Weil er eine Ordnungsstrafe nicht ganz beglichen hatte, wurde ein 28-Jähriger bei der Rückkehr aus dem Urlaub festgenommen. Der Mann sollte 2015 wegen Falschparkens 15 Euro zahlen. Er entrichtete jedoch nur einen Teil der Summe. Da sein Aufenthaltsort unbekannt war, ließ ihn die Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl suchen. Am Flughafen Hamburg stellte ihn die Bundespolizei vor die Wahl, den Rest und weitere Kosten zu zahlen, oder einen Tag ins Gefängnis zu gehen. Der Mann zahlte.
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Typisch Deutschland ! Wegen so einer Kleinigkeit lässt die Staatsanwaltschaft per Haftbefehl suchen!
Ich wäre einen Tag ins Gefängnis gegangen!
Das kostet den Staat dann noch mehr und die Strafe ist beglichen!