Such­maschinen im Test

So haben wir getestet

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Such­maschinen im Test Testergebnisse für 10 Such­maschinen 04/2019

Im Test: Zehn Such­maschinen; die Auswahl umfasste neben großen, bedeutenden Diensten, auch Angebote, die bei großen Tele­kommunikations­anbietern auf Portalen einge­bunden sind, sowie eine Meta-Such­maschine, die auf eine Vielzahl von verschiedenen Quellen zurück­greift. Hinzu kommen Such­maschinen, die mit speziellen Schwer­punkten wie „Daten­schutz“ oder ergänzend mit „Ökologisches Engagement“ werben.

Erhebungs­zeitraum: November 2018 bis Januar 2019

Qualität der Sucher­gebnisse: 60 %

Die Prüfung umfasste 50 verschiedene Suchen pro Such­maschine. Ziel war es, die verschiedenen Nutzersituationen- und Intentionen im Alltag nach­zubilden. Dabei mussten die Such­maschinen bestimmte Heraus­forderungen meistern. Die Such­begriffe enthielten kleine Recht­schreib­fehler, Doppeldeutig­keiten, reine Umschreibungen für bestimmte Begriffe, auch wurden relativ unbe­kannte Personen und Inhalte gesucht. Bei den Anfragen handelte es sich um eine Mischung aus Ein-Wort, Mehr-Wort­anfragen und Anfragen in ganzen Sätzen.

So wurde zum Beispiel bei der Suche nach allgemeinen Themen nach „Einsteins Relativitäts­theorie für Laien“ oder „Warum ist der 9. November für Deutsch­land bedeutend?“, „Babylon“, „Soll ich mein Kind impfen?“ oder „x^2“ (mathematische Funk­tion) gesucht. Auch nach Fakten wie zum Beispiel „Nächster Blutmond Australien“ oder „Alle französischen Eurovision Gewinner seit 1970“ oder „Hersteller Hot Mom“ wurde gefragt. Bei der Suche nach aktuellen Themen gingen Fragen wie „Aktienkurs VW, „Wie viel sind 10 Euro in Dollar?“ und „Aktuelle Uhrzeit in Cairnes“ (richtige Schreib­weise: „Cairns“) ins Rennen. Bei der Bilder­suche wurde nach „Singer-Songwriter Niko Case“ (richtige Schreib­weise „Neko“) oder „Dom Notre Dame“ gesucht, bei der Video­suche zum Beispiel nach „Backen Marmorkuchen“, oder auch „Verstopfung Toilette wie nutze ich die Saugglocke?“

Die 50 Such­anfragen wurden von zwei verschiedenen Stand­orten Deutsch­lands am PC mit dem Browser* Google Chrome im Inkognito Modus von geschulten Testern gestellt und nach Treff­genauigkeit und Relevanz bewertet. Ein Teil der Such­anfragen wurden auch mobil gegen­gecheckt. Die ersten sechs Ergeb­nispositionen wurden nach Treff­genauigkeit ausgewertet und dokumentiert. Für Bilder und Video­suche sowie für die Suche nach aktuellen Ereig­nissen wurden jeweils acht Anfragen gestellt, die allgemeine Suche umfasste 26 verschiedene Abfragen. Insgesamt wurden damit 300 Sucher­gebnisse pro Such­maschine der Bewertung zugrunde gelegt.

Nutzung am PC (20%) / Nutzung Mobil (20%)

Bei beiden Urteilen ging es um die Nutzung der Dienste am PC oder mobil per App (Android Betriebs­system) oder falls keine entsprechende App vorhanden war, per mobiler Website. Zentral waren hierbei Prüf­punkte wie Einstellungs-und Filter­möglich­keiten beim Suchen selbst zum Beispiel Anzahl der verfügbaren Sonder­suchen, Zeiträume, Länder – und Sprachen, bestimmte Operatoren wie zum Beispiel „and“ oder „or“, Familien- beziehungs­weise Kinder­filter sowie Komfort­funk­tionen wie zum Beispiel Recht­schreibkorrektur, Vorschläge zur Eingabeergän­zung, Rück­wärts­suche bei Bildern.

Bei der Präsentation der Ergeb­nisse zählten etwa die Über­sicht­lich­keit der Ergeb­nislisten, Komfort­funk­tionen und Einstellungs­möglich­keiten wie zum Beispiel Öffnen der Websites in einem extra Browser­fenster, ob Filter auch bei den Ergeb­nislisten anwend­bar sind und ob ein integriertes Über­setzungs­tool für fremd­sprachige Seiten existiert, zum Prüf­umfang. Ebenfalls wichtig war zum Beispiel die Frage, ob sich Werbeein­blendungen deutlich von Ergeb­nissen unterscheiden lassen, und wie viel Werbeein­blendungen bei einem Teil der Suchen (24% der Anfragen) im Test­zeitraum auftraten.

Daten­sende­verhalten App (Android/iOS): 0 %

Mit Hilfe eines dazwischen­geschalteten Servers (Proxy) wurden die von den Apps gesendeten Daten mitgelesen, entschlüsselt und analysiert. Unkritisch lautete das Urteil, wenn nur Daten über­tragen wurden, die für die Funk­tion notwendig sind. Wurden Daten­arten gefunden, die über­flüssig für die Funk­tion der App sind, so lautete das Urteil kritisch. Zum Beispiel, wenn der Mobil­funkanbieter, eindeutige permanente Geräte-IDs oder bei allen Such­anfragen unnötiger­weise auch der Stand­ort des Handys über­mittelt wurde. Die Ergeb­nisse dieser Prüfung fließen nur dann negativ in die Bewertung ein, wenn wir sehr kritische Ergeb­nisse sehen. Dies war bei diesem Test nicht der Fall.

Mängel in der Daten­schutz­erklärung: 0 %

Ein Jurist prüfte die Erklärungen den Anbieter auf unzu­lässige Klauseln und Mängel, die den Verbraucher benach­teiligen. Grund­lage hier war die Daten­schutz­grund­ver­ordnung sowie das Bundes­daten­schutz­gesetz. Wurden viele Mängel gefunden, lautet das Urteil „deutlich“, bei sehr vielen Mängeln lautete das Urteil „sehr deutlich“. Diese Bewertung fließt bei diesen beiden Bewertungs­kategorien negativ in das test-Qualitäts­urteil ein. Ein Anbieter kann demnach keine Plus­punkte sammeln, sondern bei Mängeln eine Abwertung bekommen – schließ­lich sollte es eine Selbst­verständlich­keit sein, Daten­schutz­erklärungen konform zu Gesetzen und Verordnungen abzu­fassen.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen haben wir einge­setzt: Wenn bei der Qualität der Sucher­gebnisse zwei von vier Suchen mangelhaft waren, dann wurde das Urteil um eine halbe Note abge­wertet. Hatte die Daten­schutz­erklärung deutliche Mängel, werteten wir das test-Qualitäts­urteil um eine halbe Note ab. Waren sehr deutliche Mängel in der Erklärung, so werteten wir um eine ganze Note ab.

* Korrigiert am 26. März 2019

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joe76 am 28.12.2022 um 19:27 Uhr
fairsuch.net von fairkom.eu: Was meint ihr?

Mich würde interessieren, was die Stiftung Warentest zu fairsuch.net von fairkom.eu meint.
Endlich hab ich dort genau die Informationen gefunden, die ich gesucht habe:
Titel von Büchern, die mein Großvater herausgegeben hat. Und zwar ganz viele Links, gleich an erster Stelle.
Weder bei Startpage noch bei Bing bin ich fündig geworden. Google zeigt mir wenigstens einen Link an.
Die Sicherheitsaspekte von fairsuch scheinen auch gut abgedeckt zu sein.
Liebe Grüße und Juten Rutsch,
Jan

Osawa-San am 07.09.2021 um 06:07 Uhr
startpage.com ist *NICHT* die "Die sicherste...

...Suchmaschine der Welt!"
Seit einiger Zeit benutze ich ein VPN um Tracking anhand meiner (festen) IP-Adresse zu verhindern.
Jedoch zeigt SP immer dann eine Fehlermeldung, mit der fadenscheinigen Begründung das zu viel Benutzer gleichzeitig auf SP zugreifen, wenn ich alle Cookies aus meinem Browser gelöscht habe.
Dann schließen sie mich komplett von der Suche aus!
Ich habe mich bereits beschwert, jedoch keine Antwort erhalten.
"Oh Gott, wir gehen noch Pleite wenn zu viele Leute gleichzeitig unsere Suchmaschine benutzen" :)
Zufall, oder betreiben sie doch ein Tracking z.B. mit Fingerprintern?
Diese Techniken funktionieren mit JavaScript und benötigen schon lange keine Cookies mehr.
Jedoch nerven viele Webseiten immer noch mit ihren Zwangseinwilligungen die man abnicken muss.
Sollte die Stiftung Warentest hier nicht noch einmal genauer testen?

8iroipln am 13.10.2020 um 12:56 Uhr
Inhaltliche Mängel Datenschutzerklärung duckduckgo

Hat denn DuckDuckgo auch inhaltliche Mängel in der Datenschutzerklärung oder ist der Datenschutz sehr mangelhaft, wenn er nur auf Englisch beschrieben wird? Konnte der Jurist kein Englisch? Mir ist es egal in welcher Sprache die Erklärung ist , wenn ich sie Inhaltlich sowieso nicht verstehen würde, interessant ist nur ob meine Daten letztendlich sicher sind oder nicht (also auch nicht pseudonym für nicht gewünschte Zwecke verwendet werden).

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.07.2019 um 15:01 Uhr
Test außerhalb Deutschlands abrufen

@martensn: Leider können wir Ihnen mit dem Verkauf unserer Online-Produkte ins Ausland nicht dienen. Dies hat umsatzsteuerrechtliche Gründe. Der Test ist in der April-Ausgabe 2019 erschienen. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, die Printausgabe zu erwerben. (DB)

martensn am 16.07.2019 um 10:37 Uhr
Test außerhalb Deutschlands abrufen

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