Marlies Becker betreibt seit Juli 2020 eine 10-kW-Anlage, die 10 000 Euro plus 1 600 Euro Umsatzsteuer gekostet hat. Die folgende Einnahmen-Überschuss-Rechnung zeigt die steuerliche Bilanz für das Kalenderjahr 2020.
Die Betriebseinnahmen
Bis Jahresende hat sie 4 000 kWh Strom erzeugt. 750 kWh nutzte sie selbst. Für die eingespeisten 3 250 kWh erhält sie 293,48 Euro (3 250 kWh x 9,03 Cent) plus 46,95 Euro Umsatzsteuer. Die selbst verbrauchten 750 kWh Strom multipliziert sie mit den 9,03 Cent der Einspeisevergütung. Das ergibt 67,73 Euro als fiktive Einnahme. Bei der Umsatzsteuer darauf setzt sie den Nettostrompreis ihres Energieversorgers an (24 Cent). Sie hat 2 037 Euro Einnahmen.
Die Betriebsausgaben
Zu den Ausgaben zählen 1 600 Euro Umsatzsteuer auf den Kaufpreis und 2 250 Euro Abschreibungen sowie die abgeführten Umsatzsteuern, die Jahresprämie für die Elektronikversicherung und sonstige Betriebskosten.
Das steuerliche Ergebnis
Becker kann von den Einnahmen 4 101 Euro Betriebsausgaben abziehen. Steuerlich betrachtet, hat sie 2020 mit ihrer Anlage einen Verlust von 2 064 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent bringt ihr das eine Steuerersparnis von 825 Euro.
Einnahmenüberschussrechnung 2020
Posten |
Euro |
1. Betriebseinnahmen |
|
Einspeisevergütung (3 250 kWh x 0,0903 Euro1) |
293,48 |
Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung (16% x 293,48) |
46,95 |
Wert eigener Stromverbrauch (750 kWh x 0,0903 Euro1) |
67,73 |
Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch (16% x 750 kWh x 0,24 Euro2) |
28,80 |
Erstattete Umsatzsteuer für Kaufpreis |
1 600,00 |
Summe der Betriebseinnahmen |
2 036,96 |
2. Betriebsausgaben |
|
Umsatzsteuer für den Kaufpreis |
1 600,00 |
Umsatzsteuer für Stromeinspeisung |
46,95 |
Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch |
28,80 |
Abschreibung (10 000 Euro über 20 Jahre, also 500 Euro im Jahr, zeitanteilig für 6 Monate) |
250,00 |
Sonderabschreibung (20 % von 10 000 Euro) |
2 000,00 |
Beitrag Elektronikversicherung |
100,00 |
Sonstige Betriebsausgaben |
75,00 |
Summe der Betriebsausgaben |
4 100,75 |
Steuerlicher Verlust 2020 |
2 063,79 |
- 1
- Einspeisevergütung.
- 2
- Nettostrompreis des Energieversorgers.
-
- Höhere Vergütungssätze, bessere Stromerträge, keine lästigen Steuern mehr: Wie Sie jetzt mit Solarstrom Geld sparen und verdienen können.
-
- Mit Solarstromanlagen können Hauseigentümer mindestens 20 Jahre lang Geld verdienen und Stromkosten sparen. Unser Solarrechner ermittelt Kosten, Erträge und Rendite.
-
- Die Inflation ist nach wie vor hoch, nicht nur Energie und Lebensmittel sind teurer geworden. Wir haben Spar-Tipps für Sie gesammelt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Timo0206: Für das Jahr 2020 ist das noch aktuell. Der Einkaufspreis pro kWh war nur für die Umsatzsteuer verbindlich. Bei der Einkommensteuer waren wahlweise die Selbstkosten (Wiederherstellungskosten), die Einspeisevergütung oder eine Pauschale von 0,20 Cent/kWh maßgeblich. So jedenfalls das bayerische Landesamt für Steuern: www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_zu_Photovoltaikanlagen_03_2023.pdf
S.49f und das Beispiel auf S. 55ff.
Hallo, ist das Beispiel so noch Aktuell bzw. kann es noch so gemacht werden? Beim stöbern im Netz wird für den Eigenverbrauch immer die Anzahl kWh mit dem Einkaufspreis pro kWh vom Netzbetreiber genommen. Wodurch die Betriebseinnahmen steigen.
@thepalmkid : Die Einnahmen und die Ersparnis der Stromkosten sollen nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2023 nicht mehr Einkommenssteuerpflichtig sein bei Anlagen bis 30 Kilowatt. Der Gesetzesentwurf muss noch verabschiedet werden. Wir berichten weiter.
Geschätzte Stiftung Warentest
ab 1.1.23 möchte die Ampel-Regierung kleinere PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern steuerlich ja ein Stück weit entbürokratisieren. Frage: soll die geplante Umsatzsteuer-Befreiung nur zum Kaufzeitpunkt der PV-Anlage gelten (auf Erwerb und Installation) oder auch für die ab Installation erwarteten Einspeisevergütungen?
Wäre es ab 1.1.23 möglich, z.B. eine 20kW-Anlage auf dem Dach zu betreiben und weder Einkommen- noch Umsatzsteuerpflichtig zu sein?
Danke und beste Grüsse!
ein Abonennt seit den 1970ern
@erich73: Eine kurze Übersicht zu den Vor- und Nachteilen der Miete / Pacht einer PV-Anlage finden Sie in unserem Ratgeber Photovoltaik & Batteriespeicher aus 2021 auf den Seiten 134 - 136:
www.test.de/shop/eigenheim-miete/photovoltaik-batteriespeicher-sp0618