Kinder anmelden. Melden Sie als Elternteil einer Patchworkfamilie Kinder, die bei Ihnen leben, der Meldebehörde. Dazu sind Sie in vielen Bundesländern verpflichtet und es erspart Nachfragen. Ist Ihr Kind woanders gemeldet, verlangt die Familienkasse zum Kindergeldantrag eine Haushaltsbescheinigung (Vordruck „KG 3a“ unter Arbeitsagentur.de).
Änderungen mitteilen. Nehmen Sie und Ihr neuer Partner ein leibliches Kind in Ihren gemeinsamen Haushalt auf, das bislang bei Ihrem Expartner gelebt hat, stellen Sie bei der Familienkasse zügig einen Antrag auf Kindergeld. Ab dem Folgemonat haben Sie Anspruch auf die Zahlung.
Steuervorteil prüfen. Prüfen Sie, ob Ihnen eine Übertragung der Kinderfreibeträge etwas bringt. Steuerliche Vergünstigungen fürs Kind (Schulgeld-Abzug, Riester-Kinderzulage, geringerer Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen) gibts, wenn ein Partner Kindergeld erhält.
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- Ein-Eltern-Familien erhalten doppelt so viel Entlastung wie früher. Das mildert meist nur einen Teil ihrer finanziellen Last.
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- Neben Kindergeld und Steuervorteilen durch Kinderfreibeträge sparen Eltern mit Ausgaben für Betreuung und Schule. Alleinerziehende sichern sich den Entlastungsbetrag.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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