Energieanbieter müssen Kunden transparent und verständlich über künftige Vertragsänderungen und Preiserhöhungen informieren, so schreibt es das Energiewirtschaftsgesetz vor. Die Firma „Fuxx – Die Sparenergie“ hat dagegen verstoßen, urteilte das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 514/16). Eine Preiserhöhung um mehr als 30 Prozent war in einem Schreiben versteckt, das wie Werbung und Serviceinformation aussah. Auf das gesetzlich vorgeschriebene Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen wies die Firma erst im letzten Absatz „Wir sind für Sie da“ hin.
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