Streaming Zusatz­optionen zum Mobil­funk­tarif schonen das Daten­volumen

Für Fans von Audio- und Video­streaming kann sich eine Zusatz­option zum Mobil­funk­tarif lohnen. Das schont das Daten­volumen. Bislang bieten allerdings nur die Telekom und Vodafone entsprechende Tarife an. Unsere Tabelle zeigt, welche Audio- und Video-Dienste damit genutzt werden können – ohne Anrechnung auf das Inklusivvolumen des Tarifes.

Netflix und Spotify ohne Limit nutzen

„Endlich. Keine Limits mehr“ – der Werbespruch für Streaming-Optionen der Telekom klingt wie ein Seufzer. Viele Abonnenten von Streaming­diensten wie Netflix und Spotify hat der Slogan offen­bar angesprochen. 500 000 Mobil­funk­kunden nutzen nach Telekom-Angaben das neue Angebot, das im April 2017 an den Start ging. Zweck dieser Zusatz­optionen: Die Nutzung von Streaming­diensten belastet das Daten­volumen des Basis­tarifs nicht mehr. Mobil­funk­nutzer können Dutzende Serien­folgen hinter­einander gucken oder nächte­lang Musik hören. Die Streaming­dienste selbst gibt es seit rund zehn Jahren. Ihr Prinzip: Für eine Abogebühr von meist 10 Euro im Monat können Kunden die Medien­angebote dieser Dienste nutzen. So streamen Netflix und Amazon Prime Video Filme und Fernseh­serien, Spotify, Apple Music und Napster bieten Millionen Pop- und Klassiksongs. Audible bedient die Hörbuch­fans.

Streaming­dienste fressen Daten

Bislang machten Streaming­dienste ihren Abonnenten vor allem Freude, wenn sie über heimische Geräte wie Smart-TVs oder in WLan-Reich­weite genutzt wurden. Unterwegs auf dem Smartphone oder dem Tablet erweisen sie sich als Daten­volumen­fresser. Eine Stunde HD-Video­streaming kann 1 bis 3 Gigabyte verbrauchen, ein Youtube-Video von 15 Minuten etwa 120 Megabyte. Die Minute Musik kostet etwa 1 bis 2 Megabyte. Wer einen Abend lang Popmusik hört oder zwei Serien­folgen guckt, hat schnell das Daten­volumen für einen ganzen Monat verpulvert.

Unser Rat

Wechsel. Wenn Sie Streaming­dienste wie Netflix oder Spotify häufig unterwegs nutzen, kann sich eine Zusatz­option lohnen, über die das Daten­volumen abge­rechnet wird. Diese bieten jedoch nur Telekom und Vodafone als Zusatz zu bestimmten Tarifen (Tabelle).

Offline. Prüfen Sie vor einem Wechsel, ob Sie Ihren Streaming­dienst offline nutzen können. Bei Spotify zum Beispiel können Sie im WLan Musik runter­laden und sie später offline hören, ohne dass sich Ihr Daten­volumen verringert.

Daten­volumen. Über­prüfen Sie regel­mäßig Ihr Daten­volumen. Ist es erschöpft, wird der Download so lang­sam, dass Sie die Streaming­dienste kaum noch nutzen können. Dazu gibt es kostenlose Apps Ihres Anbieters. Mobil­funk­unternehmen sind neuerdings auch verpflichtet, per SMS zu warnen, wenn 80 Prozent des Volumens verbraucht sind.

Nur bei Telekom und Vodafone

In Deutsch­land bieten zurzeit nur Telekom und Vodafone diese Zusatz­optionen. Sie sind immer an Lauf­zeit­verträge gekoppelt, Abogebühren für die Streaming­dienste kosten extra. Die Anmeldung ist einfach: Wer die Optionen nutzen möchte, kann online angeben, welche Streaming­dienste gewünscht sind. Die Anbieter schi­cken zum Frei­schalten eine SMS an ihre Kunden. Auch in Mobil­funk­shops ist die Frei­schaltung möglich.

Telekom StreamOn

Bei der Telekom heißen die Optionen StreamOn und sind kostenlos. Wer möchte, kann mehrere Streaming­dienste nutzen. Allerdings dürfen nur Kunden mit bestimmten Lauf­zeit­verträgen sie buchen.

Zwei Jahre gebunden. Der güns­tigste Tarif, mit dem das geht, ist der MagentaMobil S Young für Kunden unter 27 (Tabelle). Telefon- und SMS-Flatrate sowie 4 Gigabyte Daten­volumen kosten hier pro Monat 26,95 Euro bei einer Lauf­zeit von 24 Monaten. Damit ist dieser Tarif deutlich teurer als ähnliche Tarife anderer Anbieter ohne Zusatz­option. Ein weiterer Nachteil: Der Kunde muss sich beim Vertrags­abschluss für zwei Jahre fest­legen.

HD nur für Magenta­Eins-Kunden. Die Über­tragungs­qualität für Videos entspricht bei vielen Telekom-Optionen denen einer DVD. Bei großen, ultra­scharfen Displays kann das Bild pixelig wirken. StreamOn in HD-Qualität gibt es nur für Magenta­Eins-Kunden, die außer Mobil­funk- auch Fest­netz- und Internet­verträge abge­schlossen haben.

Vodafone Musik- und Video-Pass

Bei Vodafone gibt es nach eigenen Angaben derzeit bei der Video­über­tragung keine Einbußen, allerdings behält sich der Anbieter vor, die Über­tragungs­qualität zu verringern. Kunden, die einen Lauf­zeit­vertrag nach dem 26. Oktober 2017 abge­schlossen haben, bekommen kostenlos einen sogenannten Pass und können zwischen Musik- und Video­streaming wählen. Wer beide Zusatz­optionen nutzen will, zahlt mindestens 5 Euro. Wer einen älteren Vertrag hat, muss immer zahlen, wenn er eine Streaming-Option wünscht.

Bundes­netz­agentur kritisiert Streaming-Optionen

Die Bundes­netz­agentur hat Vertrags­details der StreamOn-Angebote der Telekom kritisiert. Ein wichtiger Punkt: In Deutsch­land können Kunden StreamOn unbe­grenzt nutzen, im EU-Ausland nicht. Die Angebote von Vodafone, die im September 2017 gestartet sind, werden jetzt ebenfalls geprüft. Falls sich heraus­stellt, dass die Optionen EU-weit gelten müssen, wird es für die Anbieter teuer. Sie müssten Roaming­gebühren an Mobil­funk­unternehmen vor Ort abführen. Möglich, dass die Optionen vom Markt verschwinden, wenn sie sich wirt­schaftlich für die Anbieter nicht lohnen.

[Update 10.01.18] Telekom muss StreamOn bis März über­arbeiten

Die Bundes­netz­agentur kritisiert erneut die StreamOn-Optionen der Telekom. Die Kritik: Im EU-Ausland wird StreamOn mit dem gebuchten Daten­paket verrechnet. Zudem werden nur im teuren Tarif MagentaMobil M Videos in HD-Qualität über­tragen. Die Bundes­netz­agentur sieht da einen Verstoß gegen die Netz­neutralität und forderte die Telekom jetzt auf, bis März 2018 ihr Angebot zu über­arbeiten. [Ende Update]

Abrechnungs­probleme bei Vodafone

Beschwerden gab es von Vodafone-Kunden darüber, dass bei der Verwendung verschiedener Apps des Musik-Streaming­dienstes Deezer das Daten­volumen trotz Pass abge­bucht wird. Außerdem hat die von den Anbietern versprochene Freiheit ohnehin Grenzen: Ist das gebuchte Daten­volumen des Basis­tarifs verbraucht, weil viel gechattet oder im Netz gesurft wurde, wird auch die Download­geschwindig­keit der Zusatz­option gedrosselt. Einen Song herunter­zuladen wird dann mühselig, einen Spielfilm zu schauen beinahe unmöglich. Wer weiterhin mobil streamen will, muss sein Daten­volumen kosten­pflichtig aufstocken.

Tipp: Wir haben kürzlich auch Streaming­dienste getestet: Netflix & Co: Die besten Streamingdienste für Cineasten und Serienfans, test 1/2017.

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amenthes am 10.03.2018 um 13:54 Uhr
Alle Zero-Ratings werden "die Großen" enthalten

Ich habe es diesmal extra für Sie in die Überschrift geschrieben. Das Problem ist auch nicht Spotify gegen Apple Music. Das Problem ist Spotify gegen "den nächsten kleinen Pimpf, der auf den Markt will". Weder Telekom noch Vodafone werden es sich erlauben können, nur _einen_ der großen Anbieter zu unterstützen. Aber die Kleinen werden vor die Hunde gehen. - Und genau das ist langfristig schlecht für Verbraucher. Nicht Verbraucher von Mobilfunkverträgen. Sondern Verbraucher von Musik-Streaming Diensten.

GuessWhat am 10.03.2018 um 12:07 Uhr
@amenthes

Dadurch, dass ein Anbieter mit anderen Anbietern zusammenarbeitet, wird kein Wettbewerb verzerrt. Wie kommen sie darauf?
Die Telekom bietet ein Zerorating von Spotify? Dann hindert niemanden Vodafone daran, ein Zerorating für Amazon Music Unlimited anzubieten oder Telefonica für Deezer. Und Aldi Mobilfunk bietet dann vielleicht ein Zerorating für Napster. Und Mobilcom schließt vielleicht eine Partnerschaft mit Apple Music.
Genau DAS ist Wettbewerb, wo letztlich der Kunde entscheidet, was er möchte und was nicht - und eben nicht irgend ein ungewählter Bonze in Brüssel.

amenthes am 05.03.2018 um 13:13 Uhr
Absichtliche Verschleierung?

Natürlich muss der Mediendienstanbieter seinen eigenen Internetanschluss zahlen. Und natürlich ist dieser auch für die Gesamt-Verbindungsqualität mitverantwortlich. Natürlich ist beim Mediendienstanbieter eine bessere Anbindung wahrscheinlich auch teurer. Aber die hier getesteten Zero-Rating-Tarife ändern hieran ja nichts. Deswegen ist Ihr Einwand einfach nur eine Nebelkerze. Es bleibt dabei: Wenn der Datentarif-Anbieter eine Vor-Auswahl von Medienunternehmen trifft, dann wird der Wettbewerb zwischen Diesen und anderen Medienunternehmen verzerrt.

GuessWhat am 25.02.2018 um 05:52 Uhr
@amenthes

Ich hatte sie durchaus wie beschrieben verstanden. Selbstverständlich besteht auch am anderen Ende (also bei Youtube und Co.) durch das Zero Rating ein freier Wettbewerb. Wer als Inhaltsanbieter mehr zahlt, bekommt auch mehr Leistung.
Wenn ich eine Standleitung (oder Hosting) für mein Unternehmen miete, habe ich auch die Wahl zwischen etlichen Anbietern und vor allem, ob ich Geld spare und dann eine geringe Bandbreite mit einem schlechteren SLA bekomme oder mehr zahle und dafür mehr Bandbreite und einen besseren SLA bekomme. Was ich wähle hängt natürlich auch von meinen finanziellen Möglichkeiten ab. Ein Konkurrent kann sich da vielleicht durchaus mehr leisten als ich und hat dadurch einen Wettbewerbsvorteil.

amenthes am 23.02.2018 um 00:51 Uhr
Leseverständnis

@GuessWhat, ich verstehe jetzt Ihr Argument bzw, wo wir aneinenader vorbei geredet haben: Sie sprechen bei Wettbewerb von "Telekom gegen Vodafone", also den Anbietern der Handytarife. Ich spreche vom Wettbewerb zwischen "YouTube und anderen Videoportalen" bzw. "Spotify und anderen Musikportalen". Dadurch, dass in solchen Zero-Rating-Angeboten fast immer nur die etablierten Anbieter enthalten sind, können sich neue Angebote quasi gar nicht mehr entwickeln. Ich meine dabei nicht neue Konkurrenz zur Telekom, sondern neue Konkurrenz zu Spotify und YouTube. Notfalls meine vorherigen Beiträge nochmal im Detail lesen. Ja, die Telekom gibt mir mehr, und ich zahle das dann. Das ist noch transparent. Aber was hinten dran hängt halte ich für langfristig schlecht für den Kunden. (und natürlich sind YouTube und Spotify hier nur plakative Stellvertreter!)