Richtig kündigen: So kommen Kunden aus dem Vertrag
Damit der Wechsel klappt, sollten Kunden auf die Formalia achten. Die Kündigung des alten Vertrags übernimmt normalerweise der neue Anbieter. Möchten Kunden jedoch ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, das ihnen bei einer Preiserhöhung zusteht, müssen sie selbst aktiv werden.
Anfänger
Wer noch nie etwas an seinem Stromtarif geändert hat, besitzt noch einen Vertrag in der Grundversorgung des örtlichen Stadtwerks. Um zu wechseln, müssen diese Kunden lediglich einen Vertrag beim neuen Anbieter abschließen. Der kündigt beim Altversorger. Die Frist hierfür beträgt nur 14 Tage, jedoch ist nicht jeder Übertritt auch binnen zwei Wochen vollzogen. Etliche Anbieter beginnen neue Verträge nur zum Monatsanfang.
Fortgeschrittene
Kunden, die bei den Stadtwerken schon einmal den Tarif gewechselt oder bei einem neuen Anbieter angeheuert haben, befinden sich in einem sogenannten Sondervertrag. Damit sind sie an die Laufzeit und die Kündigungsfrist gebunden, die der Vertrag selbst oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters vorschreiben. Etwas anderes gilt, wenn das Unternehmen die Preise anhebt. Dann besteht ein Sonderkündigungsrecht – und Grund zur Eile. Viele Firmen lassen ihren Kunden gerade einmal zwei Wochen Zeit, um eine Sonderkündigung auszusprechen. Gerechnet wird ab dem Tag, an dem sie, etwa durch ein Infoschreiben, von der Preiserhöhung wissen konnten.
So vermeiden Sie Fehler beim Umstieg
- Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag Formvorschriften für die Kündigung enthält. Verlangt er „Textform“, genügt eine Mail, ist „Schriftform“ vorgesehen, müssen Sie einen persönlich unterschriebenen Brief schicken. Formulierungsvorschlag bei einer Preiserhöhung: „Ich kündige den Vertrag mit Ihnen zu dem Zeitpunkt, an dem die angekündigte Preiserhöhung in Kraft treten soll. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.“
- Nennen Sie im Schreiben nicht nur Name und Adresse, sondern auch Zähler- und Kundennummer. Alle Daten finden Sie auf den Rechnungen des Versorgers. Machen Sie sich eine Kopie der Kündigung.
- Kontrollieren Sie Ihre Angaben penibel. Tippfehler oder Zahlendreher können den Wechsel scheitern lassen.
- Schicken Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein.
- Weisen Sie Ihren neuen Versorger darauf hin, dass Sie von sich aus gekündigt haben oder schicken Sie ihm eine Kopie des Kündigungsschreibens.
Blackout ausgeschlossen
Sollte der Wechsel wider Erwarten nicht klappen, muss niemand im Dunkeln sitzen: Regionale Versorger sind verpflichtet, Ihnen Strom zu liefern. Sie kommen dann (wieder) in die Grundversorgung.