Die Stuttgarter Südwestbank AG muss einer Anlegerin 190 000 Euro plus 50 000 Euro Zinsen Schadenersatz zahlen, weil die Bank heimlich Provisionen an den Vermittler der Klägerin gezahlt hatte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. XI ZR 73/05).
Die Frau hatte auf Betreiben des Beraters Anlagegeschäfte mit der Bank gemacht und dabei viel Geld verloren. Die Südwestbank hatte für verschiedene Anlagegeschäfte Provisionen erhalten und davon einen Teil an den Berater gezahlt. Die Investorin wusste jedoch nicht, dass ihr Vermittler zum Beispiel für die Vermittlung hochspekulativer Termingeschäfte von der Bank Geld erhielt.
Diese verdeckten Zahlungen, die im Fachjargon „Kickbacks“ heißen, hat der BGH für illegal erklärt. „Solche Zuwendungen bergen die Gefahr, dass ein Kunde ... nur provisionsorientiert beraten wird und tendenziell zu mehr Geschäften verleitet werden soll“, erläutert Rechtsanwältin Petra Dietenmaier von Tilp Rechtsanwälte in Tübingen.
- Die Südwestbank steht wegen verdeckter Provisionszahlungen seit 2005 auf der Warnliste.
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