen Sie das ein und löschen die entsprechenden Artikel. Die dadurch freiwerdenden Kapazitäten können Sie sicherlich sinnvoller nutzen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.07.2023 um 11:13 Uhr
    Liste THG-Dienstleister.

    @Jolin0508: Wir haben die Liste entfernt, da die ersten der Firmen bereits insolvent sind.