
Bundesnetzagentur und Verbraucherschützer gehen gegen Mobilfunkanbieter vor: Gerichte haben entschieden, dass Telekom und Vodafone mit ihren Zero-Rating-Angeboten gegen die Netzneutralität verstoßen. In ihrer jetzigen Form sind die sich ähnelnden Produkte nicht zulässig. In einem aktuellen Urteil haben Richter jetzt Anpassungen bei den StreamOn-Tarifen der Telekom gefordert.
Telekom-Schlappe in Sachen StreamOn
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster hat in einem Eilverfahren entschieden: Die Telekom muss ihre StreamOn-Tarife anpassen (Az. 13 B 1734/18, Beschluss vom 12.07.2019). StreamOn ist ein sogenanntes Zero-Rating-Angebot für Mobilfunkkunden mit Laufzeitverträgen. Bei solchen Angeboten wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn der Kunde Musik und Videos ausgewählter Partner streamt oder Spiele spielt. Zu den Partnern der Telekom gehören unter anderem die Anbieter Netflix, YouTube und Spotify, aber auch die Mediatheken verschiedener TV-Sender.
Angebote sind nicht EU-weit gültig
Die StreamOn-Optionen der Telekom stehen schon lange in der Kritik. Der Vorwurf: Die Nutzung ist nur in Deutschland vorgesehen, im EU-Ausland gelten die Zero-Rating-Angebote nicht. Außerdem ist bei einigen Tarifen die Bandbreite für Videostreaming auf maximal 1,7 Megabit pro Sekunde beschränkt. Um Videos in HD-Qualität zu schauen reicht das nicht. Mit diesen beiden Punkten verstößt die Telekom nach Auffassung der Bundesnetzagentur gegen die in der EU vorgeschriebene Netzneutralität, da der Datenverkehr nicht gleichberechtigt behandelt wird. Die Bundesbehörde untersagte der Telekom Ende 2017 deshalb die Nutzung des Angebots in dieser Form. Die Telekom ging dagegen per Eilantrag vor, scheiterte im November 2018 aber vor dem Verwaltungsgericht Köln. Nun lehnte auch das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Telekom ab.
Verbraucherzentralen gewinnen gegen Vodafone
Einige Wochen zuvor war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich: Die Vodafone GmbH darf ihr Zero-Rating-Angebot „Vodafone-Pass“ nicht mehr in seiner jetzigen Form anbieten (Az. 12 O 158/18). Auch hier war der Hauptkritikpunkt dass die Tarife nicht EU-weit gelten. Das Gericht verurteilte Vodafone darüber hinaus dazu, irreführende Werbung zu unterlassen. Der Mobilfunkanbieter hatte für den Vodafone-Pass geworben, aber dabei nicht über wesentliche Nutzungseinschränkungen informiert.
Zero-Rating muss angepasst werden
Die Zero-Rating-Angebote sind in ihrer jetzigen Form nicht zulässig und müssen angepasst werden. Wie und wann das geschieht, ist noch offen. Die Telekom gab nach dem Urteil bekannt: „Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Wichtig ist: Wir bieten StreamOn weiter an. Es wird keinen Aufpreis geben“.
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https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/hintergrund-medien/audio-streamon-entscheidung-sieg-der-netzneutralitaet-100.html
Viel Spaß beim anhören!
@LumiaNutzer: Bei den Zero-Rating-Produkten StreamOn und beim Vodafone-Pass handelt es sich nicht um Tarife, sondern um Tarifoptionen, die Kunden mit bestimmten Laufzeitverträgen dazu buchen können. Telekom und Vodafone sind jetzt gefragt, diese Produkte anzupassen und das Zero Rating auch in der EU anzubieten. Dazu muss die Telekom auch noch an der Beschränkung der Datengeschwindigkeit bei einigen Tarifen arbeiten. So wie es derzeit aussieht, wird es für die Kunden erstmal weiterlaufen wie gewohnt. Demnächst sollten die Produkte aber zugunsten der Nutzer angepasst werden. (DB)
Ich weiß nicht wie mein Vorredner @GuessWhat das sieht, aber ich teile seine Meinung vollumfänglich.
Die Gründe liegen im entsprechenden Gesetz. Zumindest ich werde hier keine Richterschelte betreiben. Ich hoffe und unterstelle, die Richter haben nach geltender Gesetzeslage geurteilt. Die Kritik geht also an die Abgeordneten (und die Regierung).
Und wie mein Vorredner kommt mir das kalte K...., wenn ich an diese angeblichen Verbraucherschützer denke. Mit Verbraucherschutz hat das ungefähr soviel zu tun, wie Zitronenfalter mit dem Falten von Zitronen ... nämlich absolut rein gar nichts.
nennen?
... es hat nunmal nicht jeder solch weitreichende Gesamtübericht welche Konsequenzen aus Zero-Rating-Angeboten erwachsen könnte.
Immerhin haben Richter sich mit dem Thema beschäftigt und sich dagegen entschieden.....es könnte also Gründe geben die gegen Streamon-Angebote sprechen.
Welcher Verbraucher hat sich beschwert? Wie viele baten die sogenannten "Verbraucherschützer" um prozessuale Hilfe?
Aber all die Kunden, die solche Tarife vollkommen freiwillig buchten und dann - sollte das Urteil jemals rechtskräftig werden - nun ohne diese Tarife dastehen bzw. deutlich mehr zahlen müssen, wissen nun wenigstens, bei wem sie sich zu bedanken haben.
Und mal eine ernstgemeinte Frage: Darf sich eigentlich jeder "Verbraucherschützer" nennen?