Wichtige Antworten zu Preiserhöhungen oder zum plötzlichen Lieferstopp von Stromio und Gas.de liefert dieses Frage und Antwort.
Alle Fragen im Überblick
Preiserhöhung richtig prüfen
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Mein Versorger hat die Preise angehoben. Was soll ich tun?
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Kündigen Sie nicht vorschnell. Die Regel „Neukundenpreise sind oft günstiger als die für Bestandskunden“ gilt nicht mehr. Heute gibt es Tarife, die für Neukunden teurer als die Grundversorgung sind. Oft lohnt es daher, trotz einer Erhöhung beim bisherigen Anbieter zu bleiben. Wenn eine Preiserhöhung kommt, sollten Sie zweierlei tun:
Preise vergleichen. Prüfen Sie, ob es ein günstigeres Angebot gibt. Dies dürfte derzeit schwer sein. Dabei hilft Ihnen unsere Schritt für Schritt-Anleitung. Wichtig ist auch, die Tarife Ihres Grundversorgers mit einzubeziehen. Sie sind nicht immer in den Portalen gelistet.
Formfehler suchen. Prüfen Sie auch, ob die Fristen korrekt sind. Eine Leserin schickte uns ein Kündigungsschreiben von Greenline. Ihr wurde dort mit einer Frist von zehn Tagen gekündigt. Für Tarife außerhalb der Grundversorgung gilt aber eine Vorlauffrist von mindestens vier Wochen.
Wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten oder fehlt der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, ist die Erhöhung unzulässig. Kunden können der Preiserhöhung dann schriftlich widersprechen und verlangen, zum alten Preis beliefert zu werden.
Tipp: Nutzen Sie Preisvergleichsportale wie Check24, Verivox oder Stromauskunft. Alle drei stellen in der Preisübersicht direkt den Kilowattstundenpreis da. Dies erleichtert den Preisvergleich.
So geht es: Geben Sie Ihre Postleitzahl und Jahresverbrauch in die Suchmaske ein und sehen in einer Ergebnisliste die Tarife, bei deren Vermittlung das Portal eine Provision erhält. Unser kostenfreier Test von Vergleichsportalen für Strom und Gas hilft, sich zurechtzufinden. Wie Ihr Grundversorger abschneidet, sehen Sie ebenfalls: Zeigt die Ergebnisliste keine Ersparnis, ist der Grundversorgungstarif am günstigsten. Dessen Preis veröffentlichen beide Portale, entweder über der Ergebnisliste oder links an der Seite.
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Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Abschlag senken möchte?
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Grundsätzlich muss sich die Abschlagshöhe am Vorjahresverbrauch und am aktuellen Preis orientieren. Wenn sich Preisbestandteile oder Ihr Verbrauch ändern, können Sie eine Anpassung Ihres Abschlags proportional zur Veränderung verlangen. Können Sie glaubhaft machen, dass Ihr Verbrauch deutlich gesunken ist, muss Ihr Versorger dies berücksichtigen. Der Auszug eines Kindes oder der Austausch der Heizung könnten Gründe für einen niedrigeren Verbrauch sein.
Kürzen Sie Ihre Abschlagszahlung nicht aber eigenmächtig. Bei Zahlungsrückständen von zwei Monatsabschlägen, die zusammen nicht höher als 100 Euro sein dürfen, droht eine Anschlusssperre.
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Gilt bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
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Ja, auch wenn sich Steuern oder Abgaben erhöhen, kommen Sie vorzeitig aus dem Vertrag. Anbieter sind verpflichtet, im Erhöhungsschreiben sowohl den alten als auch den neuen Preis zu nennen sowie ein Datum, bis zu dem Sie den Vertrag fristlos kündigen können.
Tipp: Bei einem regulären Vertragswechsel kündigt der neue Versorger Ihren bisherigen Tarif. Wenn Sie aber Ihr Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung nutzen, sollten Sie selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informieren.
Preisgarantie schützt nur teilweise
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Bin ich mit einer Preisgarantie vor einer Erhöhung geschützt?
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Bei vielen Verträgen nicht. Denn die meisten Garantien decken nicht alle Preisbestandteile des Strom- oder Gaspreises ab, sondern oft nur Beschaffung und Vertrieb. Bei Strom wären nur das 52 Prozent des Gesamtpreises (So setzt sich der Strompreis zusammen). Steigen Abgaben, Entgelte oder Steuern, ist eine oft Preiserhöhung trotz Preisgarantie möglich. Den genauen Umfang der Garantie können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Vertrag nachlesen. Gestiegene Marktpreise dürfen Firmen aber bei einer Preisgarantie nicht an Sie weiterreichen.
Wann eine Sperre des Stromanschlusses droht
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Ich kann meine Energierechnung nicht mehr bezahlen. Wann droht eine Sperre?
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Eine Sperre kommt nur, wenn ein Haushalt mit zwei monatlichen Abschlägen, die höher als 100 Euro sind, im Rückstand ist. Welche Frist gilt, hängt von der Vertragsart ab. In der Grundversorgung muss eine Sperre vier Wochen vorher angedroht werden. Dies kann auch in einer Mahnung stehen. Außerdem muss der Versorger schriftlich mitteilen, wie sich eine Unterbrechung vermeiden ließe, zum Beispiel durch Ratenzahlung. Der tatsächliche Sperrtermin muss mindestens acht Werktage vorher angekündigt werden.
Für Sonderverträge gilt, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Laut Bundesnetzagentur ist in solchen Verträgen die Sperrung meist ähnlich geregelt wie bei Grundversorgungstarifen.
Tipp: Ignorieren Sie keinesfalls die Androhung einer Versorgungsunterbrechung. Vereinbaren Sie mit Ihrem Versorger eine Lösung, zum Beispiel Ratenzahlung. Es gibt Härtefallregelungen. Wertvolle Tipps gibt es bei den Verbraucherzentralen. Viele beraten kostenlos zum Thema.
Schadenersatz für Stromio Kunden
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Können ehemalige Kunden von Stromio jetzt noch Schadenersatz fordern?
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Ja. Die Verjährungsfrist endet am 31. Dezember 2024. Das gilt, sofern sie nicht die Schlichtungsstelle einschalten oder klagen. Mehrkosten, die durch den Vertragsbruch entstanden sind, sollten Kunden unbedingt einwandfrei dokumentieren. Denn sie sind es, die beweisen müssen, dass tatsächlich ein Schaden in der von ihnen geforderten Höhe entstanden ist.
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Wie berechnet man den Schadenersatz?
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Die Mehrkosten berechnen sich aus der Differenz des neuen und des alten Preises bis zum Ende der ursprünglichen Preisgarantie beziehungsweise Laufzeit des gekündigten Vertrags.
Tipp: Bei der Berechnung des Schadenersatzes hilft ein Rechner der Verbraucherzentralen. Außerdem hilft Ihnen unsere Checkliste unten. Wie Sie Ihre Forderung formulieren, zeigt ein entsprechender Musterbrief der Verbraucherzentralen. Wenn Sie Ihren Gaszähler abgelesen haben, sehen Sie Ihren Gasverbrauch in Kubikmetern.
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Wie ermittele ich die Restlaufzeit meines Vertrags?
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Sie müssen zunächst prüfen, wie lange Stromio Sie eigentlich noch zu den vertraglich vereinbarten günstigen Preisen beliefern müsste. Schauen Sie dazu in Ihr Begrüßungsschreiben – auch Lieferbestätigung genannt. Dort finden Sie das Datum des Lieferbeginns und die Vertragslaufzeit. Die Restlaufzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Lieferstopp und dem im Begrüßungsschreiben genannten Vertragsende. Sollten Sie schon länger als ein Jahr Kunde sein, verlängern sich die Verträge bei den genannten Anbietern oft um weitere zwölf Monate. Genaues zur Vertragsverlängerung steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Sie mit der Lieferbestätigung erhalten haben.
Diese Checkliste hilft Kunden.
Schritt 1. Mehrkosten richtig berechnen
Wichtig ist, die Mehrkosten richtig zu berechnen und zu dokumentieren. So gehen Sie vor.
Fotografieren Sie zweimal Ihren Zählerstand: am Tag der Kündigung oder Preiserhöhung und zum Ablaufdatum der Preisgarantie. Die Differenz entspricht der Energiemenge, für die der alte, günstigere Preis vereinbart war. Sind Sie in die Ersatzversorgung gefallen, können Sie beim Wechsel hier Ihren Zählerstand bei Vertragsbeginn finden.
Schritt 2. Anbieter anschreiben
Schreiben Sie Ihrem Versorger, dass Ihnen durch seine rechtswidrige Kündigung oder Preiserhöhung ein Schaden entstanden ist. Beziffern Sie diesen und erklären Sie, wie Sie ihn ermittelt haben. Setzen Sie dem Versorger eine Frist von vier Wochen. Überweist das Unternehmen den ausstehenden Betrag nicht oder meldet es sich womöglich nicht zurück, stellen Sie einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie. Oft kommt es während des Verfahrens zur Einigung. Der Schlichterspruch ist unverbindlich.
Ehemalige Stromiokunden haben die Wahl
Wurde Ihnen zum 22. Dezember 2021 gekündigt und Sie haben dadurch einen Schaden erlitten, haben Sie die Wahl zwischen Schlichtungsstelle und Musterfeststellungsklage. Letzterer können Sie bis zum Termin der mündlichen Verhandlung beitreten. Wenden Sie sich daher zuerst an die Schlichtungsstelle. Mehr Informationen finden Sie in unserem Special Musterklagen.
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Soll ich mit der Einschaltung der Schlichtungsstelle drohen?
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Ja, das kann helfen. Weisen sie in Ihrem ersten Schreiben an den Versorger darauf hin, dass Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden, wenn es zu keiner Einigung kommen sollte. Belege für Verbrauch und entstandene Kosten schickte sie mit.
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- Nur Vergleichsportale listen aktuelle Preise für Strom- und Gastarife. Die Stiftung Warentest hat acht untersucht und zeigt, wie Sie mit ihnen günstige Tarife finden.
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- Ohne Aufwand in einen günstigeren Strom- oder Gastarif wechseln? Das kann ein Wechselservice übernehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.
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- Die Strom- und Gaspreisbremse werden zum Jahresende auslaufen. Deswegen sollten Kunden jetzt ihre Verträge prüfen. Vor allem bei Altverträgen drohen hohe Kosten.
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Anfang Juli wollte ich über das Angebot Lidl-Strom zu EON wechseln. Die Preise erschienen gut das Kundenportal bei Eon auf den ersten Blick gut gemacht.
Jetzt 6 gut Wochen später der Wechsel ist noch nicht geschehen, ob jetzt ein Fehler beim alten Anbieter oder bei Eon ist mir nicht klar. Die Kommunikation mit dem alten Anbieter sehr gut, mit EON sehr schlecht, schlechter kann es nicht sein - Servicewüste Deutschland.
Absenden einer Nachricht über das Kontaktformular des Kundenportals auch nach mehreren Versuchen und Zeitpunkten nicht möglich. 3 Kontaktversuche über Email wurden durch Eon nicht beantwortet. Telefonhotline: Erreichbar nach viel Wartezeit nur ein Callcenter ohne Wissen, Weiterleitungen an EON landen im Nirwana, jeweils das gleiche bei schon einigen Versuchen. Auf dem Kundenportal Falsch-Meldungen z.B. ich habe den Vertrag gekündigt.
Ich habe von EON die Nase voll und kann mir nicht vorstellen, dass so ein Laden laufen kann.
Links dürfen gepostet werden, müssen aber einen unmittelbaren Bezug zur diskutierten Sachfrage haben und Informationen bieten, die über die im kommentierten Artikel enthaltenen hinausgehen.
Der vorangegangene bezogene Beitrag:
"Ökostrom oft viel zu teuer"
@WB1450: „Links, die rein werblicher oder kommerzieller Natur sind oder den Anschein erwecken, nur der Verbreitung von Backlinks zu dienen, werden von der Stiftung Warentest gelöscht.“
Sehr geehrter Herr Administrator,
es würde mich schon sehr interessieren inwiefern mein Beitrag die Netiquette verletzt hat.
Auch nach mehrmaligen Durchlesen kann ich den Grund nicht erkennen.
In einem Beitrag unterhalb wird das Argument gebracht " Ökostrom oft viel zu teuer"
ich habe auf das günstige Ökostrom-Angebot von Lidl hingewiesen.
Gerne erwarte ich Ihre Nachricht.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gg. Netiquette