Tipps
• Vergleichen Sie die Preise und lassen Sie den Aufwand schätzen.
• Bestehen Sie auch bei zuzahlungsfreien Geräten auf einer ausführliche Probe, Anpassung und Klangkorrektur.
• Fragen Sie nach Serviceangeboten (zum Beispiel kostenlosen Batterien im ersten Jahr).
• Lassen Sie sich das Dienstleistungsangebot im Kostenvoranschlag detailliert aufführen.
• Bestehen Sie auf einem Preisnachlass von 20 Prozent für das zweite Gerät.
• Die Reparaturpauschale der AOK darf nicht gesondert im Preis enthalten sein.
• Lassen Sie sich bei zuzahlungsfreier Versorgung ein Audiogramm mit Unbehaglichkeitsschwelle anfertigen. So können Sie bei verschiedenen Akustikern Preise und Leistungen vergleichen.
• Reparaturen sind im Preis enthalten und dürfen nicht noch einmal berechnet werden.
• Fragen Sie Ihre Kasse nach Versorgungspauschalen. Sie bieten meist eine höherwertige zuzahlungsfreie Versorgung und einen besseren Service.