Strom von Vivi-Power Erster Strom­tarif mit varia­blem Preis

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Strom von Vivi-Power - Erster Strom­tarif mit varia­blem Preis

Die Vivi-Power GmbH bietet seit kurzem den ersten dyna­mischen Strom­tarif an. Der Tarif hat eine monatliche Grund­gebühr. Fällig wird zudem ein Arbeits­preis pro verbrauchter Kilowatt­stunde. Die Besonderheit: Der Arbeits­preis passt sich der Preis­entwick­lung an der Leipziger Strombörse an und kann sich monatlich ändern. test.de hat sich den neuartigen Tarif genauer angesehen.

Preise stehen für zwei Monate fest

Der Preis des Strom-Tarif von Vivi-Power hängt von der Preis­entwick­lung am Strommarkt ab. Der Kunde kann mit diesem Tarif also auch von sinkenden Strom­preisen profitieren. Er hat einen monatlichen Grund­preis und einen Arbeits­preis pro verbrauchter Kilowatt­stunde. Der Arbeits­preis kann sich monatlich ändern. In der Praxis läuft es so, dass Vivi-Power die Verbrauchs­preise für zwei Monate im Voraus fest­legt und die Kunden per Mail über den Preis informiert. Bei einer Preis­erhöhung ist der Vertrag jeder­zeit künd­bar. Die Mindest­vertrags­lauf­zeit beträgt einen Monat. Der Tarif wird bundes­weit in fast allen größeren Städten angeboten.

Ein Tarif ohne Tricks

Der Tarif von Vivi-Power ist sehr trans­parent: Tricks zur Verschleierung der Kosten im ersten Jahr – wie etwa hohe Neukundenboni oder freie Kilowatt­stunden – gibt es nicht. Neu- und Bestands­kunden zahlen den gleichen derzeit güns­tigen Preis, in Berlin beispiels­weise im Mai für eine Kilowatt­stunde Strom 23,7 Cent. Zum Vergleich: in der Grund­versorgung bei Vattenfall wären es 27,8 Cent. Die Grund­gebühr ist bei Vivi-Power pro Monat 2,14 Euro güns­tiger. Es fallen keine monatlichen Abschläge und keine Vorkasse an. Vivi-Power dagegen tritt in Vorleistung: Kunden zahlen nur das, was sie im Vormonat verbraucht haben.

Zählerstand monatlich melden

Der Kunde muss seinen Zählerstand jeden Monat online melden. Vergisst er das, wird sein Verbrauch geschätzt. Durch die monatliche Abrechnungs­periode und die Preis­änderungs­möglich­keit hat der Kunde keine länger­fristige Preissicherheit. Dies unterscheidet den Vivi-Power-Tarif von anderen Tarifen, die oft eine Preis­garantie von zwölf Monaten haben. Die Garantie gilt zwar selten für den gesamten Preis. Oft sind aber immerhin einige Preis-Bestand­teile wie der Energie­anteil und die Netz­kosten für ein Jahr fixiert.

Test­kommentar

Der Tarif von Vivi-Power ist nur für Kunden geeignet, die das monatliche Melden der Zählerstände in Kauf nehmen und bereit sind, diese Abwick­lung online durch­zuführen. Der Tarif ist vergleichs­weise günstig: Preisvergleich für Berlin und Frankfurt am Main und hat keine Fall­stricke. Die Kosten sind trans­parent, die Geschäfts­bedingungen sind fair. Sollte der Tarif zu teuer werden oder der Service nicht gefallen, können Kunden jeder­zeit aussteigen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • svennnypohl am 21.05.2015 um 19:36 Uhr
    Testphase beendet!

    Ich als kritischer Verbraucher habe einen Energieversorger gesucht, der mir zum Einen günstige Preise, zum Anderen eine unkomplizierte Abrechnung ohne Abschlagszahlungen zur Verfügung stellt. Nach einigem Überlegen habe ich mich entschieden, einen Vertrag bei Vivi-Power abzuschließen - durch die sehr kurze Kündigungsfrist kein Risiko!
    Nach nun über einem Jahr kann ich beruhigt sagen, daß meine Entscheidung genau richtig war! Ich spare nicht unerheblich Kosten ein, die Abrechnung kann übersichtlicher kaum sein und der Service, wenn man denn eine Frage an Vivi-Power hat, ist absolut vorbildlich!
    Wichtig ist, daß man über genug Disziplin verfügt, seinen Zählerstand pünktlich auf dem Onlineportal zu melden! Dann hat man keinerlei Sorgen mit irgendwelche Hochrechnungen bei verfrühter, bzw. verspäteter Eingabe der Daten und den daraus resultierenden Abrechnungskorrekturen, was bei mir auch noch nie vorgekommen ist!
    Fazit: Ein ++ für Vivi-Power
    Beste Grüße aus dem Westerwald

  • TS2015 am 22.04.2015 um 09:11 Uhr
    Bemerkung zum behaupteten Missbrauchscharakter

    Noch eine weitere Bemerkung zum angeblichen Anti-Missbrauchscharakter der verbraucherfeindlichen Regelung (zu 4. meiner Stellungnahme). Der Wortlaut der kritisierten Regelung bietet keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass die Regelung nur in „Missbrauchsfällen“ angewendet wird. Der zweite Satz von Ziff. 4.5 AGB Vivi Power beginnt vielmehr mit „Sollte es eine Differenz ... geben…“ und nicht etwa mit „Im Falle einer missbräuchlichen Manipulation des Stromzählers durch den Kunden…“. Für den behaupteten beschränkten Anwendungsbereich der Regelung gibt es dem Wortlaut nach keinen nachvollziehbaren Anhaltspunkt.
    Außerdem kommt die Regelung expressis verbis auch dann zur Anwendung (Zif. 4.5 letzter Satz AGB), wenn die monatlichen Schätzungen (von Vivi Power selbst vorgenommen !) eine „Abweichung“ (Mehr- / Minderverbrauch) ggü. der Netzbetreiberablesung bedingen. Es wird wohl keiner hier ernsthaft vertreten wollen, in einer solchen Konstellation könne „Missbrauch“ vorliegen.

  • TS2015 am 21.04.2015 um 18:57 Uhr
    Stellungnahme zu Steffen1973 Teil 5

    Es ist mir nicht einsichtig, warum der so festgestellte Mehr-/Minderverbrauch in kwH (oder in der Sprache von Stiftung Warentest: die „Abweichung“) nicht nach Gradtagszahlen rechnerisch abgegrenzt wird und somit die jeweiligen Monatspreise im Betrachtungszeitraum genutzt werden. Dies würde doch dem „dynamischen Charakter“ des Tarifs besser gerecht und weder Vivi Power noch der Verbraucher werden benachteiligt.
    Es ist jedenfalls sehr bedauerlich, dass die Stiftung Warentest in ihrem Artikel diese verbraucherfeindliche Regelung nicht erwähnt, sondern vielmehr postuliert, der Tarif "hat keine Fallstricke". Bei Berücksichtigung der AGB von Vivi Power ist diese Aussage schlicht nicht haltbar.

  • TS2015 am 21.04.2015 um 18:54 Uhr
    Stellungnahme zu Steffen1973 Teil 4

    4. Sie schreiben, man habe Ihnen mitgeteilt, die Klausel sei eine Anti-Missbrauchsregelung. Allerdings ist dieser Hinweis zu pauschal, um die Benachteiligung der Verbraucher zu legitimieren. Zum einen wird nicht klar, wann „Missbrauch“ vorliegt und wer dies festlegt. Zum anderen stellt sich für mich die Frage, ob es zur Vermeidung von „Missbrauch“ tatsächlich einer solchen Regelung bedarf oder ob nicht ein „milderes Mittel“ hätte gewählt werden müssen.
    Ein „Missbrauch“ nach kwH-Zahlen (Mengenkomponente) kann infolge der jährlichen Ablesungen durch den Netzbetreiber nicht vorliegen: Spätestens nach 12 Monaten kommt der Mitarbeiter der Stadtwerke und meldet den kwH-Verbrauch durch den Zählerstand ins System.

  • TS2015 am 21.04.2015 um 18:53 Uhr
    Stellungnahme zu Steffen1973 Teil 3

    3a) Ich persönlich finde es unschön, wenn Leute über den Geldbeutel anderer bestimmen wollen. Es gibt in diesem Land auch Personen, für die 5 Euro mehr oder weniger viel Geld sind. Mit anderen Worten, ob die Benachteiligung durch die Klausel 5 Euro oder 50 Euro beträgt ist m.E. nur Arithmetik, denn die Benachteiligung als solches besteht. Punkt. Sie ist abzuschaffen. Im Übrigen wäre Ihre Ersparnis durch den Wechsel im Falle der Abschaffung der verbraucherfeindlichen AGB-Regelung (sofern Vivi Power Sie künftig bei Ihnen doch anwendet) entsprechend größer.
    3b) Wenn die monetären Wirkungen der AGB-Regelung unwesentlich wären, so stellt sich die Frage, warum Vivi Power die AGB-Regelung aufgenommen hat. Eine Firma hat schließlich kein Interesse daran, Klauseln in die AGB aufzunehmen, die sie nicht nutzt. Dies erscheint wirklichkeitsfremd.