So haben wir getestet
Im Test: Zehn Suchmaschinen; die Auswahl umfasste neben großen, bedeutenden Diensten, auch Angebote, die bei großen Telekommunikationsanbietern auf Portalen eingebunden sind, sowie eine Meta-Suchmaschine, die auf eine Vielzahl von verschiedenen Quellen zurückgreift. Hinzu kommen Suchmaschinen, die mit speziellen Schwerpunkten wie „Datenschutz“ oder ergänzend mit „Ökologisches Engagement“ werben.
Erhebungszeitraum: November 2018 bis Januar 2019
Qualität der Suchergebnisse: 60 %
Die Prüfung umfasste 50 verschiedene Suchen pro Suchmaschine. Ziel war es, die verschiedenen Nutzersituationen- und Intentionen im Alltag nachzubilden. Dabei mussten die Suchmaschinen bestimmte Herausforderungen meistern. Die Suchbegriffe enthielten kleine Rechtschreibfehler, Doppeldeutigkeiten, reine Umschreibungen für bestimmte Begriffe, auch wurden relativ unbekannte Personen und Inhalte gesucht. Bei den Anfragen handelte es sich um eine Mischung aus Ein-Wort, Mehr-Wortanfragen und Anfragen in ganzen Sätzen.
So wurde zum Beispiel bei der Suche nach allgemeinen Themen nach „Einsteins Relativitätstheorie für Laien“ oder „Warum ist der 9. November für Deutschland bedeutend?“, „Babylon“, „Soll ich mein Kind impfen?“ oder „x^2“ (mathematische Funktion) gesucht. Auch nach Fakten wie zum Beispiel „Nächster Blutmond Australien“ oder „Alle französischen Eurovision Gewinner seit 1970“ oder „Hersteller Hot Mom“ wurde gefragt. Bei der Suche nach aktuellen Themen gingen Fragen wie „Aktienkurs VW, „Wie viel sind 10 Euro in Dollar?“ und „Aktuelle Uhrzeit in Cairnes“ (richtige Schreibweise: „Cairns“) ins Rennen. Bei der Bildersuche wurde nach „Singer-Songwriter Niko Case“ (richtige Schreibweise „Neko“) oder „Dom Notre Dame“ gesucht, bei der Videosuche zum Beispiel nach „Backen Marmorkuchen“, oder auch „Verstopfung Toilette wie nutze ich die Saugglocke?“
Die 50 Suchanfragen wurden von zwei verschiedenen Standorten Deutschlands am PC mit dem Browser* Google Chrome im Inkognito Modus von geschulten Testern gestellt und nach Treffgenauigkeit und Relevanz bewertet. Ein Teil der Suchanfragen wurden auch mobil gegengecheckt. Die ersten sechs Ergebnispositionen wurden nach Treffgenauigkeit ausgewertet und dokumentiert. Für Bilder und Videosuche sowie für die Suche nach aktuellen Ereignissen wurden jeweils acht Anfragen gestellt, die allgemeine Suche umfasste 26 verschiedene Abfragen. Insgesamt wurden damit 300 Suchergebnisse pro Suchmaschine der Bewertung zugrunde gelegt.
Nutzung am PC (20%) / Nutzung Mobil (20%)
Bei beiden Urteilen ging es um die Nutzung der Dienste am PC oder mobil per App (Android Betriebssystem) oder falls keine entsprechende App vorhanden war, per mobiler Website. Zentral waren hierbei Prüfpunkte wie Einstellungs-und Filtermöglichkeiten beim Suchen selbst zum Beispiel Anzahl der verfügbaren Sondersuchen, Zeiträume, Länder – und Sprachen, bestimmte Operatoren wie zum Beispiel „and“ oder „or“, Familien- beziehungsweise Kinderfilter sowie Komfortfunktionen wie zum Beispiel Rechtschreibkorrektur, Vorschläge zur Eingabeergänzung, Rückwärtssuche bei Bildern.
Bei der Präsentation der Ergebnisse zählten etwa die Übersichtlichkeit der Ergebnislisten, Komfortfunktionen und Einstellungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Öffnen der Websites in einem extra Browserfenster, ob Filter auch bei den Ergebnislisten anwendbar sind und ob ein integriertes Übersetzungstool für fremdsprachige Seiten existiert, zum Prüfumfang. Ebenfalls wichtig war zum Beispiel die Frage, ob sich Werbeeinblendungen deutlich von Ergebnissen unterscheiden lassen, und wie viel Werbeeinblendungen bei einem Teil der Suchen (24% der Anfragen) im Testzeitraum auftraten.
Datensendeverhalten App (Android/iOS): 0 %
Mit Hilfe eines dazwischengeschalteten Servers (Proxy) wurden die von den Apps gesendeten Daten mitgelesen, entschlüsselt und analysiert. Unkritisch lautete das Urteil, wenn nur Daten übertragen wurden, die für die Funktion notwendig sind. Wurden Datenarten gefunden, die überflüssig für die Funktion der App sind, so lautete das Urteil kritisch. Zum Beispiel, wenn der Mobilfunkanbieter, eindeutige permanente Geräte-IDs oder bei allen Suchanfragen unnötigerweise auch der Standort des Handys übermittelt wurde. Die Ergebnisse dieser Prüfung fließen nur dann negativ in die Bewertung ein, wenn wir sehr kritische Ergebnisse sehen. Dies war bei diesem Test nicht der Fall.
Mängel in der Datenschutzerklärung: 0 %
Ein Jurist prüfte die Erklärungen den Anbieter auf unzulässige Klauseln und Mängel, die den Verbraucher benachteiligen. Grundlage hier war die Datenschutzgrundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz. Wurden viele Mängel gefunden, lautet das Urteil „deutlich“, bei sehr vielen Mängeln lautete das Urteil „sehr deutlich“. Diese Bewertung fließt bei diesen beiden Bewertungskategorien negativ in das test-Qualitätsurteil ein. Ein Anbieter kann demnach keine Pluspunkte sammeln, sondern bei Mängeln eine Abwertung bekommen – schließlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, Datenschutzerklärungen konform zu Gesetzen und Verordnungen abzufassen.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen haben wir eingesetzt: Wenn bei der Qualität der Suchergebnisse zwei von vier Suchen mangelhaft waren, dann wurde das Urteil um eine halbe Note abgewertet. Hatte die Datenschutzerklärung deutliche Mängel, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note ab. Waren sehr deutliche Mängel in der Erklärung, so werteten wir um eine ganze Note ab.
* Korrigiert am 26. März 2019
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