Die Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel aus Japan sind jetzt weiter verschärft worden. Für Lebensmittel aus anderen Regionen der Welt gelten derweil weniger strenge Belastungsgrenzen – auch für Importe aus der Region um Tschernobyl.
Schärfere Grenzwerte für Japan
Seit 1. April 2012 gelten in Japan schärfere Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel. Die Europäische Kommission übernimmt diese Grenzwerte und wendet sie ab sofort auf importierte japanische Ware an. So werden die Grenzwerte für Cäsium von bislang 500 Becquerel pro Kilogramm Lebensmittel auf 100 Becquerel pro Kilo herabgesetzt. Auch dürfen pro Kilogramm Trinkwasser nur noch 10 anstelle von 200 Becquerel enthalten sein weitere Grenzwerte in der Tabelle. Die Regelung gilt vorläufig bis zum 31. Oktober 2012.
Kritik an „Grenzwert-Chaos“
Die Organisation Foodwatch übt dennoch Kritik an der EU: Sie habe ein „Grenzwert-Chaos“ angerichtet. Der Grund: Für radioaktiv belastete Produkte aus anderen Ländern – etwa aus der EU oder der Region rund um Tschernobyl – gelten weiterhin die seit 1986 gültigen, weniger strengen Grenzwerte der so genannten Tschernobyl-Verordnung (mehr zum Thema Verordnungen siehe Streit um Grenzwerte). Diese seien mindestens sechsmal so hoch wie die Grenzwerte in Japan. Tatsächlich dürfen radioaktiv belastete Lebensmittel aus der Ukraine oder Weißrussland – die am stärksten vom Reaktorunfall in Tschernobyl betroffenen Gebiete – bis zu 600 Becquerel Cäsium pro Kilogramm enthalten, um im EU-Raum in den Handel zu gelangen. In der Ukraine und in Weißrussland selbst gelten sogar strengere Grenzwerte als in der EU. Foodwatch und das Umweltinstitut München fordern die EU auf, alle gültigen Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln deutlich zu senken.
Reaktionen auf das Reaktorunglück in Fukushima
Hintergrund: Als Reaktion auf das Reaktorunglück von Fukushima hatte die Europäische Union Kontrollen von Lebens- und Futtermitteln aus Japan auf radioaktive Strahlenbelastung beschlossen. Sämtliche Produkte, die aus einer der zwölf japanischen Präfekturen rund um das Kernkraftwerk Fukushima stammen, müssen seit März 2011 vor der Ausfuhr in die EU untersucht werden. Das heißt: Sie dürfen nur dann eingeführt werden, wenn ein Bericht aus Japan bescheinigt, dass keine erhöhte Strahlenbelastung vorliegt. Seit Mai 2011 unterliegen auch Lebens- und Futtermittel aus der Präfektur Kanagawa den Kontrollen, nachdem in von dort stammenden Blättern von grünem Tee ein hoher Gehalt an radioaktivem Caesium festgestellt worden war. Zudem kontrollieren die Überwachungsbehörden der EU-Staaten einen Teil dieser Sendungen weiter stichprobenartig.
Kontrollbeschlüsse immer wieder verlängert
Die Kontrollbeschlüsse hatte die EU zwischenzeitlich immer wieder verlängert, die Kontrolle dabei aber etwas abgeschwächt: Demnach musste Produkten aus den Präfekturen in der Nähe des Kernkraftwerks Fukushima zwar weiterhin eine amtliche japanische Bescheinigung beiliegen, die die Einhaltung europäischer Grenzwerte für Radioaktivität bestätigt. Allerdings sollten die zusätzlichen stichprobenartigen Kontrollen durch EU-Überwachungsbehörden nur noch halb so oft stattfinden wie bisher. Denn laut der EU-Kommission hatten die bisherigen Stichproben belegt, dass die japanischen Behörden die Waren wirksam prüften.
Höchstgrenzen aus drei Verordnungen
Bereits damals war das Thema „Grenzwerte für japanische Lebensmittel“ für Laien schwer zu verstehen: Zwar hatten sich Bundesumwelt– und Verbraucherschutzministerium Ende März 2011 für eine europaweite Angleichung der Grenzwerte auf den jeweils niedrigsten Wert eingesetzt. Doch für Verwirrung bei vielen Verbrauchern sorgte die Tatsache, dass es Grenzwerte für Lebensmittel aus insgesamt drei unterschiedlichen Verordnungen gibt Streit um Grenzwerte.