- Prüfung. Überprüfen Sie Ihre Strom- und Gasrechnung unbedingt. Viel häufiger, als Kunden es für möglich halten, stimmt etwas nicht und der Rechnungsbetrag ist falsch.
- Korrektur. Schreiben Sie an den Energieversorger, wenn Sie Fehler in Ihrer Abrechnung gefunden haben. Sie sollten sich auch bei ihm melden, wenn Sie zu wenig zahlen sollen. Das fällt später mit hoher Wahrscheinlichkeit auf und Sie müssen dann hohe Nachzahlungen leisten.
- Streit. Weist Ihr Energieversorger Ihre Einwände gegen die Rechnung zurück und fordert mehr, als Sie für berechtigt halten, können Sie kostenfrei die Schlichtungsstelle Energie einschalten (schlichtungsstelle-energie.de). Wenn auch das nicht hilft, bleibt Ihnen immer noch der Weg zum Anwalt oder sogar zum Gericht.
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- Die Preisbremsen für Strom und Gas sollen die stark gestiegenen Energiepreise abfedern. Was Kunden jetzt wissen müssen.
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- Gastarife sind wieder günstiger. Derzeit gibt es Angebote unterhalb der Preisbremse von 12 Cent pro Kilowattstunde. Ein guter Zeitpunkt zum Wechseln. test.de gibt Tipps.
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- Die Inkassopauschale im Preisverzeichnis der Stadtwerke München Versorgungs GmbH, einer Tochter der Stadtwerke München, in Höhe von 34,15 Euro ist unzulässig. Das hat...
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