In verkehrsberuhigten Bereichen gilt laut Straßenverkehrsordnung Schrittgeschwindigkeit. Welches Tempo aber ist das? Unter Richtern herrscht Uneinigkeit, wie ein Fall aus Nordrhein-Westfalen zeigt. Polizisten hatten einen Autofahrer mit 38 km/h Geschwindigkeit in einer verkehrsberuhigten Zone erwischt. Das Landgericht Dortmund urteilte: Er war 31 Stundenkilometer zu schnell und muss deshalb 160 Euro Buße zahlen und erhält einen Monat Fahrverbot. Die Richter vom Oberlandesgericht Hamm sahen das jedoch anders. Eine Grenze von 7 Stundenkilometern sei ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung oder höchstrichterliche Vorgaben zu streng. Vielmehr seien 10 Stundenkilometer zulässig (Az. 1 RBs 220/19). 100 Euro Bußgeld ohne Fahrverbot reichen aus, urteilten die Richter vom Oberlandesgericht Hamm. Laut einem EU-Dokument über Behindertenfahrzeuge entsprechen zehn Stundenkilometer zügigem Gehen.
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Das Wort „Stundenkilometer“ bedeutet laut Duden „(als Maß für die Geschwindigkeit von Verkehrsmitteln) Kilometer pro Stunde“. Der Begriff ist also nicht falsch.
Der Begriff "Stiundenkilometer" ist falsch. Es muss richtig heißen Kilometer pro Stunde.