
Stecker raus, lohnt sich dank der Preisbremse. Denn jede eingesparte Kilowattstunde wird mit dem - meist teureren Preis - des Tarif vergütet. © Getty Images / Sean Gladwell
Die seit 1. März 2023 geltende Strompreisbremse soll die gestiegenen Marktpreise abfedern. Mit unserem Rechner lässt sich ermitteln, wie hoch die Entlastung ist.
Preisbremse gilt rückwirkend
Private Haushalte und kleine sowie mittelgroße Unternehmen zahlen für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs seit März 2023 nur maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Differenz zum tatsächlich mit dem Versorger vereinbarten Preis übernimmt der Staat. Die Entlastung durch die Strompreisbremse wird automatisch von den Versorgern mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Die Entlastung für Januar und Februar 2023 erfolgt rückwirkend und soll mit dem Märzabschlag verrechnet werden. Die Strompreisbremse gilt für das ganze Jahr 2023 und wird möglicherweise bis 30. April 2024 verlängert.
Im Preisdeckel von 40 Cent sind Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen enthalten. Für den monatlichen Grundpreis gilt aber weiterhin der Preis des aktuellen Tarifs.
Energiesparen lohnt sich
Je höher der Verbrauch und je teurer der aktuelle Tarif desto höher ist die Entlastung durch die Strompreisbremse. Welche Ersparnis die Preisbremse bringt, lässt sich mit diesem Rechner ermitteln. Um ihn zu nutzen, muss der Jahresverbrauch 2022 und der Kilowattstundenpreis des aktuellen Tarifs bekannt sein.
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Der Rechner zeigt, dass sich Energiesparen lohnt. Denn jede eingesparte Kilowattstunde wird mit dem Preis des aktuellen Tarif vergütet. Die eingesparten Kilowattstunden können aber erst in der Jahresrechnung gut geschrieben werden.
Tipp: Informationen und Tipps zum Energiesparen finden Sie in unserem kostenlosen Spezial.
Versorger müssen ab März die Abschläge senken
Derzeit erhalten gerade viele Haushalte einen Infobrief von ihrem Versorger, in dem ihnen mitteilt wird, wie hoch der monatlicher Abschlag unter Berücksichtigung der Preisbremse sein wird. Bei manchen Verträgen müssen die Kunden den Abschlag über ihr Kundenkonto auch selbst senken.
Tipp: Prüfen Sie, ob die Jahresverbrauchsprognose im Mitteilungsschreiben des Energieversorgers korrekt ist. Dieser Wert wird zur Berechnung des 80-Prozent-Kontingents herangezogen. Ist er zu niedrig, erhalten Sie weniger Strom zu 40 Cent als ihnen eigentlich zustünde. Stromkunden vergleichen die im Schreiben angebende Prognose mit ihrem Jahresverbrauch der Abrechnung von 2022. Den korrekten Verbrauch an ihrem Zählpunkt sollten die Versorger eigentlich vom Netzbetreiber erhalten.
Ist der Jahresverbrauch zu niedrig angesetzt, sollten Sie sich schriftlich an Ihren Versorger wenden. Schreiben Sie ihm, dass die Berechnung nicht korrekt ist und bitten Sie um eine Korrektur. Schreiben Sie auch, auf welche Abrechnung Sie sich beziehen.
Ein Versorgerwechsel ist trotz Strompreisbremse sinnvoll
Viele Haushalte fragen sich gerade, ob sie trotz Preisbremse den Anbieter wechseln sollen. Der Tipp lautet: Das sollten sie. Denn inzwischen sinken die Preise vielerorts wieder. Wer mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, sollte mithilfe von Vergleichsportalen checken, ob es für sein Postleitzahlengebiet günstigere Tarife gibt. Inzwischen lassen sich Neukundentarife mit einem Kilowattstundenpreis von 32 oder 33 Cent finden (Stand: 2. März 2023). Tipps zum Wechseln und zur Nutzung der Vergleichsportale finden Sie in unserem kostenlosen Spezial und in dieser Schritt für Schritt Anleitung.
Tipp: Lesen Sie auch, wie Sie mit unserem Rechner die Wirkung der Gaspreisbremse prüfen können.
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- Die Preise am Strommarkt fallen. Inzwischen gibt es viele Neukundentarife, die günstiger sind als die Preisbremse von 40 Cent. test.de gibt Tipps zum Tarifwechsel.
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- Die Preisbremsen für Strom und Gas sollen die stark gestiegenen Energiepreise abfedern. Was Kunden jetzt wissen müssen.
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- Die Energiepreise bleiben hoch. Die Stiftung Warentest gibt Tipps zum Energiesparen und zeigt Stromfresser aus den Tests.
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(Teil II)
Nur: muss der Versorger als Vertragspartner diesen Widerspruch selbst an den Netzbetreiber vermitteln, oder muss das der Kunde mit einer unbekannten Partei selbst regeln?
Mainova ist zwar der Versorger und sogar auch Netzbetreiber (ihre Tochtergesellschaft), trotzdem reagiert sie nicht auf die Korrekturaufforderung und schickt weiterhin Rechnungen basierend auf falschem Preis (netto) und falscher Prognose. Dabei wurde ich als Kunde bereits aktiv, viele werden es nicht mal und werden dann mit den dreist falschen Jahresprognosen massenweise abgezockt.
Was kann da ein Einzelkunde machen, dessen Widerspruch einfach ignoriert wird? Wie kann man die Massenabzocke mit irrational heruntergesetzten Prognosen als "default" Ansatz bei passiven Kunden stoppen?
(Teil I)
Die Empfehlung "wenden Sie sich an Ihren Versorger, wenn die Jahresverbrauchsprognose zu niedrig angesetzt ist" ist absolut richtig, hilft trotzdem nicht. Man könnte es als inkompetent (unwahrscheinlich) oder böswillig (wahrscheinlich) sehen, wenn dem Kunden der Jahresverbrauch von 3100 kWh in Rechnung gestellt und gleichzeitig ein Jahresentlastungskontingent nur von 800 kWh (also Prognose 66% unter dem Vorjahresverbrauch!) kommuniziert wird.
Bei der Reklamation teilt Mainova als Versorger nur kurz mit: nicht unser Problem, wenden Sie sich an den Netzbetreiber, von dem die Prognose stammt. Dabei wird von Mainova nicht nur §5 Abs. 2 StromPBG ignoriert (Arbeitspreis max. 40 Cent Brutto; für Mainova ist es netto, Umsatzsteuer kommt obendrauf) sondern auch § 13 StromNZV, in dem klar geregelt wird, dass der Kunde bei unplausiblen Prognosen widersprechen kann und dann muss der Netzbetreiber den Vorjahresverbrauch als Prognose aufsetzen und der Versorger so abrechnen.