Strafrecht Hetze gegen Frauen ist Volks­verhetzung

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Gegen Frauen zu hetzen und sie zu verunglimpfen, ist als Volks­verhetzung strafbar. Das hat das Ober­landes­gericht Köln entschieden (Az. III-1 RVs 77/20). Angeklagt war ein 70-jähriger Rentner aus dem Raum Bonn. Er hatte auf seiner Home­page Frauen als „Menschen zweiter Klasse“, „minderwertige Menschen“ und „den Tieren näher­stehend“ bezeichnet.

Die Staats­anwalt­schaft leitete Ermitt­lungen ein und erhob Anklage. Doch das Land­gericht Bonn sprach den Mann zunächst frei. Die Regelung über die Volks­verhetzung im Strafgesetz­buch schütze nur Minderheiten, argumentierten die Richter dort.

Auch die Herab­würdigung von Frauen könne Volks­verhetzung sein, urteilte jetzt das Ober­landes­gericht in Köln auf die Revision der Staats­anwalt­schaft hin. Die Regelung zur Volks­verhetzung im Strafgesetz­buch nenne außer bestimmten Minderheiten ausdrück­lich auch „Teile der Bevölkerung“. Frauen dürften deswegen genauso wenig verächt­lich gemacht werden wie einzelne Menschen oder andere Bevölkerungs­gruppen.

Das Ober­landes­gericht Köln hob den Frei­spruch des Mannes auf. Das Land­gericht Bonn muss den Fall jetzt neu aufrollen und dabei die Ansagen der Ober­landes­richter beachten. Volks­verhetzung durch Veröffent­lichung von Texten zum Beispiel im Internet wird mit einer Geld- oder Frei­heits­strafe bis zu drei Jahren bestraft.

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