Die wichtigsten Vertragsbedingungen
- Lange Preisgarantie. Eine Garantie von mindestens zwölf Monaten schützt vor Preiserhöhungen im ersten Jahr. Solange die Preisgarantie gilt, dürfen die Energiefirmen nur gestiegene staatliche Abgaben an den Kunden weiterreichen. Und das auch nur, wenn diese Kosten zu Vertragsbeginn noch nicht bekannt waren.
- Kurze Kündigungsfrist. Eine kurze Kündigungsfrist von sechs Wochen schon zum Ende der ersten Laufzeit schützt vor Preiserhöhungen. Denn Versorger müssen Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekanntgeben. Hat ein Kunde eine dreimonatige Kündigungsfrist und versäumt seinen ersten Ausstiegstermin, kann ihn für das zweite Vertragsjahr noch eine Preiserhöhung treffen. Ihm stünde dann zwar ein kurzes Sonderkündigungsrecht zu. Verpasst er dies aber, weil die Preiserhöhung in der Flut der E-Mails untergeht, kommt er unter Umständen nicht mehr aus dem Vertrag.
- Kurze Anschlusslaufzeit. Die Anschlusslaufzeit nach der Erstvertragslaufzeit sollte möglichst kurz sein. So bleibt der Kunde flexibel und kommt immer schnell aus dem Vertrag, sollte er sich über die Abrechnung, die Höhe der Abschläge oder andere Dinge ärgern. Von Verträgen, die sich automatisch um zwölf Monate verlängern, wenn der Kunde nicht kündigt, raten wir ab.
- Bonus nicht berücksichtigen. Ein Bonus verschleiert die Kosten eines Tarifs und macht ihn vor allem im ersten Jahr günstig. Die monatlichen Abschlagszahlungen sinken nicht durch einen Tarif, der oft nur wegen eines hohen Bonus günstig ist. Außerdem berücksichtigen die Versorger den Bonus oft erst nachträglich. Das Thema Bonus sorgt offensichtlich gerne für Ärger: Uns liegen Fälle vor, in denen Kunden um die Verrechnung des Bonus streiten.
- Monatliche Zahlung. Kunden, die keine Vorkasse leisten, sondern monatlich ihren Abschlag zahlen, sind gut vor einer Anbieterpleite geschützt. Zahlen sie ihren Jahresstromverbrauch dagegen komplett im Voraus, wird ihr Geld im Fall einer Pleite Teil der Insolvenzmasse.
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