Das Bundesverfassungsgericht lässt sich Zeit für die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde eines Lebensversicherungskunden, der gegen die Kürzung seiner Beteiligung an den Bewertungsreserven klagt (Az. 1 BvR 781/15). Ursprünglich hatte das Gericht eine Entscheidung für 2016 angekündigt. Auf Finanztest-Anfrage konnte es zum Termin „derzeit keine genaue Aussage treffen“.
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