Strom- und Gasrechnung So prüfen Sie die Abrechnung

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Strom- und Gasrechnung - So prüfen Sie die Abrechnung

Fehler des Energieversorgers können ins Geld gehen. Finanztest erklärt, wie Kunden die Rechnung in wenigen Schritten über­prüfen können und wer hilft, wenn es um die Abrechnung Streit gibt. Der Check kann bares Geld wert sein.

Bei falscher Rechnung muss Versorger nach­zahlen

Energierechnungen zu kontrollieren lohnt sich nicht nur, wenn sie über­raschend hoch ausfallen. Auch einer auffällig nied­rigen Strom- oder Gasrechnung gehen Kunden besser nach. Denn falls der Versorger nach­träglich merkt, dass er zu wenig abge­rechnet hat, darf er die Rechnung korrigieren und eine Nach­zahlung fordern. Erst drei Jahre ab Ende des Jahres der Abrechnung steht der Betrag endgültig fest. Seit Oktober 2011 gibt es die Schlichtungs­stelle Energie. Fast 5 000 Kunden wandten sich im Jahr 2013 an die Schlichter, weil sie mit ihrem Versorger Streit um die Rechnung hatten. Die Kontrolle der Abrechnung ist nicht schwierig. Unsere Infografik hilft dabei.

Stimmt der Zählerstand?

Haben Versorger oder Kunde den Zähler nicht abge­lesen, schätzt das Unternehmen den Verbrauch. Kunden können den richtigen Zählerstand noch nach­träglich ablesen und melden. Der Energieversorger wird die Rechnung anpassen, wenn er vom falschen Stand ausgegangen ist. Klar: Der Zählerstand zu einem Stichtag lässt sich rück­wirkend nicht mehr genau ermitteln. Der Gesamt­verbrauch ist dann rechnerisch zu verteilen. Kunden können auch die nächste Ablesung und Abrechnung abwarten. Haben sie in der Vergangenheit mehr Energie bezahlt als verbraucht, sparen sie den Betrag später wieder ein und umge­kehrt. Kaum noch zu korrigieren ist der Anfangs­stand eines Zählers. Wer eine Wohnung oder ein Haus neu bezieht, sollte Strom- und Gaszähler unbe­dingt ablesen und die Stände an die Versorger melden.

Funk­tioniert der Zähler richtig?

Schwierig wird es, wenn der Zähler defekt ist. Das ist selten, kommt aber vor. Energiekunden bleibt dann nur, beim Netz­betreiber die Prüfung des Zählers zu beantragen. Das ist kostenlos, wenn sich bei der Über­prüfung zeigt, dass das Gerät eine Macke hat. Funk­tioniert der Zähler aber, müssen Kunden die Über­prüfung bezahlen. Je nach Größe und Typ des Zählers sind Beträge zwischen 50 und 250 Euro fällig.

Gibt es den versprochenen Bonus?

Immer wieder Anlass für Ärger geben Boni oder Rabatte, die Energieversorger versprochen haben, aber nicht zahlen wollen. Oft verweisen sie auf Einschränkungen in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen. Die Klauseln sind jedoch aus Verbrauchersicht zu interpretieren. Unklare Klauseln und solche, die Kunden benach­teiligen, sind unwirk­sam. Das Unternehmen muss zahlen.

Stimmt der Preis?

Über­prüfen sollten Verbraucher immer, ob ihr Energieversorger den richtigen Preis verlangt. Maßstab sind die Unterlagen zum Zeit­punkt des Vertrags­abschlusses. Grund­preis, Arbeits­preis, Umlagen und Steuern in der Rechnung müssen dem entsprechen, was vereinbart ist. Sie dürfen sich nur verändert haben, wenn das im Vertrag vorgesehen ist.

Muss ich Preis­erhöhungen bezahlen?

Doch selbst wenn die Unterlagen den Preis bestätigen, ist er nicht unbe­dingt richtig. Kaum ein Energieanbieter ist nämlich berechtigt, die Preise zu erhöhen. Nach Urteilen des Europäischen Gerichts­hofs und des Bundes­gerichts­hofs darf er das nur, wenn Kunden bei Vertrags­schluss vorhersehen können, wann, warum und wie stark der Energiepreis steigt. Dem genügen die üblichen Preis­anpassungs­klauseln nicht. Zulässig dürfte es sein, Steuern und Umlagen extra abzu­rechnen und ihre Erhöhungen an Kunden weiterzugeben. Das muss aber in den Geschäfts­bedingungen klar geregelt sein. Stellt eine Kunde beim Blick in die Abrechnung eine Preis­erhöhung fest, kann er ihr wider­sprechen. Dafür hat er drei Jahre Zeit. Danach gilt der Preis, auch wenn die Preis­erhöhung rechts­widrig war.

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