Steuer­vorteil für Neben­einkünfte Neue Regeln für den Härte­ausgleich

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Steuer­vorteil für Neben­einkünfte - Neue Regeln für den Härte­ausgleich

Yogakurs. Ein kleiner Neben­job ist und bleibt steuerfrei.

Arbeitnehmer, Beamte und Pensionäre mit geringen Neben­einkünften haben einen Steuer­vorteil, den sogenannten Härte­ausgleich. Für Zinsen und andere Kapital­erträge entfällt dieser künftig. test.de erklärt die neue Regelung.

Maximal 410 Euro

Arbeitnehmer können pro Jahr maximal 410 Euro Neben­einkünfte steuerfrei kassieren. Das betrifft auch Einkünfte aus Mieten, Renten oder unternehmerischer Tätig­keit. Wer beispiels­weise einen Yogawork­shop abhält und daraus im Jahr 300 Euro Gewinn hat, muss darauf keine Steuern zahlen. Das gilt auch für ein Vortrags­honorar, wenn die Einkünfte nach Abzug von Werbungs­kosten oder Betriebs­ausgaben weniger als 410 Euro betragen und im Laufe des Jahres keine weiteren dazu­kommen. Zu den Ausgaben zählen zum Beispiel Fahrt­kosten oder eine Fort­bildung. Über­steigen die Neben­einkünfte 410 Euro, aber nicht 820 Euro, werden sie milder besteuert. Dieser Vorteil nennt sich „Härte­ausgleich“. Er gilt auch für Beamte und Pensionäre.

Neues Gesetz

Bisher blieben auch Zinsen, Dividenden, Veräußerungs­gewinne und andere Kapital­erträge bis zu diesen Grenzen steuerfrei oder -begüns­tigt. Das gilt für 2014 nicht mehr. Im Juli trat das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuer­rechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zu Änderungen weiterer steuerlicher Vorschriften“ in Kraft, das diese Einschränkung regelt.

Abschmelzender Vorteil

Andere Neben­einkünfte von Arbeitnehmern, Beamten und Pensionären bleiben aber weiterhin bis maximal 410 Euro jähr­lich steuerfrei. Wer mehr Neben­einkünfte hat, bekommt davon weniger als 410 Euro steuerfrei. Hat jemand beispiels­weise 600 Euro Miet­einkünfte, rechnet das Finanz­amt so: 820 Euro minus 600 Euro. Im Ergebnis bleiben nicht 410 Euro steuerfrei, sondern 220 Euro. Für Ehepaare und einge­tragene Lebens­partner gelten die gleichen Ober­grenzen von 410 und 820 Euro wie für Allein­stehende, obwohl die Neben­einkünfte beider Partner zusammenge­rechnet werden. Liegen die Einkünfte darüber, wird alles normal besteuert.

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