Studien­platz

Unser Rat

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Mut. Versuchen Sie es ruhig mit einer Studien­platz­klage, wenn Sie einen Ablehnungs­bescheid bekommen. Den Kapazitäts­antrag an die Hoch­schule und den Eilantrag beim Verwaltungs­gericht schaffen Sie auch ohne Anwalt. Für das Eilverfahren und für den gegnerischen Anwalt sollten Sie rund 700 Euro Kosten einkalkulieren.

Frist. Viele Hoch­schulen haben die Frist für den Kapazitäts­antrag weit vorgezogen (siehe Tabelle „Kapazitätsantrag“). Wenn die Frist für das nächste Semester schon abge­laufen ist, können Sie sich erst für das über­nächste einklagen.

Hilfe. Beim Allgemeinen Studierenden­ausschuss (Asta) der Universität oder Fach­hoch­schule bekommen Sie eine kostenfreie Rechts­beratung. Dort finden Sie auch Ansprech­partner für Fragen zur Studien­platz­klage und bekommen die nötigen Formulare.

Rechts­schutz. Die Rechts­schutz­versicherung der Eltern schließt voll­jährige Kinder mit ein, wenn sie ledig und nicht berufs­tätig sind. Ob der Versicherer eine Studien­platz­klage bezahlt, hängt von den Versicherungs­bedingungen ab: Die Police muss Streit im Verwaltungs­recht umfassen und darf Hoch­schulrecht dabei nicht ausklammern. Ist Ihre Klage absehbar und haben Sie noch keine Police, können Sie dafür keine mehr abschließen.

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Dr-Meier am 21.12.2016 um 16:28 Uhr
Naumann zu Grünberg hat uns enttäuscht

Wir haben über die o.g. Kanzlei seit 2 Jahren versucht einen Platz zu bekommen.
Leider erlolglos. Uns war klar, daß ein Platz nicht garantiert werden kann, aber die
Art und Weise wie mit den Mandanten umgegangen wird ist nicht akzeptabel.
Daher können wir nur abraten.
Lieber wie im Artikel "Unser Rat" beschrieben auf eigene Faust versuchen.