Trotz aller Bemühungen um Gleichstellung: Gleichgeschlechtliche Lebenspartner werden steuerlich nicht immer genauso behandelt wie Ehepaare.
Splitting: Eingetragene Lebenspartner dürfen nicht den Splittingtarif für Eheleute nutzen. Zwar hat jüngst das Finanzgericht Niedersachsen anders entschieden, aber ein endgültiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus (Az. 2 BvR 909/06).
Lohnsteuer: Lebenspartner werden in Klasse I oder II (mit Kind) besteuert, in die Lohnsteuerklasse III können sie nicht, denn eine Steuerklassenwahl wird ihnen nicht eingeräumt.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Hier gibt es keine Unterschiede mehr zu Ehepaaren. Es gelten dieselben Freibeträge, dieselben Steuersätze und auch der Versorgungsfreibetrag. Auch können sie sich das Eigenheim unter-einander steuerfrei schenken.
Grunderwerbsteuer: Beim Verkauf von Immobilien innerhalb einer eingetragenen Lebensgemeinschaft wird seit dem Jahr 2011 keine Grunderwerbsteuer mehr erhoben.
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@Gonduron: Der pdf-Download funktioniert. Wir schicken Ihnen den Artikel per Mail zu.
Auf meinem Notebook funktioniert der PDF-Download ebenfalls nicht. Ich benutze Windows 7 Professional (64-bit) mit dem Internet Explorer v9 (32-bit) und Adobe Reader v10.1.2 (32-bit), alle auf dem aktuellen Patch-Level. Die Adobe Plugins im Internet Explorer habe ich bewusst deaktiviert, da ich nicht das PDF-File innerhalb des Internet Explorer ansehen möchte, sondern die Datei auf meinen Rechner herunterladen und dort mit dem Adobe Reader öffnen möchte. Ich bin Abonnent von Stiftung Warentest und Finanztest. Ich bitte um Behebung dieses Problems auf Ihrer Webseite, sodass Ihr Angebot uneingeschränkt kompatibel zu obiger Systemkonfiguration ist.
@Inficamphora und daBademeister: Wir haben Ihren Hinweis geprüft. Der Download funktioniert. Wir senden Ihnen den Artikel als pdf Datei zu.
Bitte reparieren!!!
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