Helfer, die nebenberuflich Flüchtlinge unterstützen, können den Übungsleiterfreibetrag von 2 400 Euro pro Jahr für sich geltend machen. Voraussetzung: Ihre Tätigkeit ist vom Aufwand der eines Ausbilders, Erziehers oder Übungsleiters vergleichbar oder sie besteht in der Betreuung von Flüchtlingen (BMF-Schreiben, Az. IV C 4 - S 2121/0-09).
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