THG-Quote

So haben wir getestet

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THG-Quote Alle Testergebnisse für THG-Prämie

Wir haben im Juni online und im Handels­register nach Dienst­leistern recherchiert, die es privaten E-Mobilisten ermöglichen, am THG-Quoten­handel teil­zunehmen. 44 Anbieter haben wir schriftlich befragt, 36 haben uns geant­wortet. 14 Anbieter werden im Produktfinder dargestellt. Nur diese 14 haben ein verbraucherfreundliches Angebot, das die folgenden fünf Kriterien erfüllt:

  • Erst­vertrags­lauf­zeit. Sie ist nicht länger als der Zeitraum, für den die Registrierung beim Umwelt­bundes­amt gilt.
  • Vertrags­verlängerung. Eine auto­matische Verlängerung ist ausgeschlossen.
  • Risiko­begrenzung. Der Anbieter darf die Risiken des Geschäfts nicht auf Kunden abwälzen, indem er sich in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) vorbehält, keine Prämie auszuzahlen, wenn er keinen Abnehmer für das THG-Zertifikat findet.
  • Prämienhöhe. Beteiligt der Anbieter den Kunden prozentual an der Prämie (flexible Prämie), muss er einen Mindest­auszahlungs­betrag garan­tieren.
  • Auszahlungs­zeit­punkt. Der Anbieter muss in seinen AGB einen eindeutig definierten Auszahlungs­zeit­punkt oder Prämien­anspruch nennen. Ungenaue Formulierungen, wie „nach Verkauf des THG-Zertifikats“ haben wir nicht akzeptiert (siehe Punkt „Risiko­abwäl­zung“ oben).

Spenden­möglich­keit

Bei einigen Anbietern kann der Kunde die Prämie ganz oder teil­weise spenden. Wir nennen die Spenden­organisationen, ohne sie jedoch näher geprüft zu haben.

Angebot für Geschäfts­kunden

Für Unternehmer oder Freiberufler, die ein E-Auto fahren und am THG-Quoten­handel teilnehmen möchten, bieten manche Anbieter gesonderte Konditionen an. Oft lassen sie sich individuell verhandeln. Bei manchen ist eine Teil­nahme nur als Privatperson möglich.

Mängel in den AGB / in der Daten­schutz­erklärung

Juristen haben geprüft, ob Verstöße gegen das AGB-Recht oder unzu­lässige Mängel in der Daten­schutz­erklärung vorliegen, die Verbraucher und Verbrauche­rinnen benach­teiligen. Stand der Prüfung ist Juli 2022.

Deutliche Mängel in den Daten­schutz­erklärungen liegen zum Beispiel vor, wenn Anbieter verschweigen, welche Nutzer­daten sie wie genau verwenden, oder Kunden nicht darüber informieren, was mit ihren Daten passiert, zum Beispiel, dass sie in Dritt­staaten gehen, wie etwa in die USA.

THG-Quote Alle Testergebnisse für THG-Prämie

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

flo232017 am 20.01.2023 um 16:18 Uhr
Co²-Zertifikate verbrennen!

Martin Sonneborn macht es vor:
https://invidious.weblibre.org/watch?v=6TbJLlsMD9U

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.01.2023 um 10:56 Uhr
So haben wir getestet

@carlosandres: Wir informieren unsere Leser und Leserinnen vor dem Kauf über die Anbieter, die im Test vertreten sind. Deren Namen sind unter Testergebnisse bereits vor dem Bezahlen zu sehen. Wer Testergebnisse zu einem Anbieter sucht und diesen hier nicht findet, weiß, dass er zu diesem keine Detailergebnisse über den Kauf bekommt.
Wir haben uns dazu entschieden, nur die Bedingungen vertieft zu testen, die unsere Mindestkriterien an ein verbraucherfreundliches Angebot erfüllen. Es gibt 14 Anbieter, die unsere Mindestkriterien erfüllen. Damit ist es Verbrauchern möglich, mit dem Kauf des Tests einen empfehlenswerten Anbieter zu finden.

Es ist fraglich, welchen Nutzwert eine Veröffentlichung von Detailergebnissen zu Anbietern hat, deren Tarife wir nicht empfehlen.

Die Erfüllung von Mindestkriterien für die Aufnahme in einen Test ist unseren Lesern und Leserinnen auch aus anderen Untersuchungen bekannt, z.B. aus Tests zu Versicherungen.

carlosandres am 30.12.2022 um 16:49 Uhr
decepción!

Anstelle eines gut recherchierten Artikels mit weitergehenden Informationen zu den Anbietern habe ich für 4,90 € ein paar Seiten mit Informationen gezahlt, die ich bisher schon ohne Bezahlung und ohne Mühen im Netz gefunden habe. In dem Artikel werden fast 2/3 der „untersuchten“ Anbieter mit einem pauschalen Hinweise auf Mängel in den Geschäftsbedingungen von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Sie verwehren mir damit die Möglichkeit einer eigenen und fundierten Entscheidung. Damit verstoßen sie gegen den in ihrer Satzung formulierten Stiftungszweck. Ich fühle mich von Ihnen im Kleinen betrogen. Sie haben mir das redaktionelle Äquivalent eines mit Gold angemalten Ziegelsteins verkauft. Damit unterscheiden Sie sich in meinen Augen kaum noch von den vielen anderen sogenannten Testportalen im Netz, bei denen man sich schnell denken kann, von welcher Interessengruppe sie betrieben werden.
Sehr schade.

Profilbild Stiftung_Warentest am 01.12.2022 um 10:20 Uhr
Geld-fuer-eAuto

@Knothe: Geld-fuer-eAuto hat zum Stichtag der Untersuchung, dem 1.7.2022, in seinen AGB eine Klausel verwandt, die das Risiko, dass die THG-Quote sich nicht verkaufen ließe, auf den Verbraucher übertrug: "... Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein, die abgetretene THG-Quote zu verkaufen, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Vergütung. ..."
Nach Information von Geld-fuer-eAuto soll diese Klause zwischenzeitlich aus den AGB gestrichen worden sein. Wir bitten Sie, das noch einmal konkret nachzuprüfen.

Knothe am 30.11.2022 um 17:28 Uhr
So haben wir getestet

Wenn schon mehr als die Hälfte der Anbieter die Mindestkriterien nicht erfüllen, wäre es dann nicht sinnvoll für jeden Anbieter auch den Grund zu nennen?
Vielleicht wurde in der Zwischenzeit die AGBs geändert, oder etwas anderes.
Mich würde auch der Grund interessieren, warum Geld-für-eauto rausgeflogen ist!