
Yogakurs. Ein kleiner Nebenjob ist und bleibt steuerfrei.
Arbeitnehmer, Beamte und Pensionäre mit geringen Nebeneinkünften haben einen Steuervorteil, den sogenannten Härteausgleich. Für Zinsen und andere Kapitalerträge entfällt dieser künftig. test.de erklärt die neue Regelung.
Maximal 410 Euro
Arbeitnehmer können pro Jahr maximal 410 Euro Nebeneinkünfte steuerfrei kassieren. Das betrifft auch Einkünfte aus Mieten, Renten oder unternehmerischer Tätigkeit. Wer beispielsweise einen Yogaworkshop abhält und daraus im Jahr 300 Euro Gewinn hat, muss darauf keine Steuern zahlen. Das gilt auch für ein Vortragshonorar, wenn die Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben weniger als 410 Euro betragen und im Laufe des Jahres keine weiteren dazukommen. Zu den Ausgaben zählen zum Beispiel Fahrtkosten oder eine Fortbildung. Übersteigen die Nebeneinkünfte 410 Euro, aber nicht 820 Euro, werden sie milder besteuert. Dieser Vorteil nennt sich „Härteausgleich“. Er gilt auch für Beamte und Pensionäre.
Neues Gesetz
Bisher blieben auch Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne und andere Kapitalerträge bis zu diesen Grenzen steuerfrei oder -begünstigt. Das gilt für 2014 nicht mehr. Im Juli trat das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zu Änderungen weiterer steuerlicher Vorschriften“ in Kraft, das diese Einschränkung regelt.
Abschmelzender Vorteil
Andere Nebeneinkünfte von Arbeitnehmern, Beamten und Pensionären bleiben aber weiterhin bis maximal 410 Euro jährlich steuerfrei. Wer mehr Nebeneinkünfte hat, bekommt davon weniger als 410 Euro steuerfrei. Hat jemand beispielsweise 600 Euro Mieteinkünfte, rechnet das Finanzamt so: 820 Euro minus 600 Euro. Im Ergebnis bleiben nicht 410 Euro steuerfrei, sondern 220 Euro. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gelten die gleichen Obergrenzen von 410 und 820 Euro wie für Alleinstehende, obwohl die Nebeneinkünfte beider Partner zusammengerechnet werden. Liegen die Einkünfte darüber, wird alles normal besteuert.
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