Bisher erkennt das Finanzamt fürs Studium nach dem Abitur nur bis zu 4 000 Euro im Jahr als Sonderausgaben an. Kosten darüber fallen weg. Mit den Ausgaben spart der Student auch nur dann Steuern, wenn er im selben Jahr Einkommen versteuern muss. Als Werbungskosten würden die Ausgaben grenzenlos zählen. Außerdem übernimmt das Finanzamt sie in spätere Jahre, bis es genug Einkommen zum Verrechnen gibt.
Um die Frage der Anerkennung als Werbungskosten geht es bei einem aktuellen Prozess von dem Bundesfinanzhof. Viele Studenten würden richtig Steuern sparen, wenn eine Exstudentin ihre Klage dort gewinnt. Finanztest zeigt, was sie dafür tun müssen.
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