Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat erneut die Kündigung eines seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrags durch die Bausparkasse Wüstenrot für unzulässig erklärt. Solange der Bausparer einen Darlehensanspruch habe, sei die Bausparkasse nicht zur Kündigung berechtigt (Az. 9 U 230/15). Wüstenrot wird gegen das Urteil voraussichtlich Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Bereits in zwei anderen Fällen hatte das OLG Stuttgart die Kündigung solcher Altverträge für „nicht rechtens“ erklärt. Mehr dazu in unserer Meldung Wüstenrot verliert im Streit um Kündigung.