Das Land Nordrhein-Westfalen muss einer Motorradfahrerin, die auf zu glattem Asphalt ausrutschte, 75 Prozent des Schadens ersetzen. Die zuständige Behörde wusste seit vier Jahren, dass der Belag an dieser Stelle der Landstraße nicht mehr griffig war, hatte aber keine Warnschilder aufgestellt (Oberlandesgericht Hamm, Az. 11 U 166/14).
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