Schon Studenten sollten sich unbedingt gegen Berufsunfähigkeit absichern. |
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Über die Eltern |
Eigener Vertrag |
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Pflichtversicherung |
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Kranken-und Pflege- versicherung |
Gesetzlich: Familienversichert bis zum 25. Geburtstag und bis zu einem Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung bis 400 Euro monatlich. |
Ab 25 Jahre oder Einkommen über 400 Euro eigener Vertrag in der Krankenversicherung der Studenten bis 14. Fachsemester oder 30. Geburtstag. Sie kostet 54,52 Euro monatlich. |
Privat: Nicht über die Eltern möglich. |
Studenten können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. Die Tarife kosten meist mehr als der Studententarif der gesetzlichen Kassen. |
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Kfz-Haftpflicht |
Gewährt der Versicherer der Eltern Fahranfängern keinen speziellen Rabatt, Auto über die Eltern versichern. |
Versicherer der Eltern fragen, ob sie einem Fahranfänger einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt einräumen. |
Keine Pflicht, aber sehr wichtig |
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Private Haftpflicht |
In der Ausbildung, wenn Student nicht verheiratet ist. |
Wer verheiratet ist oder schon einmal berufstätig war, braucht einen eigenen Vertrag. |
Berufsunfähigkeit |
Nicht über die Eltern möglich. |
Nur Verträge mit Nachversicherungsgarantie abschließen. Die Rentenleistung lässt sich dann später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. |
Manchmal sinnvoll |
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Kfz-Kasko |
Siehe Kfz-Haftpflicht. Vollkasko nur bei Neuwagen, Besitzer von alten Autos können auch auf Teilkasko verzichten. |
Siehe Kfz-Haftpflicht. Vollkasko nur bei Neuwagen, Besitzer von alten Autos können auch auf Teilkasko verzichten. |
Hausrat |
Versicherer fragen – unter bestimmten Umständen reicht der elterliche Vertrag. |
Wenn der Lebensmittelpunkt und Hausstand eindeutig ein anderer ist als der der Eltern. Nur nötig bei wertvollem Hausrat wie teurem Computer. |
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