45 Stromanbieter hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgemahnt, weil sie dem Kunden nur eine einzige Zahlungsart angeboten haben – und zwar das Lastschriftverfahren. Unter den abgemahnten sind auch bekannte Anbieter, etwa E Wie Einfach und die EWE Vertriebs GmbH sowie verschiedene Stadtwerke. Laut Gesetz müssen die Anbieter verschiedene Zahlungsarten anbieten.
Der Verband hatte rund 100 Unternehmen untersucht und bei fast der Hälfte Verstöße festgestellt. 39 der 45 abgemahnten Unternehmen gaben laut vzbv Unterlassungserklärungen ab und bieten nun verschiedene Zahlungsweisen an. In zwei Fällen hat der vzbv Klage erhoben, vier Abmahnungen sind noch nicht abgeschlossen.
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