Photovoltaik

Die Anlage anmelden

29

Anmeldung. Solar­stromer müssen ihre Anlage spätestens einen Monat nach Inbetrieb­nahme dem Finanz­amt melden. Dann erhalten sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Alternativ gibt es ihn auf dem Internetportal Elster.

Fragebogen. Auf diesem Formular legen Anlagen­betreiber zwei wichtige Punkte fest. Sie wählen, ob sie künftig zur Umsatz­steuer verpflichtet oder davon als Klein­unternehmer ­befreit sind. Wer die Umsatz­steuer nimmt, muss sich außerdem zwischen „Soll- oder Istversteuerung“ entscheiden. Empfehlens­wert ist hier, die Istversteuerung anzu­kreuzen. Dann ist die Umsatz­steuer erst zu bezahlen, wenn der Abschlag des Netz­betreibers auf dem Konto eingeht. Bei der Soll­versteuerung bleibt nichts anderes übrig, als in Vorleistung zu gehen, falls der Netz­betreiber nicht pünkt­lich zahlt.

Steuer­nummer. Sobald das Finanz­amt den Fragebogen verarbeitet hat, schickt es die neue betriebliche ­Steuer­nummer. Diese benötigt der Netz­betreiber, um seine Abschläge zu zahlen.

29

Mehr zum Thema

29 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.06.2023 um 10:22 Uhr
    Beispiel Einnahmenüberschussrechnung 2020

    @Timo0206: Für das Jahr 2020 ist das noch aktuell. Der Einkaufspreis pro kWh war nur für die Umsatzsteuer verbindlich. Bei der Einkommensteuer waren wahlweise die Selbstkosten (Wiederherstellungskosten), die Einspeisevergütung oder eine Pauschale von 0,20 Cent/kWh maßgeblich. So jedenfalls das bayerische Landesamt für Steuern: www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_zu_Photovoltaikanlagen_03_2023.pdf
    S.49f und das Beispiel auf S. 55ff.

  • Timo0206 am 06.06.2023 um 16:21 Uhr
    Beispiel Einnahmenüberschussrechnung 2020

    Hallo, ist das Beispiel so noch Aktuell bzw. kann es noch so gemacht werden? Beim stöbern im Netz wird für den Eigenverbrauch immer die Anzahl kWh mit dem Einkaufspreis pro kWh vom Netzbetreiber genommen. Wodurch die Betriebseinnahmen steigen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.11.2022 um 12:50 Uhr
    Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen - 30 kW

    @thepalmkid : Die Einnahmen und die Ersparnis der Stromkosten sollen nach dem Entwurf des Jahres­steuerge­setzes 2023 nicht mehr Einkommenssteuerpflichtig sein bei Anlagen bis 30 Kilowatt. Der Gesetzesentwurf muss noch verabschiedet werden. Wir berichten weiter.

  • thepalmkid am 21.11.2022 um 12:35 Uhr
    Details der ab 1.1.23 gepl. USt.-Befreiung

    Geschätzte Stiftung Warentest
    ab 1.1.23 möchte die Ampel-Regierung kleinere PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern steuerlich ja ein Stück weit entbürokratisieren. Frage: soll die geplante Umsatzsteuer-Befreiung nur zum Kaufzeitpunkt der PV-Anlage gelten (auf Erwerb und Installation) oder auch für die ab Installation erwarteten Einspeisevergütungen?
    Wäre es ab 1.1.23 möglich, z.B. eine 20kW-Anlage auf dem Dach zu betreiben und weder Einkommen- noch Umsatzsteuerpflichtig zu sein?
    Danke und beste Grüsse!
    ein Abonennt seit den 1970ern

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.08.2022 um 09:23 Uhr
    PV-Miete (Pacht)

    @erich73: Eine kurze Übersicht zu den Vor- und Nachteilen der Miete / Pacht einer PV-Anlage finden Sie in unserem Ratgeber Photovoltaik & Batteriespeicher aus 2021 auf den Seiten 134 - 136:
    www.test.de/shop/eigenheim-miete/photovoltaik-batteriespeicher-sp0618