Strom- und Gasrechnung

Unser Rat

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  • Prüfung. Über­prüfen Sie Ihre Strom- und Gasrechnung unbe­dingt. Viel häufiger, als Kunden es für möglich halten, stimmt etwas nicht und der Rechnungs­betrag ist falsch.
  • Korrektur. Schreiben Sie an den Energieversorger, wenn Sie Fehler in Ihrer Abrechnung gefunden haben. Sie sollten sich auch bei ihm melden, wenn Sie zu wenig zahlen sollen. Das fällt später mit hoher Wahr­scheinlich­keit auf und Sie müssen dann hohe Nach­zahlungen leisten.
  • Streit. Weist Ihr Energieversorger Ihre Einwände gegen die Rechnung zurück und fordert mehr, als Sie für berechtigt halten, können Sie kostenfrei die Schlichtungs­stelle Energie einschalten (schlichtungsstelle-energie.de). Wenn auch das nicht hilft, bleibt Ihnen immer noch der Weg zum Anwalt oder sogar zum Gericht.
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