Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, hat auch ohne unterschriebenen Einspeisevertrag Anspruch auf Bezahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wonach der Netzbetreiber den eingespeisten Strom abnehmen und vergüten muss.
Diese Rechtsauffassung scheint sich durchzusetzen. Viele Netzbetreiber halten nach Beobachtungen des Solarenergie-Fördervereins (SFV) in Aachen einen Einspeisevertrag prinzipiell für nicht erforderlich. Andere bieten einen an, bezahlen den Strom aber nach dem EEG, wenn der Anlagenbetreiber den Vertrag nicht akzeptiert. Vor dem Landgericht Gießen wurde im August ein Vergleich geschlossen, wonach sich der Netzbetreiber OVAG zur Stromabnahme und -vergütung ohne Abschluss eines schriftlichen Vertrags verpflichtet. Nähere Infos:
SFV
Herzogstr. 6
52070 Aachen
Telefon 02 41/51 16 16
www.sfv.de
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