Zieht ein Sturm auf, müssen Hauseigentümer die Markisen einziehen. Sonst braucht die Hausratversicherung nicht für Schäden aufzukommen, entschied das Landgericht Kleve (Az. 5 S 119/07).
Ein Hauseigentümer forderte von seiner Versicherung fast 1 200 Euro Ersatz für die Reparatur seiner beiden Markisen. Sie waren während des Sturms Kyrill durch herabfallende Dachziegel beschädigt worden. Obwohl tagelang vor dem Unwetter gewarnt wurde, hatte der Eigentümer die Markisen nicht eingerollt. Den Schaden habe er deshalb grob fahrlässig selbst herbeigeführt, urteilten die Richter. Die Behauptung, die ausgefahrenen Markisen hätten größeren Schaden am Terrassenboden verhindert, nutzte dem Versicherten nicht.
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