So haben wir getestet
Im Test: Elf Videostreaming-Dienste, die besonders populäre Kinofilme und Serien im Abo oder per Einzelabruf verleihen und sich ohne weitere Verträge beim Anbieter und ohne Bindung an einen bestimmten Internetprovider nutzen lassen. Wir wählten Dienste, deren Repertoire mehr als 100 Serien und mehr als 1000 Filme im Abo oder mehr als 8000 Filme im Einzelabruf umfasste. Sie mussten über Smart-TV-Apps oder Streaming-Geräte funktionieren (Stand: Juli 2019). Hinzu kam Videociety wegen seines relativ großen 3D-Angebots – und, zum Marktstart am 1. November 2019, Apple TV+ aufgrund der zu erwartenden Marktbedeutung.
Untersuchungen: Alle Dienste haben wir verdeckt genutzt – per Smart-TV-App, Tablet-/Smartphone-App und am PC mit dem Browser Firefox oder der Zusatzsoftware des jeweiligen Streaming-Dienstes. Wir nutzten einen Internetanschluss mit einer gemessenen Datenrate von 570 Mbit/s. Die Datenerhebung lief von September bis November 2019. Eine Anbieterbefragung erfolgte im November 2019.
Repertoire: 35 %
Bei Abo-Diensten bewerteten wir Umfang und Vielseitigkeit der Exklusivtitel, etwa anhand der Vielfalt von Genres, Herkunftsländern und Themen. Die Bewertung nahmen fünf professionelle Kritiker vor. Unter Exklusivtiteln verstehen wir Filme und Serien, die nur bei einem der geprüften Abo-Dienste vorkommen.
Bei allen Diensten außer Apple TV+ prüften wir innerhalb von zwei Tagen im September 2019 die Verfügbarkeit von je 100 Filmen und Serien zur Leihe. Die 100 Filme unterteilten wir in 70 aktuelle und 30 Klassiker. Die aktuellen sind die Top 70 aus der „Jahreshitliste (international) 2018“ der deutschen Filmförderungsanstalt, die Klassiker entsprechen den Top 30 der „Top Rated Movies“ aus der Internet Movie Database (IMDb). Die Serien stammen aus den Listen „Top VoD-Serien kostenpflichtiger Streaming-Dienste in Deutschland 2018“ von Goldmedia sowie „Die besten Serien – Im Stream“ von Moviepilot.de.
Nutzung: 35 %
Für das Einrichten bewerteten wir unter anderem die Registrierung eines neuen Kontos. Bei Suche und Wiedergabe per Smart-TV-App bzw. Tablet-App beurteilten wir etwa Kategorien, Suchfunktionen sowie Filter und Navigationsoptionen beim Abspielen. Die Vielseitigkeit beurteilten wir unter anderem nach der Verfügbarkeit von Material mit UHD/HDR, Mehrkanalton, Originalton und Untertiteln, nach dem Offline-Modus und der gleichzeitigen Wiedergabe mehrerer Streams auf unterschiedlichen Geräten. Unter Abrechnung wurden unter anderem mögliche Bezahlverfahren, Preistransparenz und Richtigkeit der abgerechneten Transaktionen berücksichtigt. Bei Hilfe betrachteten wir die möglichen Kontaktwege zum Anbieter, stellten fünf Anfragen an den Support und bewerteten sie nach Qualität und Wartezeit. Unter Jugendschutz prüften wir vor allem, wie effektiv die Altersverifikation und die Zugangskontrolle zu FSK-16- und FSK-18-Titeln umgesetzt werden.
Bild- und Tonqualität: 15 %
Drei Experten bewerteten das Bild anhand von Sequenzen aus je zwei Actionfilmen, in denen langsame und schnelle Bewegungen, starke und schwache Ausleuchtung, Nahaufnahmen von Gesichtern und Totalen vorkommen. Wir nutzten dafür zwei gleiche, hochwertige Fernseher. Einer war mit einem hochwertigen UHD-Blu-ray-Player verbunden, auf dem anderen lief der Stream via Smart-TV-App. Wir prüften in Full HD und, falls vorhanden, UHD. Den Ton prüften drei Experten mit drei Szenen eines Films (eine nur mit Sprache, eine mit musikunterlegter Sprache und eine mit viel Action) auf einem hochwertigen Sound-System mit 5.1.4.-Ton.
Datenschutz und -sicherheit: 15 %
Unter Umfang der erfassten Nutzerdaten prüften wir, welche Daten etwa bei der Registrierung erhoben werden. Mit einer Man-in-the-middle-Attacke untersuchten wir zudem, welche Daten an den Anbieter oder Dritte gesendet werden – dies prüften wir auf Geräten mit Android, iOS und Windows. Bei Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung bewerteten wir etwa Passwortpolitik und Transportverschlüsselung. Ein Jurist suchte nach Mängeln in der Datenschutzerklärung, die Nutzer benachteiligen, etwa durch unzureichende Information.
Mängel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen: 0 %
Ein Jurist prüfte die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Klauselverstöße.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein: Lautete das Urteil fürs Repertoire ausreichend oder mangelhaft, konnte das test-Qualitätsurteil maximal eine Note besser sein. War die Suche und Wiedergabe per Tablet-App mangelhaft, werteten wir die Nutzung um eine halbe Note ab. War der Umfang der erfassten Nutzerdaten oder der Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung befriedigend oder ausreichend, konnte das Urteil Datenschutz und -sicherheit höchstens eine halbe Note besser sein als das schlechtere der beiden Urteile. Zusätzlich um eine Note abgewertet wurde das Urteil Datenschutz und -sicherheit, falls die Mängel in der Datenschutzerklärung sehr deutlich waren. Fanden wir deutliche bzw. sehr deutliche Mängel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, werteten wir das test-Qualitätsurteil um 0,3 bzw. 0,5 Noten ab.
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