Mut. Versuchen Sie es ruhig mit einer Studienplatzklage, wenn Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen. Den Kapazitätsantrag an die Hochschule und den Eilantrag beim Verwaltungsgericht schaffen Sie auch ohne Anwalt. Für das Eilverfahren und für den gegnerischen Anwalt sollten Sie rund 700 Euro Kosten einkalkulieren.
Frist. Viele Hochschulen haben die Frist für den Kapazitätsantrag weit vorgezogen (siehe Tabelle „Kapazitätsantrag“). Wenn die Frist für das nächste Semester schon abgelaufen ist, können Sie sich erst für das übernächste einklagen.
Hilfe. Beim Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) der Universität oder Fachhochschule bekommen Sie eine kostenfreie Rechtsberatung. Dort finden Sie auch Ansprechpartner für Fragen zur Studienplatzklage und bekommen die nötigen Formulare.
Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung der Eltern schließt volljährige Kinder mit ein, wenn sie ledig und nicht berufstätig sind. Ob der Versicherer eine Studienplatzklage bezahlt, hängt von den Versicherungsbedingungen ab: Die Police muss Streit im Verwaltungsrecht umfassen und darf Hochschulrecht dabei nicht ausklammern. Ist Ihre Klage absehbar und haben Sie noch keine Police, können Sie dafür keine mehr abschließen.
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- Wird Ihnen Leid zugefügt, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir erklären, was hinter dem Begriff steckt und wie Sie Ihren Anspruch geltend machen.
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- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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- Das Internetportal Conny.de bietet außer Rechtsdurchsetzung auch Mieterschutz mit Beratung und Prozesskostenschutz. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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Wir haben über die o.g. Kanzlei seit 2 Jahren versucht einen Platz zu bekommen.
Leider erlolglos. Uns war klar, daß ein Platz nicht garantiert werden kann, aber die
Art und Weise wie mit den Mandanten umgegangen wird ist nicht akzeptabel.
Daher können wir nur abraten.
Lieber wie im Artikel "Unser Rat" beschrieben auf eigene Faust versuchen.