Strom­preisbremse-Rechner So viel bringt die Strom­preisbremse

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Strom­preisbremse-Rechner - So viel bringt die Strom­preisbremse

Stecker raus, lohnt sich dank der Preisbremse. Denn jede einge­sparte Kilowatt­stunde wird mit dem - meist teureren Preis - des Tarif vergütet. © Getty Images / Sean Gladwell

Die seit 1. März 2023 geltende Strom­preisbremse soll die gestiegenen Markt­preise abfedern. Mit unserem Rechner lässt sich ermitteln, wie hoch die Entlastung ist.

Preisbremse gilt rück­wirkend

Private Haushalte und kleine sowie mittel­große Unternehmen zahlen für ein Grund­kontingent von 80 Prozent des Vorjahres­verbrauchs seit März 2023 nur maximal 40 Cent pro Kilowatt­stunde. Die Differenz zum tatsäch­lich mit dem Versorger vereinbarten Preis über­nimmt der Staat. Die Entlastung durch die Strom­preisbremse wird auto­matisch von den Versorgern mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Die Entlastung für Januar und Februar 2023 erfolgt rück­wirkend und soll mit dem März­abschlag verrechnet werden. Die Strom­preisbremse gilt für das ganze Jahr 2023 und wird möglicher­weise bis 30. April 2024 verlängert.

Im Preis­deckel von 40 Cent sind Netz­entgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen enthalten. Für den monatlichen Grund­preis gilt aber weiterhin der Preis des aktuellen Tarifs.

Energiesparen lohnt sich

Je höher der Verbrauch und je teurer der aktuelle Tarif desto höher ist die Entlastung durch die Strom­preisbremse. Welche Ersparnis die Preisbremse bringt, lässt sich mit diesem Rechner ermitteln. Um ihn zu nutzen, muss der Jahres­verbrauch 2022 und der Kilowatt­stunden­preis des aktuellen Tarifs bekannt sein.

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Der Rechner zeigt, dass sich Energiesparen lohnt. Denn jede einge­sparte Kilowatt­stunde wird mit dem Preis des aktuellen Tarif vergütet. Die einge­sparten Kilowatt­stunden können aber erst in der Jahres­rechnung gut geschrieben werden.

Tipp: Informationen und Tipps zum Energiesparen finden Sie in unserem kostenlosen Spezial.

Versorger müssen ab März die Abschläge senken

Derzeit erhalten gerade viele Haushalte einen Info­brief von ihrem Versorger, in dem ihnen mitteilt wird, wie hoch der monatlicher Abschlag unter Berück­sichtigung der Preisbremse sein wird. Bei manchen Verträgen müssen die Kunden den Abschlag über ihr Kunden­konto auch selbst senken.

Tipp: Prüfen Sie, ob die Jahres­verbrauchs­prognose im Mitteilungs­schreiben des Energieversorgers korrekt ist. Dieser Wert wird zur Berechnung des 80-Prozent-Kontingents heran­gezogen. Ist er zu nied­rig, erhalten Sie weniger Strom zu 40 Cent als ihnen eigentlich zustünde. Strom­kunden vergleichen die im Schreiben angebende Prognose mit ihrem Jahres­verbrauch der Abrechnung von 2022. Den korrekten Verbrauch an ihrem Zähl­punkt sollten die Versorger eigentlich vom Netz­betreiber erhalten.

Ist der Jahres­verbrauch zu nied­rig angesetzt, sollten Sie sich schriftlich an Ihren Versorger wenden. Schreiben Sie ihm, dass die Berechnung nicht korrekt ist und bitten Sie um eine Korrektur. Schreiben Sie auch, auf welche Abrechnung Sie sich beziehen.

Ein Versorgerwechsel ist trotz Strom­preisbremse sinn­voll

Viele Haushalte fragen sich gerade, ob sie trotz Preisbremse den Anbieter wechseln sollen. Der Tipp lautet: Das sollten sie. Denn inzwischen sinken die Preise vieler­orts wieder. Wer mehr als 40 Cent pro Kilowatt­stunde bezahlt, sollte mithilfe von Vergleichsportalen checken, ob es für sein Post­leitzahlen­gebiet güns­tigere Tarife gibt. Inzwischen lassen sich Neukunden­tarife mit einem Kilowatt­stunden­preis von 32 oder 33 Cent finden (Stand: 2. März 2023). Tipps zum Wechseln und zur Nutzung der Vergleichs­portale finden Sie in unserem kostenlosen Spezial und in dieser Schritt für Schritt Anleitung.

Tipp: Lesen Sie auch, wie Sie mit unserem Rechner die Wirkung der Gaspreisbremse prüfen können.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

eslovaco am 18.06.2023 um 22:33 Uhr
Was tun wenn dem Versorger das Gesetz egal ist? II

(Teil II)
Nur: muss der Versorger als Vertragspartner diesen Widerspruch selbst an den Netzbetreiber vermitteln, oder muss das der Kunde mit einer unbekannten Partei selbst regeln?
Mainova ist zwar der Versorger und sogar auch Netzbetreiber (ihre Tochtergesellschaft), trotzdem reagiert sie nicht auf die Korrekturaufforderung und schickt weiterhin Rechnungen basierend auf falschem Preis (netto) und falscher Prognose. Dabei wurde ich als Kunde bereits aktiv, viele werden es nicht mal und werden dann mit den dreist falschen Jahresprognosen massenweise abgezockt.
Was kann da ein Einzelkunde machen, dessen Widerspruch einfach ignoriert wird? Wie kann man die Massenabzocke mit irrational heruntergesetzten Prognosen als "default" Ansatz bei passiven Kunden stoppen?

eslovaco am 18.06.2023 um 22:31 Uhr
Was tun wenn dem Versorger das Gesetz egal ist? I.

(Teil I)
Die Empfehlung "wenden Sie sich an Ihren Versorger, wenn die Jahresverbrauchsprognose zu niedrig angesetzt ist" ist absolut richtig, hilft trotzdem nicht. Man könnte es als inkompetent (unwahrscheinlich) oder böswillig (wahrscheinlich) sehen, wenn dem Kunden der Jahresverbrauch von 3100 kWh in Rechnung gestellt und gleichzeitig ein Jahresentlastungskontingent nur von 800 kWh (also Prognose 66% unter dem Vorjahresverbrauch!) kommuniziert wird.
Bei der Reklamation teilt Mainova als Versorger nur kurz mit: nicht unser Problem, wenden Sie sich an den Netzbetreiber, von dem die Prognose stammt. Dabei wird von Mainova nicht nur §5 Abs. 2 StromPBG ignoriert (Arbeitspreis max. 40 Cent Brutto; für Mainova ist es netto, Umsatzsteuer kommt obendrauf) sondern auch § 13 StromNZV, in dem klar geregelt wird, dass der Kunde bei unplausiblen Prognosen widersprechen kann und dann muss der Netzbetreiber den Vorjahresverbrauch als Prognose aufsetzen und der Versorger so abrechnen.