
Wenn der Grundstücksbesitzer seine Bäume regelmäßig prüft, haftet er nicht für Schäden durch herabfallende Äste. test.de erklärt, welche Verkehrssicherungspflichten Eigentümer rund um den Baum kennen und beachten sollten.
Geschädigter in Beweisnot
Kippt zwei Tage nach einem Sturm ein Baum aufs Auto, muss der Pkw-Besitzer beweisen, dass der Baum morsch war und der Grundstückseigentümer ihn hätte beseitigen müssen. Sonst erhält er von ihm keinen Schadenersatz. Dieser Gerichtsentscheidung lag folgender Fall zugrunde: Eine Münchnerin hatte ihren Wagen in der Nähe eines Baumes abgestellt. Als sie zurück kam, war er aufs Auto gestürzt. Die Reparatur musste der Baumbesitzer nicht zahlen. Der Baum habe keine erkennbaren Schäden gehabt, meinte das Amtsgericht München. Dass die Wurzeln schon seit langer Zeit die Gehwegplatten anhoben und der Stamm schief stand, seien keine Indizien. Das gebe es auch bei gesunden Bäumen (Az. 233 C 16357/14).
Tipp: Wohnungs- und Hauseigentümer sollten sich gegen die Kostenrisiken versichern für den Fall, dass von Ihrem Eigentum Gefahren ausgehen zum Test von Haftpflichtversicherungen. Alle wichtigen Informationen rund um Sturmschäden finden Sie im großen Special Sturm und Starkregen.
Bäume zweimal im Jahr prüfen
Wenn Äste aufs Auto fallen, muss der Grundstückseigentümer nur Schadenersatz leisten, wenn ihn eine Schuld trifft. Er muss seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt haben. Das trifft zu, wenn er die Bäume nicht regelmäßig kontrolliert. Es reicht aber eine Sichtkontrolle zweimal jährlich: einmal in belaubtem und einmal in nicht belaubtem Zustand, urteilte das Saarländische Oberlandesgericht (Az. 4 U 64/14). Einen Fachmann muss der Eigentümer nicht holen. Auch Laien können Schäden wie abgestorbene Äste, braune oder vertrocknete Blätter, Verletzungen der Rinde oder sichtbaren Pilzbefall erkennen. Selbst für eine 200 Jahre alte Eiche gilt nichts anderes, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Sichtkontrolle genügt auch für ältere Bäume. Es gebe keinen Grundsatz, dass die Gefahr bei ihnen schwerer zu erkennen sei (Az. I-9 U 38/13). Doch sobald etwas verdächtig erscheint, wie abgestorbenes Laub oder ein durch Sturm geschädigter Stamm, muss der Besitzer den Baum eingehend untersuchen (Oberlandesgericht Hamm, Az. 9 U 144/02) – am besten durch einen Sachverständigen.
Kaskoversicherung des Geschädigten hilft eventuell
Trifft den Baumbesitzer keine Schuld, bleiben Autofahrer auf ihrem Schaden sitzen. Ein natürlicher Astabbruch, für den es keine besonderen Anzeichen gab, gehört zum naturgebundenen allgemeinen Lebensrisiko. Da hilft allenfalls die Kaskoversicherung. Die Teilkasko in der Autoversicherung zahlt bei Sturmschäden jedoch erst ab Windstärke acht.
Tipp: Ausführliche Informationen rund um die Autoversicherung finden Sie im großen FAQ Autoversicherung. Die beste Versicherung finden Sie mit unserem individuellen Kfz-Versicherungsvergleich.
-
- Heftige Unwetter, Stürme und Starkregen treffen immer häufiger viele Regionen in Deutschland. Wir erklären, welche Versicherungen einspringen, wenn ein Schaden entsteht.
-
- Der Test von 178 Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschadenschutz zeigt große Unterschiede bei Preis und Leistung. Ältere Verträge haben oft gefährliche Lücken.
-
- Eine Küche ist oft teuer. Ob ein Versicherer bei einem Schaden einspringt, hängt auch davon ab, wem sie gehört. Im schlimmsten Fall streiten sich Hausrat-, Haftpflicht-...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.