Sechs Tipps für den Wechsel zum besten Vertrag

Rainer G.* aus Hessen hat sich im Mai 2016 für einen günstigen Stromtarif ohne Boni bei Grünwelt entschieden. Sein Kalkül: „Wenn ich ein Angebot ohne teuren Bonus abschließe, erhalte ich im zweiten Vertragsjahr auch keine Preiserhöhung.“ Der Wunsch nach Stabilität erfüllte sich nicht: Grünwelt schlug nach einem Jahr satte 32 Prozent auf. Immerhin kann Rainer G. im zweiten Vertragsjahr monatlich kündigen und daher ohne Zeitdruck über einen Wechsel nachdenken.
1. Unterlagen bereitlegen. Alle für den Wechsel wichtigen Informationen wie die Kunden- oder Zählernummer und Ihren Jahresverbrauch finden Sie in Ihrer Jahresrechnung.
2. Tarif suchen. Die Preise ändern sich schnell, zum Teil täglich. Nur bei den Verkaufsportalen im Internet erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Angebote und Konditionen. In unserem Test „Vergleichsportale für Gas“ im Herbst 2014 schnitten Check24 und Verivox am besten ab.
- Aktive. Geben Sie in die Suchmaske der Vermittlungsportale Postleitzahl und Jahresverbrauch ein. Achten Sie nicht nur auf den Preis. Lesen Sie auch die Bonusbedingungen und Kundenbewertungen. Oft sind Tarife mit einer Weiterempfehlungsquote von mehr als 90 Prozent nur geringfügig teurer.
- Bequeme. Wenn Sie nicht jedes Jahr wechseln wollen, helfen Ihnen spezielle Links bei der Suche: Sie erhalten über Check24 oder auch Verivox nur Tarife mit von uns empfohlenen Vertragsbedingungen. Check24 und Verivox haben die Links eigenständig eingerichtet. Es besteht keine Kooperation mit uns. Wir erhalten kein Geld dafür.
3. Tarif auswählen. Tarife für Aktive umfassen häufig einen Neukundenbonus und einen Sofortbonus. Ihre Höhe variiert je nach Wohnort und Verbrauch. Sofortboni zwischen 100 und 200 Euro sind keine Seltenheit. Die Anbieter zahlen sie wenige Wochen nach Lieferbeginn aus. Den Neukundenbonus berücksichtigen sie dagegen erst nach einem Belieferungsjahr in der Schlussrechnung. Bei Check24 können Sie gezielt nach Sofortboni filtern. Dazu klicken Sie rechts oben „individuelle Einstellungen“ an.
4. Anbieter checken. Erkundigen Sie sich mithilfe von Suchmaschinen im Internet, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben. Gute Informationen finden Sie auch beim Bund der Energieverbraucher.
5. Altvertrag kündigen. Erstwechsler. Wenn Sie noch nie etwas geändert haben, sind Sie im Grundversorgungstarif für Strom oder Gas bei Ihrem örtlichen Stadtwerk. Um zu wechseln, müssen Sie nur einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Er übernimmt die Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Die Frist hierfür beträgt nur 14 Tage. Manchmal dauert es aber etwas länger, weil einige Versorger neue Verträge nur zum Monatsanfang akzeptieren.
Erfahrene Wechsler. Wenn Sie bei Ihrem Stadtwerk schon einmal den Tarif ausgetauscht oder bei einem neuen Anbieter angeheuert haben, haben Sie einen Sondervertrag. Bei einem Wechsel übernimmt ebenfalls der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Die Frist dafür finden Sie im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Oft beträgt sie sechs Wochen zum Vertragsende.
Preiserhöhung. Falls Ihr Versorger ankündigt, dass er künftig mehr für Strom oder Gas haben will, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.Welche Kündigungsfrist für Sie gilt, sollte im Preiserhöhungsschreiben des Anbieters stehen. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen wollen, sollten Sie den Vertrag selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informieren. Das geht so: Prüfen Sie zuerst, welche Formvorschriften für Ihre Kündigung gilt. Verlangt der Vertrag „Textform“, genügt eine E-Mail. Ist jedoch die „Schriftform“ vorgesehen, müssen Sie einen persönlich unterschriebenen Brief schicken, zum Beispiel mit dieser Formulierung: „Ich kündige den Vertrag mit Ihnen zu dem Zeitpunkt, an dem die angekündigte Preiserhöhung in Kraft treten soll. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.“ Nennen Sie dabei nicht nur Name und Adresse, sondern auch Ihre Zähler- und Kundennummer. Machen Sie sich eine Kopie der Kündigung und verschicken Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein.
6. Vertrag abschließen. Sie können den neuen Vertrag online beim Anbieter oder über ein Verkaufsportal abschließen. Ist der Antrag ausgefüllt und abgeschickt, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben des neuen Versorgers. Darin bestätigt er Ihnen den Lieferbeginn. Ihr jetziger Versorger wird Sie dann auffordern, den Zählerstand mitzuteilen. Sechs Wochen nach Lieferende sollten Sie die Abrechnung erhalten.
* Name der Redaktion bekannt.