
Im Februar hatte die Stiftung Warentest zehn Vergleichsportale für Stromtarife untersucht. Keines überzeugte. Im Interview erklärt Projektleiterin Simone Vintz, wie gut die Angebote der Portale heute sind.
Haben die Anbieter ihre Stromtarifrechner im Internet verbessert?
Vintz: Nein, in den wichtigen Punkten nicht. Unsere Hauptkritik im Test Stromtarifrechner galt den Voreinstellungen der Rechner. Hier hat es bis Ende Juni keine Verbesserungen gegeben. Manche Voreinstellungen sind noch verbraucherunfreundlicher geworden.
Können Sie ein Beispiel nennen?
Vintz: Ja. Verivox zum Beispiel. Wer nur seine Postleitzahl und seinen Verbrauch eingibt, ohne selbst Filter anzuklicken, erhält eine Liste mit günstigen Tarifen. Verivox hat allerdings Tarifmerkmale voreingestellt und diese Voreinstellungen wurden verändert: Die Verbraucher sehen jetzt nur Tarife, „von Anbietern mit hoher Kundenempfehlungsquote“. Das klingt zwar sehr positiv. Doch mit dieser Einstellung werden fast nur Tarife angezeigt, bei denen ein Vertragsabschluss über Verivox möglich ist. Nur solche Tarife erhalten nämlich viele Kundenbewertungen. Verivox hat so dafür gesorgt, dass in der Ergebnisliste auf den vorderen Plätzen Tarife auftauchen, bei denen das Portal eine Provision verdient.
Verivox hatte in einem früheren Test sehr gut abgeschnitten, aber Anfang des Jahres nur noch befriedigend. Was war passiert?
Vintz: Im ersten Test vor gut fünf Jahren hatten wir den Untersuchungsschwerpunkt auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Tarife gelegt. Das entsprach dem damaligen Selbstverständnis der Rechner. Jetzt, wo die Vergleichsrechner den Anspruch haben, Verbraucherportale zu sein, haben wir erstmals auch die Qualität ihrer Suchergebnisse beurteilt. In diesem Punkt überzeugte aufgrund der Voreinstellungen kein Vergleichsportal.
Was raten Sie Stromkunden, die den Anbieter wechseln wollen?
Vintz: Sie können die Portale ruhig nutzen, sollten aber die Voreinstellungen ihren Bedürfnissen anpassen. Wir empfehlen bequemen Kunden einen Tarif, der nicht nur durch den Bonus im ersten Jahr günstig ist. Außerdem sollte der Tarif eine Preisgarantie haben und eine kurze Anschlusslaufzeit nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit haben.
Wieso kurze Anschlusslaufzeit?
Vintz: Der Kunde hat bei kurzen Anschlusslaufzeiten von beispielsweise vier Wochen keinen Druck, bei Preiserhöhungen von seinem kurzen Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Er kann ja sowieso schnell raus. Wichtig ist auch: Vor Abschluss den Anbieter googlen, um so von Erfahrungen anderer Kunden zu profitieren.