Straf­prozess Rainer von H. gesteht Betrug an Anlegern

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Straf­prozess - Rainer von H. gesteht Betrug an Anlegern

Rainer von H. Der 67-Jährige spricht beim Prozess­auftakt in Augs­burg mit seinem Anwalt. © picture alliance / dpa / Stefan Puchner

Der Anla­gehai Rainer von H. steht seit Februar 2023 in Augs­burg unter anderem wegen gewerbs­mäßigen Betrugs vor Gericht. Er hat gestanden, Anleger getäuscht zu haben.

Die Staats­anwalt­schaft hat Rainer von H. am ersten Tag des Straf­prozesses in Augs­burg, dem 1. Februar, in ihrer Anklage gewerbs­mäßigen Betrug an Anlegern mit etwa neun Millionen Euro Schaden sowie Beihilfe zur Steuer­hinterziehung vorgeworfen. Vor Gericht gestand von H. die ihm zur Last gelegten Taten.

Viele Firmen und verschiedene Maschen

Die Ermittler beschrieben in ihrer Anklage eine Vielzahl von Firmen und unterschiedliche Betrugs­maschen, die dazu dienten, Anleger um ihr Geld zu bringen. Investments verschiedener Art seien rund um Firmen wie Halb­strom, Firmen­welten, Summi Viri, Enercrox, Black­rock Advance und Wurst­welten angeboten worden. Den Anle­gerinnen und Anlegern seien hohe Renditen oder Zinsen versprochen und sie mit falschen Versprechungen geködert worden. So habe sich mit einem angeblichen Stromspargerät von Halb­strom keineswegs etwa die Hälfte des Stroms ohne Leistungs­einbußen sparen lassen.

Mit Anlegergeld luxuriöses Leben finanziert

Das einge­sammelte Geld wurde laut Staats­anwalt­schaft ganz über­wiegend nicht wie versprochen investiert. Vielmehr habe es dazu gedient, ein Schnee­ball­system aufrecht zu erhalten. Außerdem sei es „zur Finanzierung eines luxuriösen Lebens­stils“ verwendet worden, wie der Staats­anwalt vor Gericht sagte. So soll es unter anderem auch für eine Villa in Princeton in New Jersey, USA, einge­setzt worden sein, wo Rainer von H. bis zur Fest­nahme durch die US-Behörden im März 2022 gelebt habe. Nach Deutsch­land ausgeliefert wurde von H. im August 2022. Seitdem sitzt er in Unter­suchungs­haft.

Firmen aus den USA gesteuert

Von H. habe das Firmen­geflecht einige Jahre lang von den USA aus gesteuert, erklärte die Staats­anwalt­schaft. Drei erwachsene Kinder von ihm übten Leitungs­positionen aus. Ab 2016 brachen die Unternehmen nach und nach in sich zusammen. Dabei kam es laut Staats­anwalt­schaft zur Insolvenz­verschleppung, außerdem sei Arbeits­entgelt vorenthalten und veruntreut worden.

Beihilfe zur Steuer­hinterziehung vorgeworfen

Einen weiteren Anklage­punkt neben den Betrügereien trug die Staats­anwalt­schaft im Prozess vor: Von H. habe anderen geholfen, Steuern zu hinterziehen. Dazu habe er Kunden über ausländische Firmen angeboten, Rechnungen zu erwerben, hinter denen keine Leistungen gestanden hätten. Damit hätten diese ihre Steuerlast unrecht­mäßig reduzieren können.

Angeklagter spricht von Reue

Rainer von H. gestand vor Gericht die ihm zur Last gelegten Taten und räumte ein, Drahtzieher der Betrügereien gewesen zu sein, die ihm die Staats­anwalt­schaft vorwirft. Er erklärte, ihm sei bewusst gewesen, dass er Anleger täusche. Das bereue er, auch dass er seine Kinder in das Betrugs­system mit hinein­gezogen habe. Geld, die Schäden zu ersetzen, habe er jedoch nicht. Mit seinem sehr luxuriösen Leben habe er die zu Unrecht erlangten Erträge voll­ständig verbraucht.

Urteil im Prozess bis Ende März vorgesehen

Trotz des umfang­reichen Verfahrens könnte bereits im März ein Urteil gegen Rainer von H. ergehen. Denn bei Wirt­schafts­straf­verfahren ist es möglich, dass es zwischen Gericht, Verteidigung und Anklage zu einer Verständigung über das Strafmaß kommt. Voraus­setzung ist ein Geständnis des Angeklagten. Von Gesprächen zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung war im Prozess die Rede, ein Geständnis hat von H. abge­legt. Das Gericht muss jetzt prüfen, ob es zutreffend ist.

Verteidiger fordern nicht mehr als fünf Jahre

Die Verteidigung sprach von einer Haft­strafe von etwa fünf Jahren, weil Rainer von H. bereits in fort­geschrittenem Alter sei und keine Eintragungen mehr im Straf­register habe. Die Vorsitzende Richterin konnte sich im Falle eines umfassenden Geständ­nisses sieben Jahre vorstellen. Sie verwies darauf, dass das Straf­register nur auf Grund von Löschungen durch Zeit­ablauf sauber sei, als von H. in den USA für die deutschen Behörden nicht greif­bar gewesen sei. Die Anwälte forderten zudem, den Angeklagten in ein Gefäng­nis in einem anderen Bundes­land zu verlegen, wo er im offenen Voll­zug unterge­bracht werden könne. Dazu gab es am ersten Prozess­tag keine Entscheidung.

Warn­liste Geld­anlage

Von H. und viele Unternehmen seiner Gruppe standen auf unserer Warnliste Geldanlage.

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