Versicherungen für Studenten
Schon Studenten sollten sich unbedingt gegen Berufsunfähigkeit absichern. | ||
Über die Eltern | Eigener Vertrag | |
Schon Studenten sollten sich unbedingt gegen Berufsunfähigkeit absichern. | ||
Über die Eltern | Eigener Vertrag | |
Pflichtversicherung | ||
Kranken-und Pflege- versicherung | Gesetzlich: Familienversichert bis zum 25. Geburtstag und bis zu einem Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung bis 400 Euro monatlich. | Ab 25 Jahre oder Einkommen über 400 Euro eigener Vertrag in der Krankenversicherung der Studenten bis 14. Fachsemester oder 30. Geburtstag. Sie kostet 54,52 Euro monatlich. |
Privat: Nicht über die Eltern möglich. | Studenten können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. Die Tarife kosten meist mehr als der Studententarif der gesetzlichen Kassen. | |
Kfz-Haftpflicht | Gewährt der Versicherer der Eltern Fahranfängern keinen speziellen Rabatt, Auto über die Eltern versichern. | Versicherer der Eltern fragen, ob sie einem Fahranfänger einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt einräumen. |
Keine Pflicht, aber sehr wichtig | ||
Private Haftpflicht | In der Ausbildung, wenn Student nicht verheiratet ist. | Wer verheiratet ist oder schon einmal berufstätig war, braucht einen eigenen Vertrag. |
Berufsunfähigkeit | Nicht über die Eltern möglich. | Nur Verträge mit Nachversicherungsgarantie abschließen. Die Rentenleistung lässt sich dann später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. |
Manchmal sinnvoll | ||
Kfz-Kasko | Siehe Kfz-Haftpflicht. Vollkasko nur bei Neuwagen, Besitzer von alten Autos können auch auf Teilkasko verzichten. | Siehe Kfz-Haftpflicht. Vollkasko nur bei Neuwagen, Besitzer von alten Autos können auch auf Teilkasko verzichten. |
Hausrat | Versicherer fragen – unter bestimmten Umständen reicht der elterliche Vertrag. | Wenn der Lebensmittelpunkt und Hausstand eindeutig ein anderer ist als der der Eltern. Nur nötig bei wertvollem Hausrat wie teurem Computer. |