Strom­preise Steigende Umlagen und Entgelte machen Strom teurer

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Strom­preise - Steigende Umlagen und Entgelte machen Strom teurer

Die EEG-Umlage fördert Strom aus erneuer­baren Energien. Sie steigt 2020. Bei 2 500 Kilowatt­stunden Verbrauch kostet Strom 9 Euro mehr pro Jahr. © Getty Images / George Clerk

Strom­kunden müssen sich im kommenden Jahr auf Mehr­kosten einstellen, obwohl die Preise an der Leipziger Strombörse leicht gesunken sind. Denn die Netz­entgelte und die Umlage nach dem Erneuer­bare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) steigen – zwei große Preis­bestand­teile. Kunden haben ein Sonderkündigungs­recht.

EEG-Umlage fließt in den Ausbau erneuer­barer Energien

Um 0,35 Cent pro Kilowatt­stunde erhöht sich die EEG-Umlage im kommenden Jahr. Sie fließt in den Ausbau der erneuer­baren Energien. Pro Kilowatt­stunde zahlen Kunden künftig 6,756 Cent. Für einen Haushalt mit 2 500 Kilowatt­stunden Verbrauch pro Jahr bedeutet dies Mehr­kosten von 9 Euro jähr­lich. Am höchsten war die Umlage im Jahr 2017 mit 6,88 Cent.

Netz­entgelte sollen im Schnitt um 9 Prozent steigen

Bislang haben rund 70 Prozent der Netz­betreiber ihre Preise für das Durch­leiten des Stroms durch ihr Netz für das Jahr 2020 veröffent­licht. Im Schnitt sollen sie um 9 Prozent steigen und sind damit der größere Preistreiber. Die Netz­entgelte machen rund ein Viertel des Strom­preises aus. Die Höhe der Netz­entgelte ist von der Region abhängig, in der ein Haushalt liegt.

So können Kunden bei Preis­erhöhung wechseln

Kunden haben ein Sonderkündigungs­recht, wenn sich der Preis erhöht. Das gilt auch, wenn der Grund höhere Abgaben oder Umlagen sind. Manche Firmen schließen das Sonderkündigungs­recht hierfür in ihren AGB zwar aus. Dies sei aber unzu­lässig, hat der Bundes­gerichts­hof geur­teilt (Az. VIII ZR 163/16). Die Kündigung muss spätestens einen Tag vor dem Inkraft­treten der Preis­erhöhung beim Versorger einge­troffen sein.

Tipp: Prüfen Sie erst, ob Sie Ihren Anspruch auf einen Bonus verlieren, wenn Sie unterjäh­rig kündigen. Mehr zum Versorgerwechsel erhalten Sie in unserem Gewusst wie: Versorger wechseln.

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axs am 13.11.2019 um 10:12 Uhr
Sonderkündigungs­recht

"Kunden haben ein Sonderkündigungs­recht, wenn sich der Preis erhöht. Das gilt auch, wenn der Grund höhere Abgaben oder Umlagen sind." Das halte ich für sehr fragwürdig, da die Anbieter keinen Einfluss auf diese Punkte haben. Wenn das geltendes Recht ist, freut sich der Kunde, außer er verliert durch die Kündigung seinen Bonus, so dass er doch lieber beim Anbieter bleibt.

Engel1984 am 12.11.2019 um 12:00 Uhr
Hoffnungen

Den Gedanken hinter den erneuerbaren Energien finde ich echt gut. Wie toll wäre es, auf unbedenklichen Strom zurück greifen zu können. Doch gelegentlich Zweifel ich daran, dass nachhaltige Energien das halten können, was sie versprechen. Zum Beispiel arbeitet Bill Gates an einem sichereren und umweltschonenden Atomkraftwerk. Also wenn z.B. Bill Gates die Atomkraft weiterentwickelt, statt an nachhaltigen Energien zu forschen, so scheinen einige Unternehmer keine Perspektiven in den nachhaltigen Energien zu sehen. Zumindest ist das mein Eindruck.