Nach einer Hochzeit haben beide Partner erst einmal Steuerklasse IV. Die Grafik zeigt für welche Paare sich ein Wechsel lohnt und wann die Steuererklärung Pflicht wird.

© Stiftung Warentest

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@argon85: Entschuldigen Sie bitte, Sie haben Recht. Wenn beide arbeiten, kommen die Grundsätze zur Berechnung des besonderen Kirchgeldes nicht zur Anwendung und es ist, wie Sie richtig sagen, komplizierter. Die Berechnung in diesen Fällen ist sehr einzelfallabhängig und kompliziert. In Finanztest haben wir dazu noch nicht berichtet. Gern rege ich eine Berichterstattung dazu an. Bis dahin kann ich Sie leider nur darauf verweisen, konkret bei Ihrem Finanzamt anzurufen und nachzufragen. (maa)
Das kann es nicht sein, "Das Kirchgeld zahlt ein nicht oder gering verdienendes Kirchenmitglied, wenn der allein oder besser verdienende Ehepartner keiner kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft angehört."
Denn wir arbeiten beide normal und verdienen ähnlich.
@argon85: Unter dem folgenden Link finden Sie ein FAQ, das erklärt, dass von gemeinsam veranlagten Ehepaaren, von denen nur einer Kirchenmitglied ist, das sog. "besondere Kirchgeld" verlangt wird. Dazu gibt es Tabellen, die auf den Internetseiten der Landeskirchen veröffentlicht werden.
www.test.de/FAQ-Kirchensteuer-Antworten-auf-Ihre-Fragen-4965421-0/ (maa)
Meine Frau verdient etwas weniger als ich. Sie ist in der Kirche, ich nicht. Wenn wir zusammen veranlagen, wird der Steueranteil meiner Frau, der Grundlage für die Kirchensteuerberechnung ist, grundsätzlich viel zu hoch angesetzt. Das war bisher jedes Jahr so, ich prüfe das immer mit Elster nach. Daher kommen wir mit Einzelveranlagung günstiger weg.
Kann mir jemand erklären, wie die Kirchensteuer je Person bei gemeinsamer Veranlagung berechnet wird? Ich konnte das bisher rechnerisch nicht nachvollziehen.