Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Stromanbieter Care Energy abgemahnt. Der Grund: Ein Online-Tarifrechner, der Stromkunden Schnäppchen vorgaukeln soll. Care-Energy war auch in den Monaten zuvor in die Schlagzeilen geraten, weil Netzbetreiber die Verträge mit dem Unternehmen gekündigt hatten. Dadurch waren zahlreiche Kunden unfreiwillig im Grundversorgungstarif ihres örtlichen Stromversorgers gelandet. test.de sagt, was betroffene Kunden jetzt tun sollten.
Angeblich mehr als 900 Euro Ersparnis im Jahr
Vor einigen Wochen startete Care Energy seinen Online-Tarifrechner. Doch die Ergebnisse, die dieser ausspuckt, sollen nicht korrekt sein. Das wirft jedenfalls der vzbv dem Energieunternehmen vor. Die Verbraucherschützer haben einen Beispielfall konstruiert und eine Rechenprobe gemacht. Sie gaben die Daten für einen Berliner Musterhaushaushalt mit einem fiktiven Jahresverbrauch von 3 500 kW in den Rechner ein. Der nannte als günstigsten Anbieter ein Unternehmen der Unternehmensgruppe Care-Energy, zu dem Nutzer mit wenigen Mausklicks wechseln konnten. Der angebliche Jahrespreis für den Beispiel-Haushalt lag laut Tarifrechner bei 157,50 Euro. Die Ersparnis im Vergleich zum Grundversorger lag bei 937,70 Euro.
Versteckte Kosten in den AGB
Der vzbv weist darauf hin, dass es sich bei den genannten 157,70 Euro nicht um den Endpreis handle. Informationen über weitere Kosten fänden sich erst in den AGB. Für die Energiekostenoptimierung werde demnach eine zusätzliche Gebühr fällig. Die genaue Höhe der Gebühr werde jedoch nicht genannt.
Frist bis zum 12. August
Der vzbv hat das Unternehmen abgemahnt und aufgefordert, bis zum 12. August 2016 eine Unterlassungserklärung abzugeben. Falls das nicht geschieht, wird der vzbv eine Klage prüfen. Die Care-Energy Management GmbH sagte auf Anfrage von test.de, dass ihnen diese Abmahnung nicht vorliege, sondern lediglich eine Presseerklärung des vzbv.
Care-Kunden bei Grundversorger
Care-Energy war bereits in den letzten Monaten wiederholt Gegenstand von Medienberichten. Zwei von vier Übertragungsnetzbetreibern, nämlich Tennet und 50Hertz, hatten Verträge mit Care Energy wegen Zahlungsrückständen gekündigt. Mehrere Tausend Kunden von Care Energy beziehen jetzt ihren Strom ersatzweise vom jeweiligen örtlichen Grundversorger. Diese Ersatzversorgung kann teuer sein.
Verbraucherzentralen raten zur Kündigung
Nach Angaben des vzbv haben sich in den letzten Wochen verstärkt Kunden bei den Verbraucherzentralen über Care Energy beschwert. Die Verbraucherschützer raten Verbrauchern, die in der Ersatzversorgung sind, ihre Care-Verträge außerordentlich zu beenden und sich einen neuen Stromanbieter zu suchen. Care-Energy-Tarife werden seit Kurzem nicht mehr bei den Vergleichsportalen Check24 und Verivox gelistet.
Was können Kunden jetzt tun?
Verunsicherte Kunden, die weiterhin von Care Energy mit Strom beliefert werden und dennoch den Vertrag kündigen möchten, sollten in ihre Vertragsbedingungen schauen. Viele Verträge haben eine kurze Laufzeit und eine Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen.
- Vertrag kündigen. Der Vertrag mit Care Energy endet nicht automatisch durch den Lieferstopp, Sie müssen ihn selbst kündigen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Das Firmenkonstrukt von Care-Energy besteht aus mehreren Unternehmen. Manche Kunden haben mehrere Verträge abgeschlossen. Überprüfen Sie daher anhand Ihrer Unterlagen, mit welcher Gesellschaft oder mit welchen Gesellschaften Sie Verträge geschlossen haben. Sie müssen bei jeder gesondert kündigen! Ausführliche Informationen sowie einen Musterbrief finden Sie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Teilen Sie Care Energy im Kündigungsschreiben auch Ihren Zählerstand mit und widerrufen Sie Ihre Einzugsermächtigung.
- Zählerstand. Sobald Ihnen Ihr örtlicher Grundversorger mitgeteilt hat, das Sie in die Ersatzversorgung gerutscht sind, sollten Sie den Zählerstand ablesen und diesen sowohl dem örtlichen Versorger als auch dem Netzbetreiber mitteilen, um sicherzustellen, dass korrekt abgerechnet wird.
- Kündigungsfrist. Wenn Sie in die Ersatzversorgung gerutscht sind, können Sie jederzeit wechseln. Nach drei Monaten landen Sie automatisch im Grundversorgungstarif. Hier beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Bei vielen Tarifen ist der Vertragsbeginn aber zum Monatsersten, so dass sich die Kündigung auch länger hinziehen kann. Der Grundversorgungstarif ist vergleichsweise teuer. Unser kostenloser Leitfaden hilft Ihnen bei der Suche nach einem neuen Tarif.
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@20Whitemerlin16: Bitte lesen Sie unsere Meldung vom 23.02.2017, dort finden Sie auch Informationen zum weiteren Vorgehen. Wenn Sie weiterhin Kundin von Care Energy sind, dann sollten Sie schnell handeln und die monatlichen Abschläge überprüfen. Diese lassen sich bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch verrechnen, danach nicht mehr: www.test.de/Strom-Care-Energy-ist-pleite-was-Kunden-jetzt-tun-muessen-5144399-0/. (AK)
Meine Schreiben an Care-Energy blieben immer ohne Antwort. Telefonate die wurden auch nicht
beantwortet. Nur immer hingehalten. Ich habe mich dann an die Verbraucherzentrale gewandt, die mir dann die Schlichtungsstelle vorschlugen. Mit der Schlichtungsstelle klappte es dann, daß ich endlich
eine ordentl. Abrechnehnung bekam. Schließlich wurde durch den Ombudsmann dann mein GH
von über 350,--€ errechnet. Care-Energy sollte in 14 Tagen zahlen. Leider kam es zu keiner Auszahlung
mehr und ich frage mich, wenn care-energy weiterhin Kunden mit Strom beliefert, muß doch Geld noch
in der Kasse sein. Ich möchte ungern auf mein Guthaben verzichten, nach alldem was war.
Ich laufe nun seit Monaten hinter meinem Guthaben her und Care Energy reagiert weder auf postalische Schreiben noch auf Telefonate. Ich bin ratlos, wie man hier noch verfahren kann und haben inzwischen den Glauben aufgegeben, dass ich dies noch erhalte.
Weiterhin wurde mir im Rahmen meines Anbieterwechsels geraten, in jedem Fall noch den Dienstleistungsvertrag zu kündigen, der - wie auch in Ihrem Artikel beschrieben - wohl nicht automatisch gekündigt wird. In meinem Vertrag wird von einer Mindestlaufzeit dieses Dienstleistungsvertrags von 36 Monaten gesprochen. Ich bin mal gespannt, ob mich Care Energy da raus lässt. Eine praktische Kündigungsvorlage inklusive Forderung nach Auszahlung des Guthabens findet sich jedenfalls auf der Informationsseite des Portalbetreibers: https://www.switchup.de/care-energy
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Bitte halten Sie die Netiquette im Blick
Ergänzend zur Antwort der SW können sie auch noch Beträge, die per Lastschrifteinzug abgebucht wurden, zurückbuchen lassen. Dafür sind aber Fristen zu beachten. Ich gehe davon aus, dass sie der Abbuchung zugestimmt haben. Dann beträgt die Frist acht Wochen ab Abbuchung. Sie dürften also die zwei letzten Raten rückbuchen lassen können. Manchmal handhaben Banken diese Fristen auch flexibler. Einen Anspruch haben sie aber nur auf die acht Wochen. Haben sie selbst jedoch überwiesen (was bei Stromabschlägen aber ungewöhnlich und auch keineswegs zu empfehlen ist), dann haben sie dahingehend leider keine Chance mehr.