Ein Polizeibeamter, der unechte Quittungen bei Verkehrskontrollen aushändigt und sich das erlangte Geld selbst einsteckt, ist aus dem Dienst zu nehmen, entschied das Verwaltungsgericht Trier (Az. 3 K 5232/17 TR). Der Beamte habe sein Auftreten als Polizist ausgenutzt und seine Kernpflichten verletzt. Sein Beamtenverhältnis wurde aufgelöst. Bei einer Verkehrskontrolle hatte er ein Verwarngeld von 20 Euro erhoben und dem Verkehrsteilnehmer eine von ihm gefälschte Verwarnungsgeldquittung gegeben. Das Geld landete in seinem Portemonnaie. Drei weitere von ihm gefälschte Quittungen wollte er bei Gelegenheit nutzen. Gegen ihn wurde wegen Untreue in einem Fall und Urkundenfälschung in vier Fällen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro festgesetzt.