Kündigung: Preiserhöhung: So kommen Kunden aus dem Vertrag
Noch nie gewechselt. Kunden in der Grundversorgung, die sich über eine Preiserhöhung geärgert haben und wechseln wollen, müssen nicht selbst kündigen. Der neue Versorger übernimmt das für sie (siehe „Gewusst wie“). Ihre Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. In der Grundversorgung ist jeder, der seinen Tarif noch nie gewechselt hat.
Schon mal gewechselt. Alle anderen haben einen Sondertarif. Sie sind an die Laufzeit ihres Vertrags gebunden, haben aber bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Zum Kündigen bleiben nach der Mitteilung einer Preiserhöhung manchmal nicht einmal zwei Wochen Zeit. In neueren Verträgen reicht es zwar oft, wenn die Kündigung beim Versorger ankommt, bis die Preiserhöhung in Kraft tritt. Doch kaum jemand kann auf die Schnelle klären, ob diese Regel für ihn bereits gilt. Finanztest empfiehlt Sondervertragskunden deshalb, nach einer Preiserhöhung so schnell wie möglich zu kündigen. Und so geht es:
- Schreiben Sie einen Brief: „Ich kündige den Vertrag mit Ihnen zu dem Zeitpunkt, an dem die angekündigte Preiserhöhung in Kraft treten soll.“
- Nennen Sie im Schreiben nicht nur Name und Adresse, sondern auch Ihre Zähler- und Kundennummer. Alle Daten finden Sie auf den Rechnungen des Versorgers. Machen Sie eine Kopie der Kündigung.
- Schicken Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein oder stecken Sie ihn in den Briefkasten des Unternehmens, wenn es vor Ort ein Büro hat. Nehmen Sie einen Zeugen mit.
- Weisen Sie Ihren neuen Versorger darauf hin, dass Sie selbst gekündigt haben. Legen Sie am besten eine Kopie des Kündigungsschreibens bei.
- Kontrollieren Sie vor dem Abschicken alle wichtigen Daten, wie etwa die Nummer des Stromzählers. Sollten sich Tippfehler oder Zahlendreher einschleichen, kann der Wechsel scheitern.
Keine Angst vor dem Wechsel. Sollte es tatsächlich zu Problemen beim Wechsel kommen, müssen Sie nicht fürchten, im Dunkeln zu sitzen. Ihr regionaler Versorger ist verpflichtet, Ihnen Strom zu liefern. Sie kämen dann in die Grundversorgung.