Anmeldung. Solarstromer müssen ihre Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme dem Finanzamt melden. Dann erhalten sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Alternativ gibt es ihn auf dem Internetportal Elster.
Fragebogen. Auf diesem Formular legen Anlagenbetreiber zwei wichtige Punkte fest. Sie wählen, ob sie künftig zur Umsatzsteuer verpflichtet oder davon als Kleinunternehmer befreit sind. Wer die Umsatzsteuer nimmt, muss sich außerdem zwischen „Soll- oder Istversteuerung“ entscheiden. Empfehlenswert ist hier, die Istversteuerung anzukreuzen. Dann ist die Umsatzsteuer erst zu bezahlen, wenn der Abschlag des Netzbetreibers auf dem Konto eingeht. Bei der Sollversteuerung bleibt nichts anderes übrig, als in Vorleistung zu gehen, falls der Netzbetreiber nicht pünktlich zahlt.
Steuernummer. Sobald das Finanzamt den Fragebogen verarbeitet hat, schickt es die neue betriebliche Steuernummer. Diese benötigt der Netzbetreiber, um seine Abschläge zu zahlen.
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@thepalmkid : Die Einnahmen und die Ersparnis der Stromkosten sollen nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2023 nicht mehr Einkommenssteuerpflichtig sein bei Anlagen bis 30 Kilowatt. Der Gesetzesentwurf muss noch verabschiedet werden. Wir berichten weiter.
Geschätzte Stiftung Warentest
ab 1.1.23 möchte die Ampel-Regierung kleinere PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern steuerlich ja ein Stück weit entbürokratisieren. Frage: soll die geplante Umsatzsteuer-Befreiung nur zum Kaufzeitpunkt der PV-Anlage gelten (auf Erwerb und Installation) oder auch für die ab Installation erwarteten Einspeisevergütungen?
Wäre es ab 1.1.23 möglich, z.B. eine 20kW-Anlage auf dem Dach zu betreiben und weder Einkommen- noch Umsatzsteuerpflichtig zu sein?
Danke und beste Grüsse!
ein Abonennt seit den 1970ern
@erich73: Eine kurze Übersicht zu den Vor- und Nachteilen der Miete / Pacht einer PV-Anlage finden Sie in unserem Ratgeber Photovoltaik & Batteriespeicher aus 2021 auf den Seiten 134 - 136:
www.test.de/shop/eigenheim-miete/photovoltaik-batteriespeicher-sp0618
hallo ich möchte gerne nur für mein verbrauch solarstrom.ist es dar eigentlich gut wen man Anbieter über nimmt wo alle kosten für die solar Anlage bezahlt.
@tester201444: Ob der Steuerbescheid in einzelnen Punkten offen ist erkennen Sie am Inhalt der Erläuterungen in den Hinweisen am Ende des Steuerbescheides. Dort ist konkret aufgeführt, ob ein Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO oder ein Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 AO besteht. Dem Hinweistext ist zu entnehmen auf welchen Sachverhalt der Vorbehalt, bzw. auf welche Rechtsfrage sich der Vorläufigkeitsvermerk bezieht.