Photovoltaik

Beispiel­rechnung – 825 Euro Steuern gespart

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Marlies Becker betreibt seit Juli 2020 eine 10-kW-Anlage, die 10 000 Euro plus 1 600 Euro Umsatz­steuer gekostet hat. Die folgende Einnahmen-Über­schuss-Rechnung zeigt die steuerliche Bilanz für das Kalender­jahr 2020.

Die Betriebs­einnahmen

Bis Jahres­ende hat sie 4 000 kWh Strom erzeugt. 750 kWh nutzte sie selbst. Für die einge­speisten 3 250 kWh erhält sie 293,48 Euro (3 250 kWh x 9,03 Cent) plus 46,95 Euro Umsatz­steuer. Die selbst verbrauchten 750 kWh Strom multipliziert sie mit den 9,03 Cent der Einspeise­vergütung. Das ergibt 67,73 Euro als fiktive Einnahme. Bei der Umsatz­steuer ­darauf setzt sie den Nett­ostrompreis ihres Energieversorgers an (24 Cent). Sie hat 2 037 Euro Einnahmen.

Die Betriebs­ausgaben

Zu den Ausgaben zählen 1 600 Euro Umsatz­steuer auf den Kauf­preis und 2 250 Euro Abschreibungen sowie die abge­führten Umsatz­steuern, die Jahres­prämie für die Elektronik­versicherung und sons­tige Betriebs­kosten.

Das steuerliche Ergebnis

Becker kann von den Einnahmen 4 101 Euro Betriebs­ausgaben abziehen. Steuerlich betrachtet, hat sie 2020 mit ihrer Anlage einen Verlust von 2 064 Euro. Bei einem Grenz­steu­ersatz von 40 Prozent bringt ihr das eine Steuerersparnis von 825 Euro.

Einnahme­nüberschuss­rechnung 2020

Posten

Euro

1. Betriebs­einnahmen

Einspeise­vergütung (3 250 kWh x 0,0903 Euro1)

  293,48

Umsatz­steuer auf Einspeise­vergütung (16% x 293,48)

   46,95

Wert eigener Strom­verbrauch (750 kWh x 0,0903 Euro1)

   67,73

Umsatz­steuer auf Eigen­verbrauch (16% x 750 kWh x 0,24 Euro2)

   28,80

Erstattete Umsatz­steuer für Kauf­preis

1 600,00

Summe der Betriebs­einnahmen

2 036,96

2. Betriebs­ausgaben

Umsatz­steuer für den Kauf­preis

1 600,00

Umsatz­steuer für Strom­einspeisung

   46,95

Umsatz­steuer auf den Eigen­verbrauch

   28,80

Abschreibung (10 000 Euro über 20 Jahre, also 500 Euro im Jahr, zeit­anteilig für 6 Monate)

  250,00

Sonder­abschreibung (20 % von 10 000 Euro)

2 000,00

Beitrag Elektronik­versicherung

  100,00

Sons­tige Betriebs­ausgaben

   75,00

Summe der Betriebs­ausgaben

4 100,75

Steuerlicher Verlust 2020

2 063,79

1
Einspeise­vergütung.
2
Nett­ostrompreis des Energieversorgers.
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29 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.06.2023 um 10:22 Uhr
Beispiel Einnahmenüberschussrechnung 2020

@Timo0206: Für das Jahr 2020 ist das noch aktuell. Der Einkaufspreis pro kWh war nur für die Umsatzsteuer verbindlich. Bei der Einkommensteuer waren wahlweise die Selbstkosten (Wiederherstellungskosten), die Einspeisevergütung oder eine Pauschale von 0,20 Cent/kWh maßgeblich. So jedenfalls das bayerische Landesamt für Steuern: www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_zu_Photovoltaikanlagen_03_2023.pdf
S.49f und das Beispiel auf S. 55ff.

Timo0206 am 06.06.2023 um 16:21 Uhr
Beispiel Einnahmenüberschussrechnung 2020

Hallo, ist das Beispiel so noch Aktuell bzw. kann es noch so gemacht werden? Beim stöbern im Netz wird für den Eigenverbrauch immer die Anzahl kWh mit dem Einkaufspreis pro kWh vom Netzbetreiber genommen. Wodurch die Betriebseinnahmen steigen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.11.2022 um 12:50 Uhr
Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen - 30 kW

@thepalmkid : Die Einnahmen und die Ersparnis der Stromkosten sollen nach dem Entwurf des Jahres­steuerge­setzes 2023 nicht mehr Einkommenssteuerpflichtig sein bei Anlagen bis 30 Kilowatt. Der Gesetzesentwurf muss noch verabschiedet werden. Wir berichten weiter.

thepalmkid am 21.11.2022 um 12:35 Uhr
Details der ab 1.1.23 gepl. USt.-Befreiung

Geschätzte Stiftung Warentest
ab 1.1.23 möchte die Ampel-Regierung kleinere PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern steuerlich ja ein Stück weit entbürokratisieren. Frage: soll die geplante Umsatzsteuer-Befreiung nur zum Kaufzeitpunkt der PV-Anlage gelten (auf Erwerb und Installation) oder auch für die ab Installation erwarteten Einspeisevergütungen?
Wäre es ab 1.1.23 möglich, z.B. eine 20kW-Anlage auf dem Dach zu betreiben und weder Einkommen- noch Umsatzsteuerpflichtig zu sein?
Danke und beste Grüsse!
ein Abonennt seit den 1970ern

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.08.2022 um 09:23 Uhr
PV-Miete (Pacht)

@erich73: Eine kurze Übersicht zu den Vor- und Nachteilen der Miete / Pacht einer PV-Anlage finden Sie in unserem Ratgeber Photovoltaik & Batteriespeicher aus 2021 auf den Seiten 134 - 136:
www.test.de/shop/eigenheim-miete/photovoltaik-batteriespeicher-sp0618