Alle Testergebnisse für THG-Prämie
Wir haben im Juni online und im Handelsregister nach Dienstleistern recherchiert, die es privaten E-Mobilisten ermöglichen, am THG-Quotenhandel teilzunehmen. 44 Anbieter haben wir schriftlich befragt, 36 haben uns geantwortet. 14 Anbieter werden im Produktfinder dargestellt. Nur diese 14 haben ein verbraucherfreundliches Angebot, das die folgenden fünf Kriterien erfüllt:
- Erstvertragslaufzeit. Sie ist nicht länger als der Zeitraum, für den die Registrierung beim Umweltbundesamt gilt.
- Vertragsverlängerung. Eine automatische Verlängerung ist ausgeschlossen.
- Risikobegrenzung. Der Anbieter darf die Risiken des Geschäfts nicht auf Kunden abwälzen, indem er sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehält, keine Prämie auszuzahlen, wenn er keinen Abnehmer für das THG-Zertifikat findet.
- Prämienhöhe. Beteiligt der Anbieter den Kunden prozentual an der Prämie (flexible Prämie), muss er einen Mindestauszahlungsbetrag garantieren.
- Auszahlungszeitpunkt. Der Anbieter muss in seinen AGB einen eindeutig definierten Auszahlungszeitpunkt oder Prämienanspruch nennen. Ungenaue Formulierungen, wie „nach Verkauf des THG-Zertifikats“ haben wir nicht akzeptiert (siehe Punkt „Risikoabwälzung“ oben).
Spendenmöglichkeit
Bei einigen Anbietern kann der Kunde die Prämie ganz oder teilweise spenden. Wir nennen die Spendenorganisationen, ohne sie jedoch näher geprüft zu haben.
Angebot für Geschäftskunden
Für Unternehmer oder Freiberufler, die ein E-Auto fahren und am THG-Quotenhandel teilnehmen möchten, bieten manche Anbieter gesonderte Konditionen an. Oft lassen sie sich individuell verhandeln. Bei manchen ist eine Teilnahme nur als Privatperson möglich.
Mängel in den AGB / in der Datenschutzerklärung
Juristen haben geprüft, ob Verstöße gegen das AGB-Recht oder unzulässige Mängel in der Datenschutzerklärung vorliegen, die Verbraucher und Verbraucherinnen benachteiligen. Stand der Prüfung ist Juli 2022.
Deutliche Mängel in den Datenschutzerklärungen liegen zum Beispiel vor, wenn Anbieter verschweigen, welche Nutzerdaten sie wie genau verwenden, oder Kunden nicht darüber informieren, was mit ihren Daten passiert, zum Beispiel, dass sie in Drittstaaten gehen, wie etwa in die USA.
Alle Testergebnisse für THG-Prämie
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- Für Anschaffung oder Leasing eines E- oder Hybrid-Autos gibt es verschiedene Sparmöglichkeiten und Prämien. Ab 2023 wird die staatliche Förderung eingeschränkt.
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- Die eigene Wallbox soll E-Auto-Nutzer unabhängiger machen. Was die Ladestationen für die Garage taugen und wie Sie Ihr E-Auto zu Hause laden, verrät unser Wallboxen-Test.
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- Für E-Autos gibt es eigene Stromtarife. 57 dieser Autostrom-Tarife zeigt unser Vergleich. Interessant: Regionale Anbieter sind oft deutlich günstiger als überregionale.
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Martin Sonneborn macht es vor:
https://invidious.weblibre.org/watch?v=6TbJLlsMD9U
@carlosandres: Wir informieren unsere Leser und Leserinnen vor dem Kauf über die Anbieter, die im Test vertreten sind. Deren Namen sind unter Testergebnisse bereits vor dem Bezahlen zu sehen. Wer Testergebnisse zu einem Anbieter sucht und diesen hier nicht findet, weiß, dass er zu diesem keine Detailergebnisse über den Kauf bekommt.
Wir haben uns dazu entschieden, nur die Bedingungen vertieft zu testen, die unsere Mindestkriterien an ein verbraucherfreundliches Angebot erfüllen. Es gibt 14 Anbieter, die unsere Mindestkriterien erfüllen. Damit ist es Verbrauchern möglich, mit dem Kauf des Tests einen empfehlenswerten Anbieter zu finden.
Es ist fraglich, welchen Nutzwert eine Veröffentlichung von Detailergebnissen zu Anbietern hat, deren Tarife wir nicht empfehlen.
Die Erfüllung von Mindestkriterien für die Aufnahme in einen Test ist unseren Lesern und Leserinnen auch aus anderen Untersuchungen bekannt, z.B. aus Tests zu Versicherungen.
Anstelle eines gut recherchierten Artikels mit weitergehenden Informationen zu den Anbietern habe ich für 4,90 € ein paar Seiten mit Informationen gezahlt, die ich bisher schon ohne Bezahlung und ohne Mühen im Netz gefunden habe. In dem Artikel werden fast 2/3 der „untersuchten“ Anbieter mit einem pauschalen Hinweise auf Mängel in den Geschäftsbedingungen von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Sie verwehren mir damit die Möglichkeit einer eigenen und fundierten Entscheidung. Damit verstoßen sie gegen den in ihrer Satzung formulierten Stiftungszweck. Ich fühle mich von Ihnen im Kleinen betrogen. Sie haben mir das redaktionelle Äquivalent eines mit Gold angemalten Ziegelsteins verkauft. Damit unterscheiden Sie sich in meinen Augen kaum noch von den vielen anderen sogenannten Testportalen im Netz, bei denen man sich schnell denken kann, von welcher Interessengruppe sie betrieben werden.
Sehr schade.
@Knothe: Geld-fuer-eAuto hat zum Stichtag der Untersuchung, dem 1.7.2022, in seinen AGB eine Klausel verwandt, die das Risiko, dass die THG-Quote sich nicht verkaufen ließe, auf den Verbraucher übertrug: "... Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein, die abgetretene THG-Quote zu verkaufen, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Vergütung. ..."
Nach Information von Geld-fuer-eAuto soll diese Klause zwischenzeitlich aus den AGB gestrichen worden sein. Wir bitten Sie, das noch einmal konkret nachzuprüfen.
Wenn schon mehr als die Hälfte der Anbieter die Mindestkriterien nicht erfüllen, wäre es dann nicht sinnvoll für jeden Anbieter auch den Grund zu nennen?
Vielleicht wurde in der Zwischenzeit die AGBs geändert, oder etwas anderes.
Mich würde auch der Grund interessieren, warum Geld-für-eauto rausgeflogen ist!