Straßenverkehrs­recht Schritt­geschwindig­keit sind 10 Stundenkilo­meter

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Straßenverkehrs­recht - Schritt­geschwindig­keit sind 10 Stundenkilo­meter

Spielraum. Das Limit ist zügiges Gehtempo. © imago images / Steinach

In verkehrs­beruhigten Bereichen gilt laut Straßenverkehrs­ordnung Schritt­geschwindig­keit. Welches Tempo aber ist das? Unter Richtern herrscht Uneinigkeit, wie ein Fall aus Nord­rhein-West­falen zeigt. Polizisten hatten einen Auto­fahrer mit 38 km/h Geschwindig­keit in einer verkehrs­beruhigten Zone erwischt. Das Land­gericht Dort­mund urteilte: Er war 31 Stundenkilo­meter zu schnell und muss deshalb 160 Euro Buße zahlen und erhält einen Monat Fahr­verbot. Die Richter vom Ober­landes­gericht Hamm sahen das jedoch anders. Eine Grenze von 7 Stundenkilo­metern sei ohne ausdrück­liche gesetzliche Regelung oder höchst­richterliche Vorgaben zu streng. Vielmehr seien 10 Stundenkilo­meter zulässig (Az. 1 RBs 220/19). 100 Euro Bußgeld ohne Fahr­verbot reichen aus, urteilten die Richter vom Ober­landes­gericht Hamm. Laut einem EU-Dokument über Behindertenfahr­zeuge entsprechen zehn Stundenkilo­meter zügigem Gehen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • ansharah am 21.05.2020 um 18:57 Uhr
    Stundenkilometer!

    Das Wort „Stundenkilometer“ bedeutet laut Duden „(als Maß für die Geschwindigkeit von Verkehrsmitteln) Kilometer pro Stunde“. Der Begriff ist also nicht falsch.

  • hepfnesu am 28.03.2020 um 11:20 Uhr
    Stundenkilometer?

    Der Begriff "Stiundenkilometer" ist falsch. Es muss richtig heißen Kilometer pro Stunde.