
Der Süßstoff Aspartam ist für Verbraucher unbedenklich. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Risikobewertung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa. Zuvor gab es immer wieder Bedenken, dass der Stoff die Gesundheit schädigen und zum Beispiel Krebs auslösen könnte.
Aspartam als Süßstoff in vielen Lebensmitteln
Softdrinks, Desserts, Süßwaren, Kaugummi, Diätprodukte – viele Lebensmittel enthalten statt Zucker den Süßstoff Aspartam (E 951). Es ist etwa 200-mal so süß wie Zucker und soll Verbrauchern helfen, Kalorien einzusparen. Allerdings hatten Kritiker in der Vergangenheit die Sicherheit von Aspartam immer wieder angezweifelt. Jetzt zeigt eine Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa): Der Süßstoff und seine Abbauprodukte sind in den von der Industrie verwendeten Mengen ungefährlich.
Umfassende Auswertung der Studienlage
„Dieses Gutachten ist eine der umfassendsten Risikobewertungen zu Aspartam, die je durchgeführt wurden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Efsa. Einbezogen seien sämtliche vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnisse, einschließlich Studien an Tieren und Menschen, zu Aspartam sowie seinen Abbauprodukten.
Aspartam in üblichen Mengen sicher
Der Süßstoff wird im Darm in drei Bestandteile zersetzt: Methanol und die beiden Eiweißbausteine (Aminosäuren) Phenylalanin und Asparaginsäure. Alle drei Abbauprodukte kommen auch sonst in Lebensmitteln vor und können für den Menschen in großen Mengen schädlich sein, schreibt die Efsa. Doch kritische Werte würden durch Aspartam nicht erreicht – zumindest nicht durch die derzeit in Lebensmitteln erlaubten Mengen. Als gesundheitlich unbedenklich gilt eine tägliche Höchstdosis von 40 Milligramm Aspartam pro Kilo Körpergewicht. Um diese zu überschreiten, müsste laut Efsa zum Beispiel ein 60 Kilo schwerer Erwachsener jeden Tag mehr als vier Liter aspartam-haltige Diät-Limonade trinken. Wenn Lebensmittel den Süßstoff enthalten, ist das übrigens EU-weit auf der Verpackung zu kennzeichnen.
Gefährlich nur bei seltener Krankheit
Gar kein Aspartam aufnehmen dürfen laut Efsa lediglich Menschen, die an der seltenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) leiden. Ihr Körper kann Phenylalanin, eines der drei Abbauprodukte von Aspartam, nicht umwandeln. Betroffene müssen daher eine strikte phenylalanin-arme Diät halten.
Gesundheitsrisiken nicht bestätigt
Ansonsten gibt die Efsa für Aspartam Entwarnung: Es wirkt sich in den in Lebensmitteln üblichen Mengen nicht nachteilig auf Gehirn und Verhalten aus, schädigt nicht das Erbgut und erhöht auch nicht das Krebsrisiko. Diese Gesundheitsgefahren werden dem Süßstoff nachgesagt. So hatten Mäuse bei einer im Jahr 2010 erschienenen Studie aus Bologna nach dem Konsum von Aspartam Krebs entwickelt. Bereits kurz nach Veröffentlichung dieser Studie bemängelte die Efsa verschiedene methodische Schwächen der Untersuchung. Die aktuelle Neubewertung steht in Einklang mit früheren Bewertungen der Efsa.
Weitere Süßstoffe ebenfalls gekennzeichnet
Neben Aspartam verwendet die Lebensmittelindustrie weitere Süßstoffe. Dazu zählt Cyclamat (E 952), Neotam (E 961), Saccharin (E 954). In den zugelassenen Mengen gelten sie nach jetzigem Wissensstand ebenfalls als unbedenklich. Sie sparen Kalorien ein, können also beim Abnehmen helfen. Die Befürchtung, dass sie den Appetit erhöhen, wird inzwischen von vielen Wissenschaftlern verneint. Allerdings finden sich Süßstoffe vor allem in Lebensmitteln, die Menschen nicht unbedingt brauchen. So sind Süßstoff-Drinks, gerade für Kinder, auf Dauer keine guten Durstlöscher. Sie könnten an süßen Geschmack gewöhnen und damit die Lust auf Süßes ankurbeln.
Tipp: Mehr über Süßstoffe erfahren Sie im Special Zucker und im Special Marmeladen-Lightprodukte.