Steuertipps für Stief­eltern

Unser Rat

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Kinder anmelden. Melden Sie als Eltern­teil einer Patchworkfamilie Kinder, die bei Ihnen leben, der Meldebehörde. Dazu sind Sie in vielen Bundes­ländern verpflichtet und es erspart Nach­fragen. Ist Ihr Kind woanders gemeldet, verlangt die Familien­kasse zum Kinder­geld­antrag eine Haus­halts­bescheinigung (Vordruck „KG 3a“ unter Arbeitsagentur.de).

Änderungen mitteilen. Nehmen Sie und Ihr neuer Partner ein leibliches Kind in Ihren gemein­samen Haushalt auf, das bislang bei Ihrem Expartner gelebt hat, stellen Sie bei der Familien­kasse zügig einen Antrag auf Kinder­geld. Ab dem Folgemonat haben Sie Anspruch auf die Zahlung.

Steuer­vorteil prüfen. Prüfen Sie, ob Ihnen eine Über­tragung der Kinder­frei­beträge etwas bringt. Steuerliche Vergüns­tigungen fürs Kind (Schulgeld-Abzug, Riester-Kinder­zulage, geringerer Eigen­anteil bei außergewöhnlichen Belastungen) gibts, wenn ein Partner Kinder­geld erhält.

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