
Die Fernverriegelung unterdrücken Kriminelle mit einem Störsender.
Wird ein Auto mittels „Jamming“ (auf Deutsch „stören“) aufgebrochen, zahlt die Teilkaskoversicherung nicht. Dabei unterdrücken Kriminelle mit einem Störsender das Schließsignal, das der Autobesitzer mit dem Schlüssel an die Fernverriegelung sendet. Das Auto bleibt offen. Versichert ist nur das gewaltsame Eindringen, nicht das Aufdrücken einer unverschlossenen Tür.
Auch der Diebstahl von Sachen aus dem Auto nach Jamming ist nicht versichert. Ein Berliner ging deshalb vor dem Landgericht Berlin leer aus (Az. 23 S 32/14). Er wollte von seiner Hausratversicherung Sachen ersetzt haben, die aus seinem Auto entwendet wurden.
Tipp: Die Jamming-Masche passiert besonders häufig auf Parkplätzen vor Supermärkten. Die Täter unterdrücken das Schließsignal, warten bis der Autobesitzer im Laden verschwunden ist und räumen in aller Ruhe den Wagen aus. Achten Sie beim Fernverriegeln darauf, dass das Auto durch Blinkersignale das Abschließen anzeigt.