Studienkosten. Wenn Sie studieren oder in den vergangenen vier Jahren studiert haben, sollten Sie Ihre Ausgaben in einer Steuererklärung für jedes Jahr als Werbungskosten abrechnen. So wahren Sie Ihre Chance auf maximale Steuervorteile. Formulare – auch für vergangene Jahre – bekommen Sie beim Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de. Geben Sie Werbungskosten in Anlage N ab Zeile 31 an.
Belege. Ohne Belege erkennt das Finanzamt Ausgaben nicht an. Selbst Jahre später kann es diese noch fordern. Wollen Sie Fahrt- oder Verpflegungspauschalen wegen eines doppelten Haushalts oder einer Studienreise abrechnen, erläutern Sie die näheren Umstände. In Ausnahmefällen akzeptiert das Finanzamt auch Kosten ohne Rechnung – wenn Sie Ihre Ausgaben glaubhaft begründen können.
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- Ob Kosten für Arbeitsweg, Kitabeiträge oder Unterhalt – zusätzliche Freibeträge für solche Ausgaben bringen Angestellten direkt mehr Netto.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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- Am Finanzamt führt im Ruhestand oft kein Weg vorbei. Doch die Steuern lassen sich auf ein Minimum drücken. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen, warum es...
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